Neun Jahre für Mord an Schulfreund - Gericht sah Heimtücke und Brutalität
RIED/BRAUNAU. Erst gegen Mitternacht stand das Urteil des Jugend-Geschworenensenats im Landesgericht Ried fest: Neun Jahre muss der 18-Jährige ins Gefängnis.
Mehr als zwölf Stunden zuvor, gleich zu Prozessbeginn, hatte er gestanden, den Mitschüler mit mehr als 20 Messerstichen getötet zu haben. Das Motiv: verschmähte Liebe. Mehrere Monate vor der Tat habe er seinem Freund mitgeteilt, dass er in ihn verliebt sei, schilderte der Angeklagte: „Er hat gesagt, dass er nicht so empfindet, aber dass das nichts an unserer Freundschaft ändert. Ich war sehr froh, dass er so offen war.“ Später habe er sich jedoch zurückgezogen. Daher habe er beschlossen, ihn mit in den Tod zu nehmen, sagte der 18-Jährige.
Er habe vorgehabt, ihn mit einem Hammer bewusstlos zu schlagen, dann mit einem Seil zu erwürgen und sich selbst an einer Klimmstange aufzuhängen, gestand der Schüler stockend, aber gefasst. Als Reserve, „falls es nicht klappt“, habe er ein Messer gehabt. Die Hammerschläge hätten zunächst nichts bewirkt. Dann seien seine Erinnerungen nur mehr bruchstückhaft. „Ich habe ihn festgehalten und selbst die Augen zugemacht“, sagte er zu den 25 bis 30 Messerstichen, mit denen das Opfer getötet wurde. „Für mich ist das so schlimm, dass das alles passiert ist, dass ich mich eigentlich gar nicht erinnern möchte.“
Nachher habe er sich selbst in der Badewanne in den Bauch gestochen. Warum er das nun erstmals sage, fragte der Richter. „Ich wollte das nie wahrhaben und ich will es jetzt auch noch nicht wahrhaben. Aber es ist die letzte Möglichkeit, dass die Wahrheit rauskommt.“ Der Angeklagte gab auch zu, im Vorfeld Internetrecherchen „die Tat betreffend“ durchgeführt zu haben. Worüber genau, wisse er aber nicht mehr. Die Staatsanwältin berichtete außerdem von zahlreichen Versuchen des Beschuldigten, Störungen während der Tat zu verhindern. So habe er unter anderem seiner Großmutter und seiner Mutter gesagt, dass er Ruhe haben wolle.
Sein Verteidiger beschrieb den Angeklagten als introvertiert und depressiv. Von ihm gehe kein Gefährdungspotenzial aus, wenn er entsprechend medizinisch behandelt werde, betonte der Anwalt.
Das Gericht wertete das Geständnis des Angeklagtes als mildernd, erschwerend sei die besondere Heimtücke und Brutalität der Tat sowie deren Planung zu sehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige und sein Verteidiger erbaten sich drei Tage Bedenkzeit.
Teenager-Mord-Prozess