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GPS-Signal des Firmenwagens wurde Angestellten zum Verhängnis

Von nachrichten.at, 24. November 2017, 08:19 Uhr
Geocaching: „Schatzsuche“ mittels GPS als neuer Trend
Der Wagen wurde geortet Bild: colourbox

SEEWALCHEN/INNSBRUCK. Die GPS-Funktion eines Firmenautos ist am Donnerstag zwei Angestellten eines Tiroler Elektrikers zum Verhängnis geworden. Die beiden wollten unerlaubterweise mit dem Wagen nach Wien fahren, konnten aber in Seewalchen geortet und gestoppt werden.

Eine Streife der Autobahnpolizei konnte den Firmenwagen bei der Ausfahrt Vorchdorf aufhalten und die beiden Wiener festnehmen.

Die beiden 29 und 27 Jahre alten Männer waren bis zuletzt bei dem Innsbrucker Elektriker-Unternehmen angestellt gewesen. Am Donnerstag wurden die beiden allerdings gekündigt. Der Firmenchef bot ihnen an, sie zum Bahnhof zu bringen, damit sie ihre Heimreise nach Wien antreten können. 

Anstatt dieses Angebot anzunehmen, stieg das Duo in ihren früheren Dienstwagen. Damit fuhren die beiden allerdings nicht zum Bahnhof, sondern gleich Richtung Wien. "Die beiden hatten ziemlich viel Gepäck, so an die 20 Koffer", sagte eine Poliizeisprecherin Freitagfrüh den OÖN. 

Als gegen 20 Uhr der Pkw noch immer nicht beim Geschädigten zurückgegeben wurde, griff der 27-jährige Firmenchef auf die GPS-Funktion des Wagens zurück. Da bemerkte er, dass seine ehemaligen Angestellten nicht zu ihm nach Innsbruck zurück sondern nach Wien gefahren sind. Nachdem der damalige Standort des Wagens in Oberösterreich war, informierte der 27-Jährige die dortige Polizei. Eine Streife der Autobahnpolizeiinspektion Seewalchen entdeckte schließlich den Firmenwagen. 

Nach der Einvernahme wurden die beiden Verdächtigen auf freiem Fuß angezeigt. Der Pkw wurde sichergestellt. 

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39  Kommentare
39  Kommentare
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BillaFips (571 Kommentare)
am 24.11.2017 15:35

Firmenwagen zur Privatnutzung ? Donnerstag gekündigt ohne Kündigungsfrist - warum ? Arbeitsrechtlich bewegt sich der Dienstgeber hier mehr als auf dünnen Eis ! Würd mal sagen dass diese Anhaltung noch Konsequenzen für den Dienstgeber haben wird! Mit 20 Koffer werden die 2 Arbeiter wohl schon länger für die Firma tätig gewesen sein !

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user_0815 (1.763 Kommentare)
am 24.11.2017 16:12

du meinst die 20 Koffer waren mit allerhand Zeug aus dem Lager gefüllt? zwinkern

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fai1 (5.974 Kommentare)
am 24.11.2017 20:33

@BillaFips

Gründe für fristlose Entlassung laut AK:

"Ein Arbeiter liefert unter anderem einen Entlassungsgrund, wenn er einen Diebstahl, eine Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung begeht, die ihn des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt. Auch wenn er die Arbeit unbefugt verlässt oder beharrlich seine Pflichten vernachlässigt, rechtfertigt dies eine Entlassung."

Und wo soll da das dünne Eis sein, wenn sich die Arbeiter eines der o.g. Vergehen zuschulden kommen ließen?

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 24.11.2017 13:48

Das macht doch der Meister über die Bürger in Wels genau so. Da sind sogar die Müllwagen mit GPS zur Überwachung ausgerüstet! Lauter Böse die Magistratsangestellten! grinsen

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glingo (4.926 Kommentare)
am 24.11.2017 14:25

bei Googel ist standardmäßig der Standortverlauf aktiviert somit weis googel jeder Zeit wo du bist und man bekommst pass genau Werbung.

