Mord an Marktfrau in Sibirien: Prozess in Wels
WELS. Ein Tschetschene, der vor 16 Jahren in der westsibirischen Stadt Raduzhny gemeinsam mit zwei Komplizen eine Frau ausgeraubt und getötet haben soll, muss sich am 8. Juli in Wels wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Das Oberlandesgericht Linz hatte eine Auslieferung nach Russland abgelehnt, deshalb wird in Österreich verhandelt. Der 43-Jährige, der auf freiem Fuß ist, leugnet alle Vorwürfe.
Das Opfer war eine Marktfrau, die ein wenig Geld für die Hochzeit ihrer Tochter gespart hatte und dieses in ihrem Strumpfgürtel verwahrte. Drei Männer, einer davon ein entfernter Verwandter der Frau, sollen daraufhin beschlossen haben, sie um das Geld zu bringen. Sie besuchten sie in ihrer Wohnung. Zuerst wurde geredet und getrunken. Dann sollen sie ihr Opfer mit einer Sektflasche niedergeschlagen und mit Messerstichen getötet haben. Anschließend flüchteten sie mit dem Ersparten - soweit die Ergebnisse der russischen Ermittler.
Zwei Urteile in Russland
Zwei Täter wurden in Russland verurteilt. Einer hat seine Strafe bereits abgesessen, einer ist noch in Haft. Der dritte Verdächtige setzte sich nach Österreich ab und wurde von Russland per internationalem Haftbefehl gesucht. Im Zuge des Auslieferungsverfahrens entschied jedoch das Oberlandesgericht Linz, dass ihm als Tschetschene in Russland kein faires Verfahren garantiert werden könne und in Österreich verhandelt werden muss.
Das Inlandsstrafverfahren gestaltete sich langwierig. Die Anklage stützt sich stark auf die Aussagen eines der beiden bereits Verurteilten, der mehrmals via Skype einvernommen wurde. Er belastet den Angeklagten, der selbst alle Vorwürfe - und sogar seine Identität - leugnet. Weil der 43-Jährige bereits sehr lange in Auslieferungs- und Untersuchungshaft war, musste er schließlich freigelassen werden und wartet nun auf freiem Fuß auf seinen Prozess. Dass am 8. Juli bereits ein Urteil gesprochen wird, ist möglich, aber keineswegs sicher.
Eine unverständliche und dämliche (Entschuldigung, meine Damen) Entscheidung des OLGR, den Prozess in Österreich zuführen, wie so viele Entscheidungen von diversen Gerichten. Der Prozess hätte selbstverständlich in Russland stattfinden müssen, nicht bei uns. Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, so ist er anschliessend sofort nach Russland zur Verbüssung zu überstellen - ich weiss aber natürlich, dass dann sofort die JuristInnen und die Kamani Damani (Kann man nicht, darf man nicht) Fraktion daherkommt und sagt, dass das nicht geht und man das nicht darf. Jedenfalls dürfen wir in diesem Fall diese Person dann wieder auf unsere Kosten verpflegen und beherbergen, wenn auch im Gefängnis - Betreuung eingeschlossen. Und nach einer Freilassung kann ihm dann der Verein Neustart und diverse NGOs auf unsere Kosten zur Seite stehen. Womöglich bis zum nächsten Verbrechen, hoffentlich nicht wieder einem Mord. Bis zu einer eventuellen Verurteilung gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Ab nach Russland und dort soll er seine Strafe auf Kosten der Russen absitzen. Sind wir Österreicher jetzt vielleicht auch noch die Knastcaritas?
glaubt irgendwer, daß der Angeklagte, auf freien Fuß gesetzt, das Urteil abwartet?
wenn er in Russland gemordet hat ,dann soll ihm auch dort der Prozess gemacht werden.
So benimmt sich eben ein "Trumpel" - nomen est omen
Is ja a Wunder das man da noch kommentieren kann! Kommt doch ein Tschetschene vor.
Verbrechen in Russland, daher ausliefern, Fertig !
und der Arzt aus Gmunden, der in de VAE verurteilt wurde, gehört der dann auch ausgeliefert? Oder dann doch nicht, da er ja Österreicher ist?
don´t feed the troll, kann man bei dir nur sagen