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Prozess um das dritte Geschlecht in Linz: "Sagen Sie Herm zu mir"

Von Herbert Schorn, 05. September 2016, 18:20 Uhr
Alex Jürgen will vor Behörden weder Mann noch Frau sein Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Das Landesverwaltungsgericht entscheidet schriftlich, ob die intersexuelle Person Alex Jürgen vor Behörden Mann oder Frau sein muss.

In einem österreichweit einzigartigem Prozess entscheidet das Linzer Landesverwaltungsgericht, ob sich die intersexuelle Person Alex Jürgen (40) vor Behörden als Mann oder Frau deklarieren muss. Nach der heutigen Anhörung ergeht das Urteil schriftlich.

"Wie möchten Sie denn angesprochen werden?", fragte Richter Markus Zeinhofer am Montag am Beginn der Verhandlung am Linzer Landesverwaltungsgericht. "Sagen Sie Herm zu mir, das kommt von Hermaphrodit", antwortete Alex Jürgen.

Schon die ersten Minuten im Prozess um das dritte Geschlecht zeigten die Schwierigkeiten auf, mit denen sich Alex Jürgen täglich herumschlägt. Die Person ist intersexuell, also körperlich und psychisch nicht einem Geschlecht zuzuordnen.

In dem österreichweit einzigartigen Prozess geht es um eine simple Frage: Muss sich die in Steyr geborene Person auf der Geburtsurkunde als Mann oder Frau deklarieren? Geht es nach Jürgen und Anwalt Helmut Graupner, lautet die Antwort nein. "Im Gesetz steht nur, dass ein Geschlecht angegeben werden muss, aber nicht welches", sagt Graupner. Sie fordern, nicht nur Mann oder Frau angeben zu können, sondern für Intersexuelle etwa "x" oder "inter".

Alfred Michlmayr, Chef des Standesamtes in Steyr, sieht das anders. Es sei zwar richtig, dass das Gesetz für das Geschlecht keine Kategorien vorgebe – daher sei aber auch kein "x" möglich, sagte er. "Selbst wenn ich wollte: Im Computerprogramm, das uns das Innenministerium zur Verfügung stellt, gibt es nur die Auswahl männlich oder weiblich. Ohne eines der beiden anzukreuzen, kann ich den Akt nicht abschließen." Graupner konterte: "Ein Programm kann ja wohl kaum ein Argument für eine wahrheitswidrige Urkunde sein."

Urteil ergeht schriftlich

Dem stimmte Richter Zeinhofer zu: "Man kann das Programm als Indiz werten, dass das Innenministerium nur zwei Geschlechter vor Augen hatte. Eine rechtliche Aussage hat das Programm nicht." Er wird das Urteil schriftlich fällen. Das wird er auch bald in einem weiteren Fall machen müssen: Jürgen beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt einen Pass – mit neutralem Geschlecht. Auch dort wurde ihm das verwehrt.

Doch warum tut sich Alex Jürgen, der im Bezirk Freistadt lebt, diese aufwändigen Prozesse an? "Ich will Platz schaffen in der Gesellschaft für Menschen, die nicht Mann oder Frau sind", sagt die Person. "Es kann nicht sein, dass Kinder, die geschlechtlich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordenbar sind, noch immer operiert werden." Graupner und Jürgen sind optimistisch, den Prozess zu gewinnen. Falls nicht, wollen sie den Kampf in den nächsten Instanzen, dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof, fortsetzen.

Vor Gericht erzählte Alex Jürgen aus seinem langen Leidensweg: Bei der Geburt war nicht eindeutig, ob Bub oder Mädchen. Aufgrund der Chromosomen wurde "Jürgen" als männlich eingestuft. Mit zwei Jahren kam dann der Rat der Mediziner, das Kind doch als Mädchen zu erziehen. Der Vorname wurde auf Alexandra - offiziell musste es ein neutrales "Alexi" sein - geändert. Es folgte Operation auf Operation. "Bis zum zwölften Lebensjahr habe ich gedacht, ich bin sterbenskrank." Erst dann erfuhr Alex Jürgen die Wahrheit. Später wollte das Mädchen wieder ein Mann sein, aber auch das erwies sich als nicht richtig. "Ich bin einfach inter." 2004 kam das Outing, u.a. mit dem Film "Tintenfischalarm" von Elisabeth Scharang.

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