Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Nachbarbaum gefällt: Linzerin zahlt Bußgeld und Verfahren

Von nachrichten.at/apa, 12. August 2014, 12:32 Uhr

LINZ. Eine 66-jährige Linzerin, die einen Baum auf einem Nachbargrund gefällt hat, ist mit einem außergerichtlichen Tatausgleich davongekommen. Sie wird eine Geldbuße, die Kosten des Verfahrens und einen Pauschalbetrag zur Schadenswiedergutmachung bezahlen, wurde am Dienstag im Landesgericht Linz vereinbart.

Die Frau hatte im Juni 2013 bei Gartenarbeiten eine an die sieben Meter hohe Buche gefällt - wir berichteten. Die Nachbarn sind überzeugt, die Grundgrenzen hätten eindeutig erkennbar gezeigt, dass sie die Eigentümer sind. Sie trauern um ihren "Lieblingsbaum", weil er Schatten gespendet, dem Sicht- und Lärmschutz sowie der Hangbefestigung gedient habe. Sie erstatteten Anzeige gegen Unbekannt.

Der als mutmaßliche Täterin ausgeforschten Frau wurde bereits im Dezember 2013 erstmals der Prozess gemacht. Er wurde damals vertagt, musste nun aber nach einem Richterwechsel neu durchgeführt werden. Die Beschuldigte bestritt nie die Fällung des Baumes. Sie sei aber davon ausgegangen, dass er auf ihrem Grund stehe. Außerdem bezweifelte ihr Verteidiger den von den Geschädigten mit mehr als 15.000 Euro angegebenen Wiederbeschaffungswert des Baumes. Der Schädigungsvorsatz und das Überschreiten der Grenze von 3.000 Euro sind die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung, die mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Haft bedroht wird.

Die Möglichkeit einer Diversion lehnte die Frau bisher mit dem Hinweis ab, dass dabei ihre Rechtsschutz- und ihre Haftpflichtversicherung nicht mitmachen würden. Außerdem habe es keine Einigung zwischen den Nachbarn gegeben. Der Richter startete am Dienstag einen neuerlichen Versuch. Das Ergebnis: Die 66-Jährige übernahm die Verantwortung für ihre Tat, wird aber nicht verurteilt. Die Frau, die laut Einkommensteuerbescheid 11.000 Euro pro Jahr verdient, erklärte sich einverstanden, innerhalb von 14 Tagen 2.471 Euro an Geld-Buße und Kosten für das Gerichtsverfahren zu bezahlen. Weiters kam ein Vergleich mit den Nachbarn zustande, wonach sie ihnen pauschal 3.400 Euro für den Schaden überweisen wird. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Diversion zu.

mehr aus Aktuelle Meldungen

Fusion unterm Giebelkreuz: Neue Raiffeisenbank Region Traun-Alm

Fußballstar Xaver Schlager kauft Wirtshaus in Sankt Valentin

Bleischürzen bei Röntgen haben ausgedient

Schwanenplage am Attersee kommt Landwirte teuer zu stehen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

10  Kommentare
10  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
sirius (4.494 Kommentare)
am 12.08.2014 18:42

leider vom gesetzgeber sehr dilettantisch behandelt.da gibt es einmal den §364 abs.3 ABGB.eine lächerliche rechtsquelle,welche dann auf den abs.2 verweist,wo der begriff "ortsüblich" relevant ist.was ist ortsüblich,wenn z.b.stauden herüberwachsen?
zum §422 abs.2 hier wird es besonders geil.der beeinträchtigte eigentümer hat die kosten für das entfernen von ästen,wurzeln usw.selbst zu tragen.er darf auch das weggeschnittene nicht dem nachbarn hinüberwerfen.zum schluss,wir sind in AT.

lädt ...
melden
Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 12.08.2014 17:55

ich würde ihn auch umschneiden und nicht bis zum Ende meiner Tage das Licht nehmen lassen.

lädt ...
melden
weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 12.08.2014 15:56

Sicht- und Lärmschutz sowie der Hangbefestigung gedient habe.

Schatten: ja
Sichtschutz: ja
Lärmschutz: absoluter Blödsinn!

lädt ...
melden
Ameise (45.683 Kommentare)
am 12.08.2014 17:43

Blödsinn?
Hab noch keinen lauten Baum gehört...
grinsen

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 12.08.2014 17:48

Lärmschutz: kaum bei einzelnen oder wenigen

Schatten: das wohl.

lädt ...
melden
fanatiker (6.116 Kommentare)
am 12.08.2014 15:02

würde ich von ganzen herzen meinen nachbarn "gönnen"!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 12.08.2014 13:55

fiel es unter vorbeugender Schadensbekämpfung, die Buche zu entfernen.
Solche Ex werden mit fortschreitendem Alter immer mehr zur Gefahr für umliegende Häuser. Vom starkem Laubfall schon mal abgesehen.
Also weg damit, kleinbleibende Sturmfeste Bäume wie die Eibe gibts ja auch.

lädt ...
melden
Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 12.08.2014 21:57

ist fast a bissl pervers ... nicht nur wegen der Mythologie zwinkern

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 13.08.2014 11:11

wer beide Species gut kennt, wird durchaus Sinn an der Sache sehen. 'Pumila' Züchtungen gibts ja auch... zwinkern

lädt ...
melden
Ameise (45.683 Kommentare)
am 12.08.2014 13:01

...

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen