Maturantin vergewaltigt: Schuldsprüche in Linz
LINZ. Eine Maturantin ist im Juni des Vorjahres von einem Türken (28) und einem Afghanen (18) im Keller eines Mehrparteienhauses in der Dinghoferstraße brutal vergewaltigt worden. Das sah ein Schöffensenat im Landesgericht Linz nach mehreren Verhandlungstagen als erwiesen an. Die Täter wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Die Nacht des 9. Juni 2017 wurde für eine 19 Jahre alte Linzerin zu einem Albtraum. Die junge Frau war - wie berichtet - auf dem Heimweg von einer Maturafeier, als sie bei der Turmöl-Tankstelle in der Dinghoferstraße von zwei Männern um Zigaretten gebeten wurde. Als sie in ihre Tasche griff, drängten die Männer die Schülerin zur Seite und drückten ihr einen Metallgegenstand in den Rücken. Das Opfer vermutete, dass es sich um eine Waffe handelte.
Das Duo zwang die 19-Jährige, in den Keller eines Mehrparteienhauses mitzugehen. Dort wurde die Frau vergewaltigt. Anschließend sollen sie dem Opfer noch Handy, Geldtasche und eine Packung Zigaretten geraubt haben. Noch heute hat die Frau mit den psychischen Folgen der Tat zu kämpfen. Die Angeklagten beharrten darauf, dass die 19-Jährige freiwillig mitgemacht habe. Sie habe Drogen kaufen wollen und diese "mit Sex bezahlt". Beide Männer sind bereits früher wegen Drogendelikten vor Gericht gestanden.
Nach vier Verhandlungstagen gab es für den Schöffensenat im Landesgericht Linz keine Zweifel mehr. Der 28-jährige Österreicher mit türkischen Wurzeln und der 18-jährige Afghane sind schuldig, die junge Linzerin vergewaltigt zu haben. Sie müssen für siebeneinhalb bzw. zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Video: Schuldspruch in Linz
Dem 28-Jährigen wurde zudem vorgeworfen, seinen Komplizen im Gefängnis zu einer Falschaussage genötigt zu haben. "Wenn du gegen mich aussagst, wird dir mein Bruder in den Kopf schießen", soll er gedroht haben.
Die Mutter des jungen Afghanen, die in der letzten Reihe im Gerichtssaal 132 saß, ertrug den Schuldspruch für ihren Sohn nicht. Sie brach in Tränen aus, konnte sich während der gesamten Urteilsverkündung nicht mehr beruhigen. Eine andere Frau musste sie stützen, als sie schließlich weinend den Gerichtssaal verließ.
Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger verzichtete der 17-Jährige ebenso wie die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Anders beim 28-Jährigen. Er meldete Berufung und Nichtigkeit an, die Staatsanwältin Gudrun Dückelmann berief gegen die Strafe. Der Verteidiger des 28-Jährigen hatte alles darangesetzt, das Opfer als unglaubwürdig darzustellen. So sei die junge Frau in "schwierigen familiären Verhältnissen" aufgewachsen und nehme Drogen. Diese Strategie ging nicht auf.
Das Opfer bekam vom Schöffensenat 5000 Euro Teilschmerzensgeld sowie weitere 500 Euro für Therapiekosten zugesprochen.