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Jägerin muss Nationalpark getöteten Luchs ersetzen

01. Juli 2016, 00:04 Uhr

STEYR. Das Bezirksgericht Steyr verurteilte Wildschützin Ingrid W. zur Zahlung von 10.101 Euro Schadenersatz.

Beim Strafprozess im Herbst hatte sich die Jägerin Ingrid W. (65) damit gerechtfertigt, dass sie in ihrem Revier in der Nähe des Nationalparks Kalkalpen irrtümlich einen Luchs statt einen Fuchs abgeschossen hätte. Nachdem man aber die tote Raubkatze in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators fand, wurde die Wilderin verurteilt. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz hob das Oberlandesgericht Linz aber auf. Der Nationalpark Kalkalpen wurde auf das Zivilrecht verwiesen: Das Bezirksgericht Steyr verurteilte nun Ingrid W. zu 10.101 Euro Schadenersatz, weil der Nationalpark als Ersatz für das gewilderte Luchsmännchen einen Kuder aus der Schweiz ansiedeln muss. Nur dadurch könne der Bestand gesichert werden, stellte das Gericht fest. Die Kosten für die Anschaffung eines Luchses aus der Wildnis wurden mit 10.101 Euro beziffert. Vorgestern wurde der Ehemann der Schützin, Harald W. (65), nicht rechtskräftig zu einer 11.160-Euro-Geldstrafe und ebenfalls 10.101 Euro Schadenersatz verurteilt. Auch er hat laut Gericht illegal einen Luchs geschossen. (feh)

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2  Kommentare
2  Kommentare
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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 02.07.2016 13:20

In der Gegend um Molln, Großraming, Reichraming etc. wissen die Jäger sehr wohl, wer die Luchsabknaller sind, sie schweigen, weil sie ihre Arbeitsplätze nicht verlieren wollen.

In der Broschüre "Fürsten der Wildnis - Thronfolger Franz Ferdinand in den Kalkalpen" steht:

Im Reichraminger Hintergebirge taten sich die Wilderer etwas schwerer, denn fast alle waren in irgendeiner Form von der Herrschaft Lamberg abhängig.

Und vom wem sind heute die "Waidmandl" abhängig ......... dreimal darf geraten werden !

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 01.07.2016 23:03

Beide Urteile werden wiederum beeinsprucht und die Wolfsteiners werden lachend freigesprochen.

Absolventen der Jurisprudenz gehen gemeinhin in bekannte Kanzleien, um sich fachspezifisch weiterzubilden und Experten auf ihrem Gebiet zu werden ............

....... die Versager gehen in den Staatsdienst und dämmern von Anfang an ihrer wohlverdienten Pension entgegen.

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