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Gratis-Skipässe für Lehrer in Salzburg: Staatsanwalt ermittelt wegen Bestechung

Von OÖN, 27. November 2014, 00:04 Uhr
Gratis-Skipässe für Lehrer in Salzburg: Staatsanwalt ermittelt wegen Bestechung
Salzburger Skigebiete köderten Bild: (APA)

WIEN / SALZBURG / LINZ. Drei Verdächtige aus der Wirtschaft – Landesschulratspräsident warnt

Weil die Salzburger Seilbahnen "Schnuppertageskarten" gratis an Lehrer, die Schulskikurse organisieren, verschenkt haben soll, leitete die Korruptionsstaatsanwaltschaft vor wenigen Tagen Ermittlungen ein. Betroffen sind von den Vorwürfen drei Wirtschaftstreibende aus Salzburg. Gegen Lehrer wird wegen verbotener Geschenkannahme bisher nicht ermittelt.

Um das Skifahren in den Schulen wieder populärer zu machen, haben die im Jahr 2010 gegründete Vereinigung von österreichischen Seilbahnen, die Skiindustrie, der Skilehrerverband und die Wirtschaftskammer in Salzburg eine Initiative gestartet, um Lehrer und Schüler verstärkt anzusprechen. Daher haben die Salzburger Seilbahnen Gratis-Zweitagesskipässe an Pädagogen im Wert von jeweils 70 Euro vergeben, damit diese das jeweilige Skigebiet kennenlernen können. "Wir haben mit der Aktion keine geschäftlichen Interessen verfolgt, wir haben vielleicht zu naiv gehandelt", sagte gestern einer der Betroffenen, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Bestechung ermittelt. Das Angebot der Wirtschaft in Salzburg soll von 2200 Pädagogen in Anspruch genommen worden sein.

Das Problem der Gratispässe ist auch dem Landesschulrat in Oberösterreich bekannt: "Natürlich sind die Tagespässe auch bei uns ein Thema. Ich kann jeden Lehrer nur eindringlich davor warnen, derartige Angebote anzunehmen", sagte dazu gestern Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer den OÖNachrichten.

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5  Kommentare
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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 28.11.2014 10:24

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Nehmer zu ermitteln. Gegen alle 2.200!

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 28.11.2014 10:57

Geschenkannahme im Lehrerdienstrechtsgesetz, §41.(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs.1.

Dann wird man diskutieren, was orts-/landesüblich und was gering ist, und im Zweifel wird für die Verdächtigten entschieden und die Ermittlung eingestellt.

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 28.11.2014 10:59

gilt für alle Beamte und ist fast ident mit dem oben angeführten Prinzip. Also, her mit den landesüblichen Geschenken! grinsen

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 28.11.2014 11:20

dass 70 Euro landesüblich sind. Zwei Tageskarten vergegenwärtigen einen Wert von etwa 100 Euro.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 28.11.2014 10:14

vergünstigten Urlaub konsumieren, ist doch ein offenes Geheimnis. Das zahlen letztendlich die Schüler mit teilweise überhöhten Gruppenpreisen mit, und da geht es auch um Sportwochen, nicht nur um Schikurse.

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