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Mit Auto in Bach gestürzt - Lenker verschwunden

Von nachrichten.at, 08. März 2017, 09:18 Uhr
Bild 1 von 10
Bildergalerie Auto stürzte in Bach - Lenker floh
Bild: www.foto-kerschi.at

PUCKING. Ungewöhnliche Fahrzeugbergung Mittwochfrüh in Pucking (Bezirk Linz-Land): In einem Nebenarm der Traun entdeckten Arbeiter einen Pkw, vom Lenker fehlte jede Spur.

Überrascht reagierte ein 49-Jähriger am Mittwochmorgen, als plötzlich zwei Polizeibeamte an seiner Haustür klingelten. Dass er mit dem Auto seiner Firma aus Ried im Innkreis am Vorabend in einem Entlastungsgerinne der Traun gelandet war , konnte er nicht mehr genau nachvollziehen.

Mehrere Kilometer dürfte der Unfalllenker mit seinem Ford Galaxy auf den Wiesen neben der Traun zurückgelegt haben, bevor er die Kontrolle über den Pkw verlor und mit dem Vorderteil im Wasser steckenblieb.

"An der Unfallstelle ist weit und breit keine Fahrbahn. Wo er da falsch abgebogen ist, ist mir unerklärlich", sagt Eduard Gruber, Kommandant der Feuerwehr Pucking-Hasenufer. Als der 49-Jährige seine unglückliche Lage bemerkte, beschloss er, sich für die Heimfahrt nach Sankt Florian ein Taxi zu rufen.

Das Auto ließ er im Wasser zurück. Als ihn die Beamten gestern zu Hause besuchten, verweigerte er den Alkoholtest. Der Lenker wurde angezeigt und muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.     (geg)

 

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12  Kommentare
12  Kommentare
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Kildis (165 Kommentare)
am 08.03.2017 22:29

Es wäre interessant, wie er überhaupt dort gekommen ist? grinsen

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Herzblatt (1.194 Kommentare)
am 08.03.2017 13:53

Na besser er flüchtet als ersäuft in der Lacke! Der Alk wird ihm teuer zu stehen kommen!

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herst (12.748 Kommentare)
am 08.03.2017 11:03

vom Lenker fehlte jede Spur.

Ab oder untergetaucht?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 08.03.2017 13:14

In der Früh ist er jedenfalls wieder aufgetaucht und war zu dem Zeitpunkt noch recht abgesoffen grinsen

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jamei (25.489 Kommentare)
am 08.03.2017 10:00

Lenker verschwunden - Einen Alkotest verweigerte der Mann.

Eben, darum verschwunden....scheiss Alkohol am Steuer traurig

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.03.2017 11:32

jamei

ich frage mich folgendes:

wie ist es in so einem Fall ÜBERHAUPT möglich das ein/e Lenker/in ein Alkoholtest verweigern KANN ???
DAS MÜSSTE DOCH PFLICHT SEIN UND AUTOMATISCH !

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.03.2017 11:46

Der hat "kalte Füße" bekommen und die hat er daheim mit ein paar Stamperln aufgewärmt.

So eine Schockreaktion halte ich für ziemlich naheliegend.

Der Hintergrund kann privater Natur sein aber auch mit dem unzulässigen Gebrauch des Firmenwagens zusammenhängen.

Das ist alles ebenso naheliegend wie die hiesigen Unterstellungen aus dem Nichts.

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Voi (281 Kommentare)
am 08.03.2017 12:29

Quelle bmvit:

•Die Verweigerung der Teilnahme am Alkotest wiegt genauso schwer wie eine Alkoholisierung ab 1,6 Promille.
•Auch unterhalb der gesetzlichen Untergrenzen können Strafen und straf- bzw. zivilrechtliche Nachteile drohen, wenn die Fahrtauglichkeit
•durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist.
•Oft wird man zur Überprüfung mittels Vortestgerät aufgefordert. Die Verweigerung dieses Vortests ist zwar nicht strafbar, doch kann in diesem Fall der Beamte/die Beamtin auf der Durchführung eines Tests beim amtlich geeichten Alkomaten bestehen.
•Unfälle unter Einfluss von Alkohol können den Regress der eigenen Haftpflichtversicherung sowie die Leistungsfreiheit von Kasko- und Rechtsschutzversicherung zur Folge haben.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.03.2017 14:45

Voi

was du schreibst ist absolut richtig ...
ABER :

wenn ich mir das Posting von jago lese ist die Situation anders...bzw könnte anders sein .
es gibt KEINEN Beweis dass er bsoffen gefahren ist ...und es gibt keine Zeitangabe WANN er zu Hause angetroffen wurde.
also könnte es sein dass er ERST zu Hause was getrunken hat um den Schock zu verdauen. zwinkern
Alles Vermutungen da KEIN Beweis vorliegt ! zwinkern

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ich1971 (22 Kommentare)
am 08.03.2017 16:09

und den Führerschein ist er auch mal für einige Zeit los....

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jago (57.723 Kommentare)
am 09.03.2017 02:05

Da sehe ich zumindest in diesem Fall ein schwerwiegendes Problem.

Der Fahrer ist nicht angehalten worden. Daher ist nicht sicher, ob er sich erst nachher, aus lauter Aufregung, daheim beschnapst hat.

Die Alkoholprobe ist ziemlich wertlos.

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neptun (4.125 Kommentare)
am 08.03.2017 09:48

Interessantes Schleichwegerl!!

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