Neues Gutachten im Mordfall Gmunden
WELS. Im Mordfall Gmunden wird es nun spannend: Nach den Osterfeiertagen will die Staatsanwaltschaft Wels bekannt geben, wegen welcher Delikte nach dem Tod einer Tanzlehrerin (51) Anklage gegen den beschuldigten Tennisclubkollegen (38) erhoben wird.
Heute findet eine Haftprüfungsverhandlung statt, bei der eine Richterin prüft, ob nach wie vor dringender Tatverdacht gegen den Mann besteht.
Schläge oder Sturz?
Offiziell werden die Ermittlungen weiterhin wegen Mordes und Vergewaltigung geführt. Mit einer Enthaftung rechnen weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger. Eingelangt ist mittlerweile auch ein drittes gerichtsmedizinisches Gutachten. Dieses sollte klären, ob die Frau nun durch brachiale Schläge oder durch einen Sturz tödlich verletzt wurde.
Bekanntlich machten zwei bisherige Gutachter dazu widersprüchliche Angaben. Über den Inhalt der neuen Expertise wollten weder Verteidiger noch Staatsanwalt Details bekannt geben. Dem Vernehmen nach werden Schläge als Verletzungsursache ausgeschlossen. Doch auch bei einem Sturz könnte sehr wohl "nachgeholfen" worden sein.