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Nach tödlichem Unfalldrama: Mildes Urteil für Paketzusteller

Von Thomas Streif, 06. Oktober 2017, 12:00 Uhr
Nach tödlichem Unfalldrama: Morgen Prozess gegen Fahrzeuglenker
Landesgericht Ried Bild: OÖN

RIED. Wegen grob fahrlässiger Tötung musste sich am Freitag ein 23-jähriger Paketzusteller vor dem Landesgericht Ried verantworten. Er wurde, allerdings nur wegen fahrlässiger Tötung, zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Am 14. April 2017, um vier Uhr früh, kam es in Tumeltsham zur Tragödie. Wie berichtet, klammerte sich ein 17-jähriger Nachtschwärmer aus dem Bezirk Schärding an die Fahrertür eines Kleintransporters. Nachdem der Fahrer nach einem Streit in Panik losfuhr, stürzte der Innviertler auf die Straße, wurde überrollt und blieb tödlich verletzt liegen. Laut Gerichtsmedizin soll der 17-Jährige im Kopf- und Oberkörperbereich überrollt worden sein – den Archivbericht lesen Sie hier.

Heute musste sich der 23-jährige, in Salzburg wohnhafte, Paketzusteller vor dem Landesgericht Ried verantworten. Staatsanwalt Alois Ebner warf dem Angeklagten grob fahrlässige Tötung vor. Laut dem Angeklagten habe sich die Situation in jener Nacht immer mehr zugespitzt. Die beiden Jugendlichen hätten, als er gerade eine Lieferung im Gewerbegebiet Hannesgrub (Tumeltsham) zustellte, auf ihn eingeredet. Sie dürften auf der  Suche nach einer günstigen Heimfahrgelegenheit gewesen sein.

Die Jugendlichen hätten ihn an der Weiterfahrt gehindert. Da er aus Rumänien sei, habe er aber kaum etwas verstanden. Er habe sogar einen Freund telefonisch kontaktiert, dieser habe dann mit den beiden gesprochen. „Ich habe denn beiden dann sogar mit dem Handy den Satz 'lasst mich bitte fahren' übersetzen lassen“, schildert der Beschuldigte vor Gericht. Die beiden Jugendlichen seien offensichtlich sehr stark betrunken gewesen, so der 23-Jährige.

"Hatte Angst" 

„Ich habe es mit der Angst zu tun bekommen, plötzlich hatte einer der beiden einen Stein in der Hand“, so der Angeklagte. Dieser sei dann gewaltsam in den Innenraum des Fahrzeugs eingedrungen, um ihn am Wegfahren zu hindern. Schließlich sei es ihm gelungen, den jungen Mann aus dem Fahrzeug zu drängen. „Ich wollte wegfahren, plötzlich hat sich der Zweite an die Fahrertür geklammert und wild mit seiner Faust  gegen das Fenster geschlagen“, schildert der Beschuldigte, der sich während seiner Befragung durch Richter Andreas Rumplmayr immer wieder die Hände vor das Gesicht hält. „Ich bin mit dem ersten Gang weggefahren, denn ich wollte weg, weil ich Angst hatte“, sagte der Beschuldigte.

Er habe seinen Blick nur noch nach vorne gerichtet. „Ich bin unter Schock gestanden, ich wusste ja nicht, was er mit dem Stein vorhat“, sagt der Angeklagte, der immer wieder seine Paniksituation schildert.  Den Sturz habe er in seiner Ausnahmesituation nicht wirklich  registriert. „Ich habe ihn nicht mehr gesehen, ich wollte weg, um in Sicherheit zu sein.“ Er sei der Meinung gewesen, einen Randstein oder maximal den Fuß des Jugendlichen erwischt zu haben, so der Angeklagte.

 

Nächtliche Suche nach Ersatztaxi 

„Ein Taxi war uns zu teuer, also wollten wir uns nach einer anderen Mitfahrgelegenheit umschauen“, sagte der Freund des tödlich Verunglückten Innviertlers, der in der schicksalhaften Nacht dabei war, im Zeugenstand. „Wir haben ihm gesagt, er soll uns heimfahren.“ Nachdem der Beschuldigte sich weigerte, sei es zum Streit gekommen. Das irritierte auch den Ankläger Ebner. „Wieso soll euch ein wildfremder Mensch mitten in der Nacht eine Stunde lang heimfahren? Was denkt man sich dabei.“

Der 18-Jährige berichtete von einer Streiterei, in den Innenraum des Autos sei er aber nicht eingedrungen. „Irgendwann haben wir uns dann gedacht, da ist etwas faul, er könnte ein Einbrecher sein.  Das Kennzeichen ist uns verdächtig vorgekommen, also haben wir es fotografiert“, so der Zeuge. Plötzlich habe er einen Knall wahrgenommen und seinen Freund blutend auf der Straße liegen gesehen. Alles sei sehr schnell gegangen. „Er ist mit Vollgas weggefahren“, schilderte der junge Mann.

