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"Pöstlingberg-Plattform offen zu lassen, war für Linz keine Option"

Von (staro), 19. Dezember 2014, 00:04 Uhr
Jurist: "Pöstlingberg-Plattform offen zu lassen, war für Linz keine Option"
Panorama-Plattform bietet prächtigen Ausblick auf Linz. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Weil die Hartlauer Privatstiftung bis Ende Jänner 2015 auf weitere rechtliche Schritte gegen die Stadt Linz verzichten will, ist der "Müllstreit" vorerst beigelegt und das beliebte Aussichtsrondeau für die Allgemeinheit wieder offen.

Doch ob das so bleiben wird, ist derzeit unklar. Im Jänner wollen beide Seiten ausloten, wie das Problem dauerhaft, etwa durch eine Videoüberwachung oder das Installieren von Glaswänden, gelöst werden kann. Dabei hat aber der Denkmalschutz ein gewichtiges Wort mitzureden.

Wie berichtet, gab der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil der Privatstiftung recht und verpflichtete die Landeshauptstadt dafür Sorge zu tragen, dass Besucher der Aussichtsplattform künftig keinen Müll mehr auf das fremde Gelände werfen. Verhindert die Stadt dies nicht, drohen hohe Entschädigungs- und Strafzahlungen von bis zu 100.000 Euro. Daher ließ Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) die Plattform mit Baustellengittern verriegeln, um das Budget nicht zu belasten.

Urteil sorgfältig begründet

Diesen Schritt kann Meinhard Lukas, Professor für Zivilrecht und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz, nachvollziehen: "Angesichts des OGH-Urteils war es für die Stadt Linz keine Option, die Plattform offen zu lassen." Der Rechtsexperte sagt, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs "sehr sorgfältig begründet" sei. Grundsätzlich müsse ein Grundbesitzer Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken verhindern, die von seinem eigenen Grundstück ausgehen. "Die alles entscheidende Frage war, ob die Aussichtsplattform einem ‘dringenden Verkehrsbedürfnis’ und damit dem Gemeingebrauch dient", sagt der Rechtsprofessor. Denn im Falle eines "dringenden Verkehrsbedürfnisses" liege ein "Gemeingebrauch" vor und der Eigentümer einer solchen Fläche sei nicht verantwortlich für Beeinträchtigungen, die davon ausgehen. "Wer etwa ein Grundstück besitzt, das unmittelbar an eine Straße angrenzt, kann den Straßenerhalter nicht belangen, wenn Autofahrer leere Getränkedosen aus dem Fahrzeug schmeißen", sagt der Jus-Dekan. Denn hier dient die Nutzung der Straße eindeutig einem "dringenden Verkehrsbedürfnis". Im Fall der nur zur Aussicht genutzten Plattform habe der OGH dies verneint. "Das Urteil ist kein Ausreißer, es bedient sich aber einer eher engen Auslegung des Verkehrsbedürfnisses."

Rund 5000 Euro Prozesskosten

Das Müllproblem zwischen der Stiftung und der Stadt besteht seit mehr als zehn Jahren. Laut Hartlauer hat die Stadt auf Vorschläge, sich die Reinigungskosten zu teilen, nie reagiert. Daher reichte die Stiftung im November 2012 eine Klage beim Bezirksgericht Linz ein. In erster Instanz gewann Linz, die Klage von Hartlauer wurde abgewiesen. Das Landesgericht Linz in zweiter Instanz gab dem Kläger recht. Daher ging die Stadt zum OGH und verlor. Die Prozesskosten waren moderat: Sie betrugen in allen drei Instanzen zusammen knapp 5000 Euro. 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Fettfrei (1.799 Kommentare)
am 21.12.2014 18:52

"Da Mensch is a Sau". Trifft doch zu, oder etwa nicht?

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 19.12.2014 08:55

dass ein Netz oder eine ähnliche unaufdringliche Lösung weniger Schaden anrichtet als die komplette Sperre, wo man die Aussichtsplattform dann nur mehr aus der Luft oder vom Foto sehen wird.

Millionen werden für andere nicht einmal beschlossene Spaßprojekte vergeudet und bei einem für den Fremdenverkehr bedeutenden Thema gehen der Stadt Linz so schnell die Ideen aus?

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kual (1.360 Kommentare)
am 19.12.2014 08:48

wenn die Aussicht kein dringendes Verkehrsbedürfnis darstellt , was dann ! seit die Burg besteht gucken die Bürger zu Lintze auf die Stadt hinunter und nur weil ein Jurist des OGH seine Meinung Vertritt und andere Juristen ihren Senf dazugeben ist das noch lange kein Grund die Plattform zu sperren ! Linz hat genug unfähige "Finanzswapler" , die sollen als sozialen Dienst am Volke zum Wochenende die Aussichtterrasse überwachen und wenn erforderlich auch reinigen !

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 19.12.2014 08:40

Darunter versteht der gesetztesunkundige Poster aber etwas ganz anderes. grinsen

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mynachrichten1 (15.433 Kommentare)
am 19.12.2014 08:32

das man nicht Straßen sperren kann, da geht es ja um dringende Verkehrsbedürfnisse.

Diese Kosten sind wirklich moderat - wenn man da an ganz hohe Summen in Gemeinden denkt, die eigentlich oft dadurch erst recht entstehen, dass die Haus und Hof Juristen Aufträge bekommen, die der Amtsleiter so nebenbei mitmachen könnte.

So sind sie halt, die Netzwerke.

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