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leapingfox (615 Kommentare)
am 24.11.2017 17:06

Wer hat den nicht sofort abgedreht? Frißt die Batterie leer und gibt Googel Info die sie nichts angeht.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 24.11.2017 20:18

leaping
*normale* Leute haben das Telefon zum Telefonieren, vielleicht nicht zum Surfen oder Organisieren.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 24.11.2017 14:53

Das ist auch gut so, in Wels zumindest. Auch die Arbeiter der Magistratstruppe, die derzeit Laub rechen, müßte man besser kontrollieren. Mit GPS würde das aber nicht funktionieren, weil die zu dicht auf einem Haufen beisammenstehen. Gestern nachmittag Nähe AKH Wels gesehen - gezählte 7 Leute auf ca. 10m2. Drei haben sich etwas bewegt, die anderen standen stramm wie eine Litfaßsäule.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 24.11.2017 19:47

Strandhüpfer, du lebst hinter dem Mond

in Wels jedenfalls gibts kein AKH (sofern das ein Krankenhaus sein soll)

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tofu (6.973 Kommentare)
am 24.11.2017 15:23

Dank der Fachkraftinvasion sind selbst Straßenwalzen mit GPS zu versehen.
Hat weniger mit Rabl, sondern mehr mit Traumtänzerei zu tun.

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mercedescabrio (5.482 Kommentare)
am 24.11.2017 13:19

GPS in Firmenwagen ist doch keine Neuheit. gibt viele transportunternehmer, die wissen auf 100meter genau wo sich ein Fahrzeug aufhält und das schon seit jahren.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 24.11.2017 12:20

Fluch und besonders in solchen Fällen SEGEN!

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.11.2017 12:19

Also - äh - ich habe da an APRS gedacht. Da ist zwar GPS als Hilfsmittel zum Lokalisieren beteiligt aber die Satelliten senden nichts zurück.

Wahrscheinlich gibts was anderes auch noch, übers Handynetz, das mir Amateurfunker nicht so spontan einfällt grinsen

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Klettermaxe (10.373 Kommentare)
am 24.11.2017 11:17

"GPS-Signal des Firmenwagens"

Dann sind sie mit dem Satelliten geflogen, denn Autos senden in der Regel keine GPS-Signale aus, sondern empfangen dieses. grinsen

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BananaJoe (139 Kommentare)
am 24.11.2017 12:58

Kein Problem: man baut einfach einen GPS-Sender in das Fahrzeug des Mitarbeiters ein, lässt diesen eine Einverständniserklärung unterschreiben und schon kann man ihn, auch bei Privatfahrten überwachen.

Als Draufgabe kann man mittels sogenanntem Geofencing einen Raum definieren, in dem sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug bewegen darf, verlässt er diesen Raum, wird ein Alarm ausgelöst, den man sich auf einem beliebigen Gerät (z.B. Handy) signalisieren lassen kann.

So eingesetzt z.B. bei einem großen österreichischen Möbelhändler.

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Klettermaxe (10.373 Kommentare)
am 24.11.2017 13:08

Mit GPS Sender meinst du wahrscheinlich einen GPS-Empfänger, der die Daten über eine GPRS-Verbindung an einen Server sendet. zwinkern

Und trotz Einverständniserklärung dürfen die Daten einer Privatfahrt, also wenn der Status auf nicht dienstlich gestellt ist, nicht ausgewertet der im Detail angezeigt werden. Alle namhaften Hersteller solcher Systeme halten sich an diese Wahrung der Privatsphäre.

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2good4U (17.335 Kommentare)
am 24.11.2017 10:54

Wenn die Ex-Angestellten den Dienstwagen auch privat nutzen durften und dafür ja auch bezahlen, so stellt sich die Frage ob sie das Auto tatsächlich ab der Kündigung nicht mehr fahren dürfen oder ob sie doch noch bis zum Ende der Kündigunsfrist das Auto nutzen dürfen?

