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Häftling muss nach spektakulärer Flucht "Freigänger-Monat" nachsitzen

Von Thomas Streif, 05. März 2018, 00:05 Uhr
Häftling muss nach spektakulärer Flucht  jetzt "Freigänger-Monat" nachsitzen
Von diesem Fenster aus flüchtete der 43-Jährige am 5. Februar für einen Monat in die Freiheit Bild: Scharinger

SCHÄRDING/SUBEN/FELDKIRCH. In Vorarlberg festgenommen: Eine zusätzliche Freiheitsstrafe droht dem 43-Jährigen nicht.

Jener Häftling, der am 5. Februar nach einem Sprung aus dem zweiten Stock des Schärdinger Krankenhauses flüchten konnte, wurde am Samstagnachmittag – wie umgehend auf nachrichten.at berichtet – in Vorarlberg gefasst und festgenommen.

Die Flucht des 43-Jährigen, der seit Oktober 2017 wegen Betrugs eine Haftstrafe in der Justizanstalt Suben absitzen muss, machte vor einem Monat österreichweit Schlagzeilen.

Im Krankenhaus Schärding wurde der Häftling unter anderem wegen einer gebrochenen Nase und ausgeschlagenen Zähnen behandelt. Sehr wahrscheinlich ist, dass sich der Mann die Verletzungen als Teil seines Fluchtplans selbst zugefügt hatte.

Bei Verwandten festgenommen

Den Aufenthalt im Spital nutzte der 43-Jährige schließlich für seine geplante Flucht. Mit einem waghalsigen Sprung hechtete der Mann aus dem Fenster des zweiten Stockwerks und landete in einem Gebüsch unterhalb der Krankenstation. Mit Hilfe seines Sohnes, der mit einem Fluchtwagen wartete, entwischte der verurteilte Straftäter. Eine sofort eingeleitete Alarmfahndung blieb ohne Ergebnis.

Seit Samstagnachmittag sitzt der verurteilte Betrüger wieder hinter Gittern. "Die Zielfahndung des Landeskriminalamts Oberösterreich hat in Vorarlberg zugeschlagen. Der Gesuchte wurde bei Verwandten aufgespürt, dort ließ er sich widerstandslos festnehmen", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf Anfrage der OÖN.

Der Ausbrecher wurde in die Justizanstalt nach Feldkirch gebracht. Laut Ebner soll der 43-Jährige innerhalb einer Woche mit dem zentralen Überstellungsdienst der Justizwache zurück nach Suben gebracht werden. "Dort wird der entlaufene Häftling seine Reststrafe von einem Jahr und neun Monaten absitzen", sagt Ebner und fügt hinzu: "Die Flucht ist nicht gerichtlich strafbar. Der Inhaftierte hat eine Ordnungsstrafe zu erwarten." Die Zeit, die der 43-Jährige in Freiheit war, wird auf die verbleibende Haftdauer natürlich nicht angerechnet.

Sohn droht Strafprozess

Ein Prozess droht hingegen dem Sohn und Fluchthelfer wegen des Vergehens der Befreiung von Gefangenen. Laut OÖN-Informationen dürfte aber noch keine Anklage erhoben worden sein. Bei einer Verurteilung drohen bis zu zwei Jahre Haft.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 05.03.2018 08:02

die entstandenen kosten wären auf alle fälle zu ersetzen

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 05.03.2018 06:53

Warum wird Flucht nicht bestraft? Das dürfte auch einmalig sein auf der Welt. Alleine der Schaden, Suchaufwand usw., Österreich ist halt doch in vielen Bereichen ein Entwicklungsland.

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TheLoneGunmen (29 Kommentare)
am 05.03.2018 09:02

Der Drang nach Freihheit, ist ein natürliches menschliches Bedürfniss. Daher darf es nicht bestraft werden.Ob es sind macht oder nicht, ist eine andere Frage.

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