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Pannenhelfer starb, weil Autofahrer Rosenkranz beten wollte

Von nachrichten.at/apa, 23. November 2017, 17:13 Uhr
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Bildergalerie Tragischer Verkehrsunfall auf der A1
Bild: fotokerschi.at

SIPBACHZELL/WELS. Ein 45-Jähriger, der im Mai auf der A1 bei Sipbachzell einen Pannenfahrer gerammt und getötet hat, ist am Donnerstag in Wels zu vier Monaten bedingt verurteilt worden.

Er sei zwei, drei Sekunden abgelenkt gewesen – weil er während der Fahrt einen Rosenkranz beten wollte und nach der Kette am Beifahrersitz gegriffen habe, so der Mann.

Er sei ohne Eile auf der Westautobahn (A1) bei Sipbachzell (Bezirk Wels-Land) am rechten Fahrstreifen gefahren, vielleicht 100 km/h, berichtete der Angeklagte. "Dann habe ich gedacht: Jetzt habe ich schön Zeit, jetzt bete ich einen Rosenkranz." Dieser sei griffbereit am Beifahrersitz gelegen. Als er ihn genommen habe, habe er einen dumpfen Schlag gehört, sei auf den Pannenstreifen gefahren und habe den Pannenhelfer liegen gesehen. "Es war der Schock meines Lebens", schilderte er dem Richter. Es tue ihm furchtbar leid, so der Angeklagte, der die Hauptschuld bei sich selbst sieht, wie er sagte.

Der Kfz-technische Gutachter geht davon aus, dass der 74-Jährige, der – wie berichtet – immer wieder aushilfsweise beim Pannendienst gearbeitet hat, vom Auto des Angeklagten erfasst, gegen seinen Abschleppwagen und dann zurück auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Der Sachverständige konnte aber nicht ausschließen, dass der Mann einen Schritt auf die Fahrbahn gemacht habe, wie auch der Angeklagte vermutete. Laut Zeugen habe der Pensionist keine Warnweste getragen, auch ein Warndreieck ist niemandem aufgefallen.

"Wenn man ins Auto einsteigt, hat man ausschließlich Zeit, sich auf das Autofahren zu konzentrieren", warf der Richter dem Angeklagten vor. Dieser gab sich kleinlaut: Er habe den Rosenkranz jetzt nicht mehr im Auto mit und bete ihn zu Hause.

Das Urteil lautete schließlich vier Monate bedingt wegen fahrlässiger – nicht wie angeklagt wegen grob fahrlässiger – Tötung. Begründung: Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass der Angeklagte auf den Pannenstreifen gefahren sei, so der Richter. Es sei durchaus möglich, dass das Opfer auf die Fahrbahn hinausgetreten sei. Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und ist somit rechtskräftig.

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