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Leiche im Schweinestall: Innviertler Wirt beteuerte Unschuld

Von nachrichten.at/apa, 19. April 2018, 17:47 Uhr
Die beiden Angeklagten vor Gericht Bild: (APA/FRANZ NEUMAYR)

HAIGERMOOS. In Salzburg ist am Donnerstag der Prozess um die mutmaßliche Ermordung eines wohlhabenden Salzburgers gestartet. Während Staatsanwältin Sabine Krünes von einer "minutiös geplanten Tat" mit Tötungsvorsatz sprach, bestritt der Verteidiger des erstangeklagten Musikers eine Mordabsicht.

"Es war ein Raub, der unglücklicherweise zum Tod von Herrn K. geführt hat", betonte Rechtsanwalt Franz Essl.

Die Leiche von Roland K. wurde im Mai 2017 in einem Schweinestall in Haigermoos (Innviertel) entdeckt. Dem Besitzer des Anwesens und einem Pärchen aus Salzburg - einem Musiker und seiner 21-jährigen Freundin - wird Mord, Raub und Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Die drei Flachgauer sollen es auf den Nachlass des 63-Jährigen abgesehen haben.

Die Staatsanwältin schilderte in ihrem rund einstündigen Anklagevortrag, es sei davon die Rede gewesen, dass Roland K. den Musiker zu seinem Universalerben machen wolle. Die drei damals befreundeten Angeklagten "wussten, dass der Salzburger vermögend war". Der beschuldigte Wirt habe den Musiker aufgefordert, K. zum Essen einzuladen, zu betäuben, zu fesseln und zu töten.

Video: Prozessauftakt im Mordfall K.

Schlafmittel in Schokopralinen 

Laut Anklage war geplant, dass der Musiker nach der Tat Wertgegenstände und Bargeld aus der Villa des Akademikers holt und so dem Wirt die rund 10.000 Euro zurückgibt, die er dem Gastronomen für den Konsum von Drogen und Spirituosen noch schuldete. Um den Salzburger wehrlos zu machen, hätten ihm der Musiker und seine Freundin am 19. Juli bei einem Abendessen in ihrer Wohnung neben Alkohol auch Schokopralinen serviert, in die sie zuvor das Schlafmittel Noctamid gemischt hätten. Nach dem Dinner habe das Paar den schläfrig gewordenen Gast zurück in seine Villa nach Salzburg gefahren. Der Staatsanwältin zufolge klebten die beiden ihm den Mund mit einem Klebeband zu, fixierten seine Hände und Füße mit Kabelbindern und ließen ihn hilflos im Keller zurück. Er überlebte das Martyrium nicht.

Die Staatsanwältin sagte, die Lebensgefährtin des Musikers habe sich das Medikament von ihrer Hausärztin verschreiben lassen. Krünes brachte ein weiteres Puzzle zum Beweis eines Tatplanes vor. Bereits vor dem Raubmord habe sich der Musiker bei dem Wirt per Handy über K. beklagt und geschrieben, "ich würde ihm gern aufs Maul hauen", woraufhin der andere geantwortet habe, "reiß dich zusammen, wir haben noch großes vor", zitierte die Staatsanwältin.

Sie zitierte als Beweis für den Tatvorsatz auch aus einem Brief, den der bereits inhaftierte Musiker durch einen Mithäftling aus dem Gefängnis schmuggeln wollte. Darin schrieb der Beschuldigte an seine Freundin, "mein größtes Ziel war es, dich da rauszuhalten.......es war falsch was wir gemacht haben, jetzt müssen wir schauen, dass wir da raus kommen....."

Verteidiger: "Nur Raub geplant"

An diesem Punkt hakte Verteidiger Franz Essl ein. "Er wollte seine Freunde da raushalten", doch schließlich habe den Musiker das schlechte Gewissen geplagt und er machte Angaben vor der Polizei. Er sei es auch gewesen, der den Fundort der Leiche bekannt gab.

Die Ex-Freundin sei auch nicht "die schöne Unschuldige" gewesen. Sie habe dem Musiker, als er bereits im Gefängnis war, die Liebe nur vorgespielt, obwohl sie schon einen anderen Freund gehabt hätte. Die 21-jährige Beschuldigte soll aus Liebe zu dem Musiker mitgemacht haben. Doch sie bestritt eine Tatbeteiligung und meinte, ihr nunmehriger Ex-Freund habe sie aus Eifersucht belastet. 

Die Google-Recherchen im Internet über das Schlafmittel würden zudem zeigen, dass nur ein Raub geplant gewesen sei, meinte Essl. Denn es sei danach gefragt worden, "wie kann man jemanden ohnmächtig machen, ohne ihn zu verletzen". Ansonsten hätte man K. "ja betrunken in seinen Schwimmteich werfen können", sagte Essl, das wäre viel einfacher gewesen.

Der Verteidiger bezeichnete das Gerichtsgutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner als "fehlerhaft". Sie habe nicht auf die Befunde von Psychiatern und Psychologen Bezug genommen, die den Musiker vor der Tat wegen dessen ADHS-Leidens behandelten. Einem Privatgutachten des Psychiaters Reinhard Haller zufolge leide der Musiker nicht an einer Geisteskrankheit, "er ist nicht gefährlich und gehört auch nicht, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hat, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher", betonte Essl.

