Nach Hochwasser: Änderungen bei Donaukraftwerken
LINZ. Nach dem Hochwasser des Jahres 2013 passt der Verbund auch in Oberösterreich für seine Donaukraftwerke die Wehrbetriebsordnungen an - konkret bei den Anlagen Wallsee, Abwinden, Ottensheim und Aschach.
Die Projektunterlagen dafür liegen ab morgen, Freitag, bis 7. November bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften auf.
Danach findet am 14. November im Design Center Linz eine mündliche Verhandlung statt, wie der Verbund am Donnerstag mitteilte. Für die fünf Donaukraftwerke in Niederosterreich und Wien (Ybbs-Persenbeug, Melk, Altenwörth, Greifenstein, Freudenau) ist die mündliche Verhandlung wie berichtet schon für 22. Oktober in Stockerau (NÖ) nahe Greifenstein anberaumt.
Bei den Anpassungen der Wehrbetriebsordnungen wolle man die Erfahrungen aus dem letzten großen Hochwasser von 2013 einarbeiten, hatte der Verbund Anfang September erläutert. Derzeit seien die Betriebsordnungen für ein teils 300-Jahre-Hochwasser, wie man es im Vorjahr erleben konnte, zu "starr". Deshalb sei ein "nachjustieren" nötig, und es würden "neue Toleranzen vorgeschlagen". Erörtert und evaluiert worden seien die geplanten Änderungen u.a. schon mit der Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft via donau und auch dem Umweltministerium, das "Herr" über das Wasserrechtsverfahren ist.
Da in extremen Hochwasserfällen die Wasserspiegellagen in den Stauräumen wegen der trägen Reaktion von Wendepegeln bei Änderungen der Oberwasserspiegel technisch nicht auf den Zentimeter genau einstellbar seien, wolle man für die einzuhaltenden Wasserspiegellagen nunmehr auch explizit Toleranzwerte festlegen, erklärte der Verbund am Donnerstag in einer Aussendung. "Die Pegel bleiben an der gesamten Donau unverändert", wird betont.
Zudem sollen die maximalen Absenkgeschwindigkeiten für die Kraftwerke gemäß den technischen Möglichkeiten der Steuerung neu festgelegt werden. Ebenso soll bei Öffnung der Schleusenanlagen zur Hochwasserabfuhr kurzfristig das Prinzip der gleichmäßigen Durchflussaufteilung über die Wehrfelder explizit außer Kraft gesetzt und ein vorübergehendes Verlassen der vorgegebenen Toleranzgrenzen für den Oberwasserspiegel zugelassen werden, heißt es.
Und schließlich soll auch in die angepassten Wehrbetriebsordnungen bei erforderlichen und von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Abweichungen von den Wehrbetriebsordnungen eine direkte Verständigung der Landeswarnzentralen aufgenommen werden.
..das,das eferdinger Becken ein überschwemmungsgebiet ist und immer bleiben wird.. Denn sonst würde linz bzw die voest absaufen und in weiter folge würde ihr machlanddamm wertlos.. Was bei den enormen kosten doch recht schlecht zu rechtfertigen wäre..
DemokratiebrauchtFreiheit oder wie der hies
Und was genau soll das jetzt Heißen in Zahlen ?
Ich lese da nur das es flexibler und mehr Toleranzen geben wird.
... denn sonst könnten diese den Unterschied zwischen der alten, starren und der neuen, flexibleren Wehrordnung erklären.