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Pestizide im Grundwasser: Zwei Schuldsprüche, ein Freispruch

Von nachrichten.at/apa, 23. November 2017, 15:32 Uhr
Archivbild aus dem Jahr 2014 Bild: (Spitzbart)

OHLSDORF/WELS. Im Prozess um eine Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf hat es am Donnerstag ein Urteil gegeben. Es ging um den Vorwurf, Abfälle einer Entsorgungsfirma seien widerrechtlich in einer Baurestmassen-Deponie abgelagert worden.

Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma wurde zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 15.300 Euro, ein Mitarbeiter einer Deponie zu drei Monaten bedingt und 3.600 Euro unbedingt verurteilt. Ein weiterer Deponiemitarbeiter wurde freigesprochen.

Die Schuldsprüche erfolgten wegen des fahrlässigen Verbringens bzw. Behandelns von Abfällen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen die betroffenen Firmen wird ein eigenes Verfahren geführt. Dem Land Oberösterreich sowie Gemeinden wurden als Privatbeteiligte Beträge in insgesamt mittlerer sechsstelliger Höhe zugesprochen. Die Strafen seien aus general- und spezialpräventiven Gründen vergleichsweise hoch, so der Richter, der bei den Verurteilten bis zum Schluss die Einsicht in dem von der Größe her "nicht alltäglichen Fall" vermisste.

Fall geriet 2014 ins Rollen

Ins Rollen geriet der Fall, als sich Anfang des Jahres 2014 etliche Bewohner von Ohlsdorf über einen modrigen Geschmack und Geruch ihres Trinkwassers beschwerten – die OÖNachrichten berichteten. Bei der Ursachenforschung stellten die Behörden im Grundwasser eine chemische Verbindung in Kleinstspuren und unter der herkömmlichen Nachweisgrenze fest, die auf Pestizide hinwies. In Verdacht geriet eine Baurestmassen-Deponie an der Traun. Dort wurde die chemische Verbindung ebenfalls gefunden.

Angeklagt waren zwei Mitarbeiter der Deponie sowie einer des Entsorgungsunternehmens, das die Abfälle geliefert haben soll. Die drei bekannten sich nicht schuldig. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes vor, veranlasst zu haben, dass Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion in die Deponie gebracht werden. Zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers stehen unter Verdacht, eine ausreichende Überwachung der gelieferten Abfälle unterlassen zu haben. Dadurch sei eine andauernde Verschlechterung des Bodens und des Grundwassers verursacht worden.

Am Donnerstag war der technisch-chemische Sachverständige Jürgen Maier am Wort. Er erklärte, dass die Probennahme bei den angelieferten Sedimentschlämmen "keineswegs lege artis war". Das Material sei nicht in einem eigens dafür vorgesehenen Zwischenlager untersucht, sondern zunächst in der Sickergrube abgelagert und erst dort beprobt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber der wässrige Anteil schon versickert gewesen.

Drei Millionen Euro Schaden

Experten gehen davon aus, dass die Beeinträchtigung der Traun mit belastetem Oberflächenwasser mindestens über einen Zeitraum von elf Monaten erfolgte, vermutlich sogar länger. Die Kosten, die für die Beseitigung der Schäden aufgewendet wurden, sollen rund drei MillionenEuro betragen - etwa 1,27 Millionen von Gemeinden bzw. dem Land, 1,8 Millionen vom Deponiebetreiber.

Dem Land Oberösterreich wurden als Privatbeteiligter 292.000 Euro zugesprochen, weitere Privatbeteiligte, darunter v.a. Gemeinden, erhielten insgesamt rund 148.000 Euro zugesprochen. Die beiden Unternehmen, die vorübergehend in das Verfahren einbezogen worden waren, bekommen nun doch ein eigenes Verfahren. Eines davon - der Deponiebetreiber - hatte sich ebenfalls als Privatbeteiligter angeschlossen, wurde aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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1  Kommentar
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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 23.11.2017 22:26

und vielleicht schreibt die Zeidung etwas genauer, welche Argumente da und dort im Spiel waren.

komisch ist einfach der Umstand, das man eigentlich Materialbewegungen wohl nachweisen können müsste und das ja dem Entsorger bekannt sein müsste, was für einen Dreck er versichern lässt.

und hat es da nicht schon einmal geheißen es wurde von Bürgern ein Einspruch gemacht, das man in der Nähe eines Trinkwasserbrunnens überhaupt eine Versickerung zulässt, wobei da in etwa damit argumentiert wurde bei der trotzdem Genehmigung, es ist eh keine Verbindung.

Ich hoffe als Zeidungsleser werde ich demnächst darüber und über andere konkrete Fragen informiert werden und ich bin schon neugierig was der Anschober da sagt, der sich ja damals so empört gezeigt hat über Umstände........

Es gilt natürlich für Alle die Unschuldsvermutung.

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