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Linzer Amokfahrer muss nicht ins Gefängnis

24. Mai 2017, 13:39 Uhr
Das Verfahren gegen jenen 50-Jährigen, der im Sommer des Vorjahres mit einem Auto die Schranken des Neuromed-Campus durchbrach, wurde eingestellt.  Bild: Lauber

LINZ. Ein 50-jähriger Welser, der bei einer Amokfahrt mit einem Pkw einen Schaden von mehreren Tausend Euro angerichtet hat, ist bei einem Prozess im Landesgericht Linz am Mittwoch mit einer Diversion davongekommen.

Das Verfahren wird mit einer Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt. Der bisher unbescholtene Angeklagte, der mittellos ist und eine Delogierung hinter sich hat, ist diversen Behörden und Ämtern bekannt, weil er sie mit Eingaben und Vorwürfen beschäftigt, beispielsweise er werde gemobbt und etliche Leute, darunter Politiker, würden ihm Geld schulden. Im August vergangenen Jahres durchbrach er mit einem ihm von einer Firma überlassenen Auto vier geschlossene Schranken des Neuromed Campus in Linz, weil er in der psychiatrischen Abteilung aufgenommen werden wollte. "Aus Selbstschutz gegenüber anderen, wenn was passiert", argumentierte er in der Verhandlung. Danach fuhr er zum Klinikum Wels, wo er ebenfalls einen geschlossenen Schranken ignorierte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm einen Schaden von mehr als 5.000 Euro vor. Deshalb lautete die Anklage auf schwere Sachbeschädigung - die Höchststrafe dafür beträgt zwei Jahre Haft.

Der Richter erhob die angegeben Schadenshöhen erneut und kam auf eine Summe unterhalb von 5.000 Euro. Damit fiel der Fall in die Zuständigkeit des Bezirks- statt des Landesgerichtes und eine Diversion wurde möglich. So stellte er das Verfahren mit einer Probezeit vorläufig ein: "Wenn sie in der Zeit keinen Blödsinn machen, ist die Sache erledigt". Auch Gerichtsgebühren fallen für den 50-Jährigen nicht an, weil sie ohnehin uneinbringlich sind.

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