Als ihn der Verteidiger mit dem Salzburger Kennzeichen (S) konfrontierte, sagte der Beschuldigte, dass er dieses nicht gekannt habe. Auf weitere Nachfragen räumte er dann ein, sich vielleicht doch nicht mehr an alle Details erinnern zu können. Das erboste den Richter: „Wir wollen hier die Wahrheit wissen“, sagte er mit sehr lauter Stimme. Die Nerven lagen kurzzeitig blank, der Beschuldigte begann auf der Anklagebank zu weinen und musste von seinem Verteidiger getröstet werden. Er sei noch zweimal an den Unglücksort zurückgekehrt. „Ich habe auch eine Kerze für das Opfer niedergelegt“, sagte der Beschuldigte nach den Zeugenbefragungen.

Ankläger Ebner sprach in seinem Schlussplädoyer von einer „unfassbar traurigen Sache“. Auch wenn die Opfer Fehler gemacht hätten, habe der Beschuldigte fahrlässig gehandelt. „Er war in Sicherheit, eine konkrete Gefahr hat nicht mehr bestanden“, sagte Ebner. Ob eine grobe Fahrlässigkeit gegeben war, sei allerdings Ansichtssache, so der Ankläger.

Anwalt Roman Wagner, juristischer Vertreter der Opferfamilie, sah das anders. Natürlich sei grobe Fahrlässigkeit gegeben. Auf den Beschuldigten sei bei den nächtlichen Telefonaten in der Nacht massiver Druck ausgeübt worden, ohne Rücksicht auf Verluste wegzufahren, so Wagner.

Vier Monate bedingte Haft 

Nach rund zwei Stunden hatte sich Richter Rumplmayr sein Bild von der Nacht auf den Karfreitag gemacht. Er verurteilte den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Haft. Grobe Fahrlässigkeit sei nicht gegeben gewesen, so der Herr Rat. „Der Angeklagte hat nichts beschönigt. Dass er es wegen der Umstände mit der Angst zu tun bekam, ist verständlich. Er darf aber nicht wegfahren“, sagte Rumplmayr, der in der Urteilsbegründung von einer Verkettung von unglücklichen Gegebenheiten und von einem furchtbar tragischen Ende spricht. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger nahmen das Urteil an – rechtskräftig.

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18  Kommentare
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Selten (13.716 Kommentare)
am 06.10.2017 18:35

„Ein Taxi war uns zu teuer, also wollten wir uns nach einer anderen Mitfahrgelegenheit umschauen“, … . Wir haben ihm gesagt, er soll uns heimfahren.“

Nachdem der Beschuldigte sich weigerte, sei es zum Streit gekommen.

Das irritierte auch den Ankläger Ebner. „Wieso soll euch ein wildfremder Mensch mitten in der Nacht eine Stunde lang heimfahren? Was denkt man sich dabei?“

Und, was denkt man sich dabei?

Wie betrunken waren Sascha (17) und sein Freund und Zeuge (16)?

Herr Streif, waren Sie bei der Verhandlung persönlich anwesend? Wenn ja, wäre konkretere Berichterstattung mehr als angebracht.

„Er war in Sicherheit, eine konkrete Gefahr hat nicht mehr bestanden“, sagte Ebner.

Zum Glück etwas realitätsbezogener der Richter: „ … Dass er es wegen der Umstände mit der Angst zu tun bekam, ist verständlich. ...“

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Selten (13.716 Kommentare)
am 06.10.2017 16:31

Muss sich ein Paketzusteller eineinhalb Jahre nach dem Ereignis erinnern können, mit welchem Kennzeichen er unterwegs gewesen ist?
Oder war das ohnehin nur ein Fake-Foto zur Untermauerung des Gschichterls, dass den beiden Saufbolden etwas "komisch" vorgekommen ist?

Bei allem Verständnis für Innviertler Folklore, Herr Staatsanwalt, "unfassber traurig" und nebenbei unfassbar tief war das Betragen der beiden verniedlichend als "Nachtschwärmer" titulierten Burschen.