Innviertler Wirt beteuerte Unschuld

Der Wirt beteuerte bisher seine Schuldlosigkeit. Er gab an, die Leiche sei ihm "untergeschoben" worden. Sein Anwalt Jörg Dostal meinte heute, sein Mandant sitze nun schon ein Jahr lang unschuldig in Haft. Die Anschuldigungen des Musikers bezeichnete er als "abstrus": "Mein Mandant würde doch nie eine Leiche auf einem Grundstück verstecken, das er verkaufen will", sagte Dostal.

Der Verteidiger des 29-jährigen Gastronomen forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Es fehle jegliches Motiv, sagte Rechtsanwalt Jörg Dostal. Weshalb solle der Beschuldigte jemanden um 10.000 Euro töten lassen, wenn er doch selbst genug Geld habe und es sich leisten könne, 8.000 Euro für einen netten Abend in einem Etablissement auszugeben.

Der Wirt hatte bei der Aufnahme seiner Personendaten am Vormittag dem vorsitzenden Richter erklärt, er besitze einen Jaguar, Baujahr 2015, im Neuwert von 65.000 Euro und habe aus dem Verkauf seines Gasthofes in Oberösterreich 170.000 Euro erhalten. Dostal meinte wie auch der Verteidiger der 21-Jährigen, Kurt Jelinek, dass der Musiker das Talent habe, "perfekt zu lügen". Deshalb würden der Wirt und die junge Frau unschuldig vor Gericht sitzen.

Dass der Wirt auf seinem zu Verkauf stehenden Grundstück Monate lang eine Leiche liegen lasse, bezeichnete Dostal als "lebensfremd". "So reagiert kein vernünftiger Mensch." Der Rechtsanwalt nahm auch Bezug auf das SMS, in welcher der Satz "wir haben noch etwas Großes vor" gefallen ist. Dieser Satz beziehe sich auf eine Provision aus einem Motorrad-Ankauf in den USA, zu dem der Musiker den Wirt mitnehmen habe wollen, verwies Dostal auf den vollständigen SMS-Verkehr zwischen den beiden.

Die harten Fakten in dem Fall zeigten auf, dass vom Wirt keine DNA sichergestellt wurde, die auf seine Täterschaft hinweise, sagte der Verteidiger. Gerichtsgutachterin Kastner habe zudem festgestellt, dass der Musiker ein manipulatives Verhalten an den Tag legte.

"Sie hat den falschen Freund gehabt"

Auch der Verteidiger der 21-jährigen Flachgauerin konnte kein Motiv erkennen. "Sie hat kein Motiv, im Gegensatz zum Erstangeklagten, der hat ein massives Motiv." Bei der Angeklagten handle es sich um eine nette und freundliche, in die Gesellschaft gut integrierte und bisher unbescholtene Erwachsene, die bis zu ihrer U-Haft arbeiten gegangen sei. Sie habe mit der Tat nichts zu tun, betonte Jelinek. "Das einzige, was man ihr vorwerfen kann ist: Sie hat den falschen Freund gehabt."

Der roten Faden in diesem Verfahren "ist die Lüge", sagte Jelinek in Richtung des Musikers. Dieser sei unglaubwürdig, er habe gegenüber den Ermittlern in seinen Aussagen 20 verschiedene Tatvarianten erzählt. Dass dann der Brief, den der Musiker aus der Haft an sie geschrieben habe (der Brief wurde von einem Mithäftling, der das Schreiben aus der Justizanstalt schleusen sollte, der Polizei übergeben, Anm.), für eine U-Haft und Anklage ausreiche, sei unverständlich. "Es ist auch lebensfremd, ohne Motiv spontan jemanden umzubringen", kritisierte er den Anklagevorwurf.

Weil der Musiker den PIN-Code des Handys seiner damaligen Freundin kannte und auch einen Zugang per Fingerabdruck dazu hatte, geht Jelinek davon aus, dass der Musiker im Internet über Google Informationen zur Wirkung von Schlaftabletten einholte. Der Musiker habe das Handy der Freundin auch am Abend des 19. Juli benutzt, sagte Jelinek.

Der Verteidiger bezweifelte aufgrund der SMS-Kommunikation zwischen Roland K. mit dem Musiker, dass das Essen am Tatabend überhaupt in der Wohnung des Musikers stattgefunden hat. "Es war keine Rede davon." Der Akademiker habe den Musiker zu sich eingeladen. Seine Mandantin sei an jenem Abend nicht in der Villa gewesen. Die Frau habe auch keine Schlaftabletten in Pralinen gemischt oder sonst etwas mit der Tat zutun gehabt. "Die objektiven Beweismittel sind mehr als entlastend für meine Mandantin", betonte Jelinek.

Großes Medieninteresse

Das Interesse an dem außergewöhnlichen Fall war groß. Der Verhandlungssaal war mit Medienvertretern und Interessierten voll besetzt. Den für sechs Tage anberaumten Geschworenenprozess am Landesgericht Salzburg leitet Richter Christian Ureutz.

Der Prozess wird am 24. April um 9.00 Uhr am Landesgericht Salzburg mit der Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt.

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