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Geplanter Amoklauf: Fünf Monate bedingte Haft

Von nachrichten.at, 23. Oktober 2017, 16:43 Uhr
Der Prozess gegen den 15-Jährigen hat begonnen.

OHLSDORF/WELS. Ein 15-Jähriger, der kurz vor den Sommerferien einen Amoklauf an einer Schule geplant haben soll, ist am Montag im Landesgericht Wels zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Allerdings erfolgte der Schuldspruch wegen Verstößen gegen das Verbots- und das Waffengesetz. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde er freigesprochen. Zudem ordnete das Gericht eine bedingte Einweisung an.

Die Anklage hat dem 15-Jährigen vorgeworfen, im Frühsommer mit einem Feuerzeug ein Hakenkreuz in einen Tisch gebrannt und das NS-Symbol auf einen Strauch und einen Stein geschmiert zu haben. Auch Nazi-Ausweise, die ihn als "Führer" bezeichnen, soll er gebastelt haben. Ende Juni soll er dann zu Kollegen gesagt haben, er werde mit der Schrotflinte seines Stiefvaters und 47 Schuss Munition ins Lehrerzimmer gehen. "Zwei Patronen sind für den B. (einen Lehrer, Anm.)", dann werde er noch zwei weitere Pädagoginnen und jene, die ihn wegen der Nazi-Schmierereien bei der Polizei verraten haben, umbringen. Die letzte Kugel sei dann für ihn selbst. Soweit lautete die Ankündigung nach Schilderung von Mitschülern, die schließlich auch den Lehrern zu Ohren kam, die die Polizei einschalteten.

Kollegen beschrieben den Burschen, der offenbar wegen seines Übergewichts und weil er Hochdeutsch spricht gemobbt wurde, als "ein bisschen rechts". Er habe mit "Heil" gegrüßt, Adolf Hitler gelobt und oft ein Messer dabeigehabt. Bei ihm wurde neben zwei Macheten, zwei Gasdruckpistolen und einem Gasdruckrevolver samt Munition auch ein verbotenes gebogenes Kampfmesser mit integriertem Schlagring sowie Kinderpornos gefunden, schilderte Staatsanwalt Günther Diplinger.

Der Angeklagte im Kapuzenpullover und in Badeschlapfen gab sich vor Gericht wortkarg. Er räumte ein, dass Waffen eine gewisse Faszination auf ihn ausgeübt hätten. Die Kinderpornos will er nicht selbst heruntergeladen haben. Dieser Anklagepunkt wurde vorerst ausgeschieden und wird extra behandelt. Die Nazi-Schmierereien habe er aus Langeweile begangen, sagte der Bursche. Sein Verteidiger Werner Tomanek sah daher keine Wiederbetätigung.

Staatsanwalt Günther Diplinger hatte hingegen einen Schuldspruch in allen Anklagepunkten und eine Einweisung in eine Anstalt gefordert. Denn Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz hatte dem Burschen Diskretions- und Dispositionsfähigkeit attestiert, stufte ihn aber als gefährlich ein. Er empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt oder eine engmaschige psychiatrische Betreuung zu Hause.

Die Geschworenen sahen in den Nazi-Schmierereien des Burschen mehrheitlich einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilten sie ihn einstimmig. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung sprachen ihn die Laienrichter allerdings frei. Bei einer indirekten Drohung, wie sie der Bursche ausgesprochen habe, müsse man davon ausgehen, dass sie dem Bedrohten - in diesem Fall den drei Lehrern - zur Kenntnis gebracht wird, erklärte Richter Wolfgang Brandmair. Das sei nicht der Fall gewesen.

Zudem wurde der Bursche - ebenfalls bedingt - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er muss eine Reihe von Auflagen erfüllen - von der Annahme eines Jobangebots über diverse Therapien bis hin zu Bewährungshilfe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Dem 15-Jährigen droht aber noch ein weiteres Verfahren in Linz, denn im Neuromed-Campus soll er eine Skizze von einer Bombe angefertigt haben - "nicht zum Bauen, zum Erklären", wie er betonte. Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigte am Montag, dass die Skizzen eingelangt seien. Man prüfe nun, ob ein Verfahren eingeleitet werde.

 

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