Nazi-Tattoos am ganzen Körper: 38-Jähriger vor Gericht
STEYR. Ein 38-Jähriger, der auf einer rechtsextremen Internetplattform Nazi-Lieder zum Verkauf oder Tausch angeboten haben soll, muss sich am Dienstag in Steyr vor Gericht verantworten. Gegenstand der Anklage sind auch seine einschlägigen Tattoos, die er im Freibad zur Schau gestellt habe.
2010 und 2011 habe sich der Mann als förderndes Mitglied des "Thiazi Forum" - laut Gericht die bedeutendste rechtsextreme Internetplattform - betätigt, so ein Vorwurf. Dort soll er auch diverse Waren zum Kauf oder Tausch angeboten haben. Es handelte sich vor allem um Nazi-Tonträger mit Titeln wie "Am Adolf Hitler Platz", "Goebbels für alle", "Im Buchenwald" (zur Melodie des Kinderliedes "Ein Vogel wollte Hochzeit halten") oder das Horst-Wessel-Lied.
Auch seine Tätowierungen sind Gegenstand der Anklage (die OÖN berichteten): 2014 und 2015 bekamen die Besucher eines Freibades in Sierning u.a. einen Reichsadler mit Triskele, Horst Wessel, eine Person mit Hitlergruß oder den Schriftzug "LAH" (Leibstandarte Adolf Hitler, Anm.) auf diversen Körperteilen des Angeklagten zu sehen.
Der Mann, der bereits zwei einschlägige Vorstrafen hat, ist nicht geständig. Der Mann leugnete hartnäckig, seine Gesinnung, die er mit "ich stehe zu meinem Land" beschreibt, nach außen getragen zu haben. Auf die Nachfrage von Richterin Christina Forstner, wo er politisch stehe, meinte er: "Wenn die FPÖ rechts ist, dann bin ich auch rechts". Für ihn sei das Dritte Reich "ein Teil der Geschichte", den er "weder positiv noch negativ" werten wolle. Warum er dann in der Glasvitrine in seinem Wohnzimmer Devotionalien der NS-Zeit stehen habe, wollte die Richterin wissen. Das seien Erinnerungsstücke, die er von seinem Opa geschenkt bekommen oder auf Flohmärkten erstanden habe. Aber das sei "rein privat" und damit nicht strafbar. Freunde, die ihn besuchten, hätten immer in der Küche auf der langen Eckbank gesessen.
Jene vier bis fünf Tonträger, die er im "Thiazi-Forum" verkaufen wollte, stellte er nur mit deren Titeln ins Netz, ohne die Liedtexte. Und dies auch nur deshalb, weil er die "belastenden Sachen" - darunter auch eine Hitler-Büste - "loswerden" wollte, meinte der gelernte Schlosser. Wiederbetätigung stritt er entschieden ab. Die Wikingerfahne, die er sich mit 15 Jahren als sein erstes Tattoo stechen ließ, sollte auch nur den Namen der Ex überdecken, rechtfertigte er sich weiter. Und das Konterfei vom Sturmführer der SA, Horst Wessel, auf seinem Körper sei ein Zeichen seiner Anerkennung für einen "jungen Freiheitskämpfer, der wegen seiner Meinung erschossen wurde", gewesen.
Ein Urteil ist noch für Dienstag zu erwarten. Die Strafdrohung beträgt fünf bis zehn Jahre Haft.