Gericht soll Wert des Hitler-Hauses feststellen
BRAUNAU. 310.000 Euro hat die Republik Österreich mittlerweile an die enteignete ehemalige Besitzerin des Adolf-Hitler-Geburtshauses in Braunau überwiesen.
Die Enteignung des Gebäudes ist rechtskräftig, allerdings hat Anwalt Gerhard Lebitsch im Dezember 2017 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht.
Unabhängig von diesem Verfahren begann gestern ein Prozess wegen der Höhe der Enteignungsentschädigung im Landesgericht Ried. Der Frau aus Braunau sind die 310.000 Euro zu wenig. Die Republik wird von Prokuraturanwalt Kurt Klima vertreten. Bei der ersten Runde vor Richter Rudolf Sturmayr ging es gestern in erster Linie darum, Gutachter für die Wertschätzung des Objekts in der Braunauer Innenstadt zu bestellen. „Es braucht eine sehr gründliche Recherche hinsichtlich des historischen Gebäudes“, betonte der Richter.
Für die klagende Partei war lediglich Rechtsanwalt Lebitsch anwesend. Auf eine Einvernahme der enteigneten Ex-Besitzerin werde ausdrücklich verzichtet“, so der Jurist vor Gericht. Diese Ankündigung ist wenig überraschend, da die Braunauerin kaum in der Öffentlichkeit zu sehen ist.
Die Einholung zweier umfassender Gutachten wurde beschlossen: Eines für den Fachbereich Immobilien, ein weiteres soll im Detail Auskunft über das Bauwesen des denkmalgeschützten Gebäudes geben. „Für uns ist auch interessant, wie weit die große Fläche des Dachbodens für einen Bau von Wohnungen geeignet wäre. Dazu muss man natürlich auch die baurechtlichen Voraussetzungen berücksichtigen“, sagte Lebitsch.
Nach etwas mehr als einer Stunde wurde der Prozess auf ungeplante Zeit vertagt. Vor dem Frühsommer ist mit einer Fortsetzung nicht zu rechnen.