Konsumentenschutz klagt Singlebörsen
LINZ. Verträge werden automatisch verlängert– bei Kündigung drohen hohe Rückzahlungen.
Lisa, 29, mag spontane Unternehmungen, eiskalte Bergseen und Männer mit Ausstrahlung. Was die junge Frau mit den langen, blonden Haaren wohl nicht will, ist eine saftige Rechnung, falls sie den Richtigen in der "Parship"-Singlebörse nicht so schnell findet, wie erwartet. Genau das kann aber passieren, wie der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer jetzt herausgefunden hat.
"Die Verträge verlängern sich automatisch, ohne dass die Kunden darüber benachrichtigt werden", sagt Ulrike Weiß. 200 Beschwerden erreichten die Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich im vergangenen Jahr.
Verlängerung ohne Vorwarnung
Am häufigsten davon betroffen ist die Börse "Parship", dicht gefolgt von "eDarling" und "ElitePartner". Alle drei Plattformen bieten kostenpflichtige Mitgliedschaften für sechs, zwölf oder 24 Monate an. Kostenpunkt: meist zwischen 44 und 56 Euro monatlich.
Egal ob man in dieser Zeit die große Liebe findet oder doch lieber alleine bleibt: Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird automatisch mit einem weiteren Einjahresvertrag ausgestattet und muss mit jährlichen Kosten von bis zu 600 Euro rechnen. Ohne Vorwarnung. "Konsumenten müssen unbedingt zusätzlich einen Hinweis über die kostenpflichtige Vertragsverlängerung erhalten. Alles andere ist aus unserer Seite rechtlich nicht korrekt", sagt Weiß.
Kontakte gibt es nicht umsonst
Doch nicht nur die Vertragsverlängerungen stoßen dem Konsumentenschutz der oberösterreichischen Arbeiterkammer sauer auf. Auch gegen den hohen Wertersatz bei einem Vertragsrücktritt innerhalb der Kündigungsfrist wolle man vorgehen.
"Konsumenten werden mit Forderungen bis zu drei Viertel des Gesamtpreises konfrontiert". Singlebörsen garantieren ihren Kunden mindestens fünf Kontakte, die zu ihnen passen. Sind die Singles besonders neugierig und sehen sich zwei Kontakte bereits am ersten Tag an, melden sich aus Desinteresse aber am nächsten Tag – innerhalb der Kündigungsfrist – ab, kostet das trotzdem. Und zwar 40 Prozent des Gesamtpreises. "Die Singlebörsen wähnen sich im Recht. Wir haben deshalb zwei Verbandsklagen eingebracht und bemühen uns um eine Änderung der Vertragsklauseln", sagt Weiß. Im besten Fall werde den Kunden dann das Geld rückerstattet.
Viertel findet Liebe im Internet
Wie wichtig Vereinbarungen in der Liebe auch in der virtuellen Welt sind, zeigt ein Blick auf die Statistik des Instituts "Marketagent". 2016 fand ein Viertel der Österreicher ihren Partner im Internet. 2001 war es noch ein Prozent.
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die dubiosen Geschäftsmodelle am Rande der Legalität und in den wirren der Gesetze sprießen so schnell da kommt ein Konsumentenschutz gar nicht mit !
Was für ein Schmarrn!
Die Geschäftsbedingungen sind eindeutig und weisen darauf hin. Wenn Mensch mündig sein will muss er auch die Eigenverantwortung für seine Handlungen übernehmen.
Die Leute agieren im Internet, schließen fleißig Verträge ab und wüssten dann hinterher nicht was sie da unterschrieben haben.
Die AK ist nicht an mündigen Mitgliedern interessiert sondern an rundum bemutterten.