Stalking-Prozess: Angeklagter Arzt muss zahlen
LINZ. "Sie hat mich vor zwei Jahren von heute auf morgen verlassen, ist 200 Kilometer weggezogen und ich bin mit unseren zwei kleinen Söhnen alleine da gestanden", versuchte der angeklagte Wiener Chirurg (51) bei der Richterin um Verständnis zu werben.
Der Beschuldigte musste sich gestern wegen Stalkings, Verleumdung, Amtsanmaßung vor Gericht in Linz verantworten.
Die Noch-Ehefrau, auch eine Wienerin, hatte einen in Oberösterreich lebenden Heilpraktiker kennengelernt und war zu diesem gezogen. Laut Anklage soll der gehörnte Ehemann seine Ex-Partnerin und deren neuen Freund ein Jahr lang fast täglich mit E-Mails und SMS-Nachrichten "beharrlich verfolgt" haben. "Ich war einer gewissen psychischen Belastung ausgesetzt", sagte Beschuldigte.
Freispruch von Verleumdung
Den Heilpraktiker zeigte der Chirurg als Kurpfuscher an, weil dieser angeblich Ärzten vorbehaltene Behandlungen anbieten würde. Und der Arzt soll sich gegenüber zwei Zeugen sogar als Polizist ausgegeben haben, um "Ermittlungen" durchzuführen. Vom Vorwurf der Verleumdung wurde der Arzt rasch freigesprochen. Denn er konnte ein Schreiben der oberösterreichischen Ärztekammer vorlegen, in dem sich die Standesvertretung kritisch zu den Angeboten des Heilpraktikers äußerte. Er habe den neuen Partner seiner Noch-Ehefrau daher nicht wissentlich falsch verdächtigt, begründete die Richterin Andrea Haidvogl den Freispruch. Zu den Stalking-Vorwürfen war der Angeklagte aber geständig. "Ich übernehme dafür die Verantwortung und entschuldige mich auch dafür."
Weil er bisher noch nie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sei und auch kein schweres Verschulden vorliege, bot Richterin Haidvogl eine Diversion an. Zahle der Arzt binnen zwei Wochen eine Geldbuße, werde das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Die Höhe der Geldbuße betrug angesichts des guten Einkommens des Mediziners – rund 6300 Euro netto monatlich – 6500 Euro. In diesem Betrag seien aber bereits die Prozesskosten enthalten, sagte die Vorsitzende. Den Opfern wurden je 300 Euro "Teilschmerzensgeld" zugesprochen. "Es geht um die Befriedung eines familiären Konfliktes, wo Kinder im Spiel sind", akzeptierte Staatsanwältin Elisabeth Tavernaro die Diversion. "Dann soll es eben so sein", nahm auch die Ex-Partnerin zu dem Diversionsangebot Stellung. "Ich hoffe, dass es im Sinne der Kinder gut geht", meinte der Chirurg. "Ja, aber an die Kinder hast du nie gedacht", konterte die Mutter. Einen Spielraum für nähere Diskussionen zwischen dem ehemaligen Paar ließ die Strafrichterin nicht zu. Immerhin reichten sich der Arzt und seine Ex-Partnerin am Ende des Prozesses versöhnlich die Hand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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nur eine Vermutung, aber ich habe und hatte auch schon öfters, durch persönliche Erfahrungen, das Gefühl, dass Männer als Alleinerziehende schlechter damit zurechtkommen, als Frauen...