Linz: Drei Jahre Haft für 60-jährigen Brandstifter
LINZ. Ein 60-Jähriger, der in seinem Wohnhaus in der Europastraße in Linz binnen eines Monats vier Kellerabteile angezündet und eine benachbarte Tiefgarage in Brand gesteckt hat, muss für drei Jahre ins Gefängnis.
Der Angeklagte nahm das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Rainer Nimmervoll an, die Entscheidung ist daher rechtskräftig. Der 60-Jährige wohnte selbst in einer Wohnung im Erdgeschoss des Mehrparteienhauses in der Europastraße im Stadtteil Bindermichl und zündete dort zwischen 2. April und 21. April 2017 drei Kellerabteile an. Die Taten geschahen immer am Abend und hatten eine starke Rauchentwicklung im ganzen Stiegenhaus zur Folge.
Zwei Tage später, am 23. April schlug er erneut zu, legte wieder einen Brand in einem fremden Kellerabteil und entfachte schließlich in einer Tiefgarage, die neben dem Wohnhaus liegt, an drei Stellen Feuer. Dadurch wurden zahlreiche Autos teilweise schwer beschädigt bzw. zerstört. Beim Zurückgehen aus der Tiefgarage wurde der 60-Jährige von einem Anrainer beobachtet, der gerade auf seiner Terrasse stand, um zu planen, wo er am besten eine Überwachungskamera installieren konnte. Denn die Brandserie hatte die Nachbarschaft bereits in massive Unruhe versetzt. Auf dem Leiberl des 60-Jährigen waren dunkle Russflecken zu sehen. Verdächtigerweise war der Angeklagte einer der wenigen, der zum Brandzeitpunkt sein Auto, einen Seat Ibiza, nicht in der Tiefgarage geparkt hatte.
Ausgeforscht wurde der Mann schließlich, weil er per SMS versuchte, eine Freundin zu einem falschen Alibi zu bewegen. Festnehmen konnte die Polizei den Mann aber vorerst nicht. Denn der 60-Jährige verursachte am 5. Mai auf der B1 Richtung Mauthausen noch einen Verkehrsunfall. Ungebremst fuhr er in den Gegenverkehr und kollidierte frontal mit einem Lastwagen. Der Staatsanwalt geht von einem Selbstmordversuch aus. Der Angeklagte bestritt dies gestern aber in der Verhandlung. Erst nach zehn Tagen auf der Intensivstation wurde die Verhaftung verfügt.
Warum? Warum legte der Mann in seinem Wohnhaus Brände und brachte seine Nachbarn in Gefahr, versetzte sie in wochenlang in Angst und Schrecken? Das war im Prozess die beherrschenden Frage, die nicht nur das Gericht, sondern auch die vielen Anrainer aus der Europastraße, die im Schwurgerichtssaal saßen, brennend interessierte. Er sei mit der Pflege seiner MS-kranken Frau überfordert gewesen, sagte der Angeklagte. Das Zündeln sei eine Art „Hilferuf“ an seine Verwandten gewesen, weil er mit seiner Situation überlastet gewesen sei. Der Staatsanwalt beantragte eine „gänzlich unbedingte Haftstrafe“. Der Senat kam diesem Ansuchen nach.
Nachbarn beschrieben den 60-Jährigen in einer Prozesspause als launenhaft und unberechenbar. Dass gar kein psychiatrisches Gerichtsgutachten über ihn erstellt worden war, nahmen manche mit Verwunderung zur Kenntnis.