Wer die Heimeligkeit von Hannesgrub und das stets besonders rustikale, um nicht zu sagen rüde Benehmen der Innviertler kennt und sich noch die frühe Stunde und etliche Promille dazudenkt, kann sich nur zu gut vorstellen, wie dem jungen Rumänen zumute gewesen sein muss.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 06.10.2017 15:56

Es ist so tragisch, ein junger Bursche muss sterben, weil er, sinnlos betrunken, nimmer wusste, was sich gehört. Man fragt sich da schon, wo war es dem jungen, minderjährigen Menschen möglich, sich derart zu betrinken? In den österreichischen Lokalen darf an Betrunkene kein Alkohol ausgeschenkt werden. Wo sind Eltern, Erziehungsberechtigte, geht da niemand auf die Suche, wenn das Kind um 4 in der Früh noch nicht daheim ist? Sind unsere Jugendschutzgesetze für die Würscht?
Und ja, ich weiß, was es bedeutet, zwei Kinder von der Geburt durch die Pubertät ins Erwachsenenalter zu begleiten. Die beiden haben wenig ausgelassen.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 06.10.2017 17:44

Es geht hier um das Urteil und nicht warum und weshalb sich diese 2 so betrunken haben.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 07.10.2017 00:09

Nun, die ganze Gerichtsverhandlung hätte man vermeiden können und vor allem, ein junger Mann könnte noch leben, wenn Eltern/Erziehungsberechtigte sich ihrer Verantwortung bewusst gewesen wären. Und Wirten, die an Betrunkene Alkohol ausschenken, sollte man die Konzession entziehen.

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Southbend (631 Kommentare)
am 06.10.2017 15:55

Wenn mich mitten in der Nacht 2 Besoffene anhalten und in mein Auto wollen,würde ich panisch davonfahren!

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leser (2.219 Kommentare)
am 06.10.2017 14:29

Eigentlich sollte dem überlebenden Freund der Prozess gemacht werden - nämlich wegen Nötigung. Wahrscheinlich hätte ich gegenüber den beiden Rabauken auch nicht anders reagiert.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.10.2017 13:06

Wahnsinn !
da wird jemand überrollt und getötet und er bekommt NUR 4 Monaten bedingt !
was ist los mit der Justiz ???????????????????????????????

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StefanLest (1 Kommentare)
am 06.10.2017 13:24

Völlig richtiges Urteil, nahe an der Notwehr.
Übrigens soll nicht wegen Vergeltung, sondern als Prävention bestraft werden, dies erkannte Plato schon circa 400 v.Chr..
nemo prudens punit quia peccatum est sed ne peccetur

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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.10.2017 13:43

Plato sagt: “Kein Kluger straft, weil gesündigt worden ist, sondern damit nicht gesündigt werde.”

ich bin damit einverstanden dass Straftäter bestraft und eingesperrt werden damit sie ihre Tat nicht wiederholen.
aber da gab es ein TOTER !

wer im Ersten Gang ganz normal wegfährt , so wie der Rumäne aussagte , kann kein Mensch derartig verletzten dass es stirbt. NUR wer VOLLGAS gibt ! traurig

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boandlkramer (1.179 Kommentare)
am 06.10.2017 14:50

Ich nehm mal stark an wenn es kein Rumäne gewesen wäre würdest du ganz anders argumentieren. Warum soll man jemanden im ersten Gang nicht überrollen können? Und warum schließt der erste Gang aus dass er schnell wegwollte?

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Selten (13.716 Kommentare)
am 06.10.2017 16:35

Der angesoffene Idiot ist unter den Wagen gestürzt und wurde überrollt. der wurde nicht niedergefahren!

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Helmut1941 (850 Kommentare)
am 06.10.2017 17:08

ich muss aus ihren ausführungen schließen, dass sie keinen führerschein haben!

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 06.10.2017 14:27

Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Hätten Sie viel anders gehandelt, wenn Sie von den zwei Kerlen derartig bedrängt worden wären? Da muss man der Getöteten ein gerüttelt Mass an Mitschuld geben.

Wo kommen wir denn da hin, wenn man jemand gegen seinen Willen mitnehmen MUSS.

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naalso (2.144 Kommentare)
am 06.10.2017 15:59

ich hätte den "zeugen" wegen nötigung 12 mon. unbedingt gegeben, dass er wenigstens 1 jahr nicht sauft. der paketzusteller ist hart genug bestraft worden.

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Helmut1941 (850 Kommentare)
am 06.10.2017 17:06

typisch von ihnen - sinnerfassendes lesen wurde ihnen nicht mitgegeben!

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( Kommentare)
am 06.10.2017 17:14

pepone ist ein gebürtiger Franzose.
Daher ist seine Ausdrucksweise oft nicht perfekt, sein Deutsch allerdings mehr als gut.

Im Vergleich zu Ihrem Posting frage ich mich allerdings, ob Sie überhaupt die Volksschule positiv absolviert haben.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 06.10.2017 17:41

Warum mehr? Er hat nicht vorsätzlich gehandelt, fühlte sich bedroht und so ist es eben zu diesem tragischen Vorfall gekommen. Schuld waren in erster Linie diese 2 Betrunkenen. Hast Du schon mal etwas von Panik gehört? Gerade diese Panik hat dieser armselige Paketzusteller wohl gefühlt. Man muß sich auch in so einen Menschen hineindenken. Einfach mehr Strafe fordern ist zu einfach.

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