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Gericht entscheidet über "drittes Geschlecht"

Von nachrichten.at/apa, 03. September 2016, 13:35 Uhr
Gericht
(Symbolbild) Bild: Colourbox.de

LINZ. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich befasst sich am Montag mit der Möglichkeit eines dritten Geschlechts.

Ein intergeschlechtlicher Oberösterreicher möchte die Geschlechterbezeichnung im Geburtenbuch auf "X" , "anders" oder "inter" berichtigen lassen. Das Standesamt Steyr hat das abgelehnt, nun ist die nächste Instanz am Zug.

Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau, hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt Jürgen offen als intergeschlechtliche Person. Das wollte er auch in seinen Dokumenten richtig stellen und beantragte eine Korrektur im Geburtenbuch sowie eine Geschlechtsangabe "X" im Reisepass. Das Standesamt lehnte jedoch die Änderung im Geburtenbuch mit der Begründung ab, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe. Dagegen legte Alex Jürgen Beschwerde ein. Für den Reisepass steht die Entscheidung noch aus.

Der Präsident des Rechtskomitees Lambda und Anwalt Helmut Graupner, der sich des Falls angenommen hat, führt die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ins Treffen. Demnach sei die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht und die eigene Geschlechtszuordnung gehöre zum intimsten Bereich der Persönlichkeit, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen sei. "Es gibt auch keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die beiden Geschlechter gibt", argumentiert Graupner. Im Personenstandsregister sei lediglich vorgeschrieben, dass ein Geschlecht einzutragen sei. Das Feld sei grundsätzlich offen, sprich, man muss kein Kreuz machen sondern ein Geschlecht hinschreiben.

Bei dem Prozess am Montag handelt es sich um einen Präzedenzfall. Alex Jürgen klagt als erste Person in Österreich die Anerkennung eines dritten Geschlechts ein. Ein Urteil ist an diesem Tag noch nicht zu erwarten.

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14  Kommentare
14  Kommentare
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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 03.09.2016 20:19

Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau....

Wie sich das Herr, der Dame oder was auch immer fühlt, gehört in kein Reisedokument und aus. Damit wäre jedes deratige Dokument sinnlos.
Hat es ein Zumpferl = männlich
Ist es gespalten = weiblich und fertig.

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.09.2016 21:30

Ganz langsam zum Mitdenken: Gerichte müssen anhand der bestehenden Gesetze urteilen, nicht die Gesetze ändern, umschreiben.

Hier geht es aber darum, dass das Gesetz in dem Punkt geändert werden soll, dass aus f-m f-x-m werden soll.

Davon träumt der Artikel aber das steht dem Gericht nicht zu.

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 04.09.2016 09:18

So einfach ist es manchmal eben NICHT.
"Gespalten", wie Sie es nennen, und einen Busen, aber trotzdem Hoden ... oder umgekehrt ... und die Chromosomen sind wiederum ganz anders als das, was man vermuten würde, aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes ... Was dann?

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( Kommentare)
am 03.09.2016 20:07

Keine Verwirrung: Intersexualität ist biologisch begründet, die Geschlechtsdifferenzierung kann halt auf mehreren Ebenen schief laufen. So wie auch zig andere Sachen, Teratologie-Bücher sind voll von solchen 'Variationen'. Neue Geschlechter oder Menschentypen begründet das aber nicht. Nur ist halt die Anzahl der Finger oder Ohren oder Nippel und zig andere Abweichungen nicht rechtlich relevant. Beim Geschlecht sieht es da anders aus... Von daher muss man sich überlegen wie man Intersexuellen da entgegenkommen kann. Anders als Genderisten sind deren Probleme nicht ursächlich ideologischer und psychischer Natur.

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.09.2016 21:36

Der "man", der sich das überlegen muss, ist in der Verfassung im §1 ohne Umschweife definiert: das Recht geht vom Volk aus

Daraus leitet sich die Dreimächtedemokratie ab, gegen die sich die Exekutive und die Judikative mit Zähnen und Klauen wehrt. Die Medien spielen bei dem bösen Spiel mit.

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 03.09.2016 19:56

Wird Zeit, dass man sich der Realität anpasst. Die meisten Menschen sind weiblich oder männlich - aber einige sind weder noch und auch ihnen steht es zu, dass dem Rechnung getragen wird.
Und da sie sich die Intersexualität nicht einbilden, wird auch kein Psychiater helfen sondern nur die Einführung eines dritten Geschlechts.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 03.09.2016 20:06

Na so was man soll halt einen Gen test machen und da gibt es nur xx oder xy alles andere gehört zum Psychiater

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keinalu (2 Kommentare)
am 04.09.2016 23:18

@adaschauher - Es gibt durchaus Menschen, die weder XX noch XY sind, sondern XXY, XO oder z.B. XY mit Androgeneintoleranz - ihr Körper schaut dann ganz wie ein weibliches aus und entwickelt sich auch entsprechend, nur haben sie kein Gebärmutter.
Diese Menschen können Sie nicht zum einem Psychiater schicken, da sie keine Geisteskrankheit haben, sondern ganz einfach schon bei der Geburt ein Körper, der keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuhört.

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.09.2016 21:20

Das kann schon sein und ich bin nicht dagegen. Von mir aus sogar fließend, stufenlos oder in 12-er Stufen grinsen

Aber das Gesetz dürfen nicht Richter ändern oder Beamte sondern nur die Gesetzgeber. Und die Gesetzgeber sind die Volksvertreter, die gewählte Legislative.

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 04.09.2016 09:13

Ja, klar. Vollkommen richtig.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 03.09.2016 18:55

Es wird sicher irgend einen Richter geben der sagt " bewiesen ist es nicht,aber es könnte sein darum führen wir das ein. "Der gute ES gehört zum Psychiater. und nicht als Kläger vor ein Gericht

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Gugelbua (31.807 Kommentare)
am 03.09.2016 17:49

wir verblöden, es gibt weibliche und männliche Menschen und dazwischen gibts noch viele psychische und physische Formen, die nun alle eintragen zu lassen ist ein weiterer bürokratischer Unsinn genau wie das Gendern grinsen

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keinalu (2 Kommentare)
am 04.09.2016 23:22

Intersexuell zu sein ist etwas ganz anderes als sich als kein Geschlecht, non-binary usw. zu identifizieren. Intersexuelle Menschen wie diese Person hier sind nicht transgender, sie haben kein klar erkennbares biologisches Geschlecht. Da bei ihnen aber an den Dokumenten bei der Geburt eines angeführt werden muss, entspricht dann diese Angabe später nicht dem, wie sie sich fühlen, aufgrund von Hormonen aussehen oder medizinisch behandelt werden müssen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.09.2016 15:23

Unabhängig vom Bedarf des betroffenen Steyrers schreibe ich hier über den Skandal, dass sich die (europäische) Judikative als Legislative aufplustert.

Wenn für eine Gesetzesänderung wer zuständig ist, dann ist es der Landtag oder der Nationalrat. Nach dem geänderten Gesetz können dann die Verwalter handeln und die Gerichte urteilen und nicht umgekehrt.

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