Gesetzesflut: Vom Rauchen bis zur Registrierkasse
WIEN/BRüSSEL. Die Gastronomen sind von vielen Gesetzen betroffen.
Rauchverbot: Die Bundesregierung plant ein generelles Rauchverbot. Separierte Raucher- und Nichtraucherbereiche, die teilweise nach Umbauarbeiten eingeführt wurden, reichen nicht mehr aus.
Allergenverordnung: Seit 13. Dezember 2014 müssen die Wirte nach EU-Gesetz die 14 Haupt-Allergene mündlich oder schriftlich deklarieren.
Registrierkassenpflicht: Die Steuerreform sieht die Einführung der Registrierkassenpflicht auch für Betriebe mit weniger als 150.000 Euro Umsatz vor. Das trifft viele Gastrobetriebe. Die Registrierkassen sollen Steuerhinterziehung hintanhalten und dem Staat 900 Millionen Euro bringen. Die Mehrwertsteuer für Beherbergungsbetriebe soll ab 1. April 2016 von zehn auf 13 Prozent angehoben werden.
Nährwert-Kennzeichnung: Lebensmittel müssen nach der EU-Informationsverordnung in sieben Nährwerten deklariert werden. Ob künftig auch in Speisekarten Kalorien gezählt werden müssen, steht noch nicht fest. Ab heute muss der Handel auch die Herkunft von Fleisch deklarieren.