Die Geschworenen sprachen sie vom zur Last gelegten Mordversuch 5:3 frei und plädierten einstimmig auf absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine Freundin der Angeklagten habe sich mit dem späteren Opfer am Parkplatz eines Einkaufszentrums im Linzer Umland zum Fuß-Sex verabredet, so der Staatsanwalt. Die 19-Jährige habe sie in der Nacht zum 10. November begleitet. Während ihre 18 Jahre alte Freundin mit dem Mann noch über den Preis verhandelt habe, sei die Angeklagte plötzlich mit einem Messer auf den Mühlviertler losgegangen und habe ihn in den Hals getroffen. Dann sei ihm die 19-Jährige noch nachgelaufen und habe ein weiteres Mal zugestochen, diesmal in den Rücken, schilderte der Staatsanwalt. Für ihn steht fest, dass die junge Frau einen "deutlichen Mordvorsatz" gehabt habe.
Völlig anders die Version der Angeklagten: Sie gab zwar zu, den Fußfetischisten aus Ekel angegriffen zu haben, beteuerte aber, sie habe ihn nicht töten wollen. Ihr Verteidiger sieht lediglich eine absichtliche Körperverletzung. Er berichtete, seine Mandantin habe eine "extreme Kindheit" gehabt und schwere Misshandlungen in der Familie erlebt. Sie erklärte, dass sie der Mann auf einem Parkplatz berührt und gestreichelt habe. Das wurde von der 18-Jährigen nicht bestätigt.
Auch der 28-Jährige erklärte, dass er sie nicht berührt und es auch keinen Streit gegeben habe. Die 19-Jährige habe ihn ohne ersichtlichen Grund mit dem Messer attackiert. Laut medizinischem Sachverständigen schwebte das Opfer, das die Hälfte seines Blutes verloren habe, in Lebensgefahr.
"Ich weiß bis heute nicht, warum sie zugestochen hat", untermauerte die Freundin der Angeklagten seine Aussagen. Sie habe gerade mit dem Mann über die Bezahlung diskutiert, als es plötzlich passierte.
wäre die Strafe viel höher ausgefallen vor allem wenn das Opfer eine Frau wäre.
So viel zum Thema Gleichheit vor dem Gesetz.
Das haben aber nicht Richter, sondern 8 Geschworene entschieden. Ein weiteres Argument für die Abschaffung der Geschworenengerichte!
Beim Fall in Laakirchen sollen wir nicht kommentieren aber bei einer Gerichtsverhandlung da derfans
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