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NeuPaschinger (1.019 Kommentare)
am 24.11.2017 11:01

Nicht jeder Firmenwagen ist fix einem Mitarbeiter per Vertrag zugeordnet.
Der Artikel spricht von einer Baustelle und einfachen Mitarbeitern.
Heißt der Wagen gehört eher zum Projekt und keinem einzelnen per Dienstvertrag, heißt der Chef kann ihn jederzeit "wegnehmen", er muss allerdings die Heimreise dann anderwertig organisieren was er ja auch gemacht hat.

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Klettermaxe (10.373 Kommentare)
am 24.11.2017 11:46

Privatnutzung muss klarerweise extra vereinbart werden. Das interessiert aber auch das Finanzamt. zwinkern

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( Kommentare)
am 24.11.2017 12:42

....der Artikel hört sich eher nach fristloser Kündigung an...

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fai1 (5.974 Kommentare)
am 24.11.2017 20:44

Also ich hätte getippt, dass es ein klassisches Baustellenauto (Pritsche, Kastenwagen) war, welches ausschließlich für Fahrten zur und von der Baustelle benutzt werden darf.
Geht aber aus dem Artikel auch nicht schlüssig hervor.
Einmal wird Firmenwagen, dann wieder Dienstwagen zitiert.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 24.11.2017 20:49

nix Genaues weiß man nicht; eventuell könnte der Praktikant da aushelfen. Vermutlich sitzt dieser jedoch einen Stock tiefer bei den glorreichen Bastarden; schließlich muss man dem Chef den neuen Großmieter absichern.

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Nock1971 (194 Kommentare)
am 24.11.2017 10:30

Wieso Überwachung das KFZ wurde Gestohlen

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2good4U (17.335 Kommentare)
am 24.11.2017 10:55

Damit es ein Diebstahl ist muss ein Besitzwille vorhanden sein. Wollten die ehemaligen Mitarbeiter das Auto nicht behalten oder verkaufen, so ist es ein "Vorenthalt einer Sache", aber kein Diebstahl.

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KlausBrandhuber (2.063 Kommentare)
am 24.11.2017 11:10

Dein Nick wäre besser 2high4me.

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Klettermaxe (10.373 Kommentare)
am 24.11.2017 11:47

§ 136 StGB Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.11.2017 13:54

Strafgesetz? Da ging es doch um was Privates grinsen

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 24.11.2017 19:59

du kannst nichts Privates stehlen? ich schon.

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markusobermueller (466 Kommentare)
am 24.11.2017 10:22

wahnsinn, wie das schlecht dargestellt ist, da is a gleich klar wer der gute und der böse is.

Das ist Überwachung. Das darf der Chef nicht, das ist gegen das Gesetz.

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jamei (25.481 Kommentare)
am 24.11.2017 10:28

find ich nicht!

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tradiwaberl (15.583 Kommentare)
am 24.11.2017 10:54

Was ist hier gegen das Gesetz ??
Das Fahrzeug wurde unerlaubt entwendet (man könnte auch "gestohlen" sagen), da würde wohl jeder so handeln. Er konnte ja nicht wissen, wo es ist.

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ruhigblut (1.333 Kommentare)
am 24.11.2017 11:41

Das ist das Problem in Österreich, dass man bei der Sicherung seines Eigentums aufpassen muss, Täter nicht in ihren Rechten zu beschneiden!

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user_0815 (1.763 Kommentare)
am 24.11.2017 12:04

Das ist Überwachung. So ein blödsinn.

Fragens mal die österreichischen Frächter wie die ihren Fuhrpark unter Kontrolle halten?

Überwachung ist es nur wenn ich einem Mitarbeiter das KFZ für Privatfahrten in der Freizeit zur Verfügung stelle und diese im Detail kontrolliere. Aber dafür gibts bei diesen Systemen einen Privatschalter.

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.11.2017 12:27

Der war bei der Tat nicht mehr der Chef.

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leapingfox (615 Kommentare)
am 24.11.2017 17:11

Der überwacht sein Fahrzeug! Das darf er allemal.

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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 24.11.2017 10:08

Ja, darf er den das überhaupt, der Chef... wegen Datenschutz usw...

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NeuPaschinger (1.019 Kommentare)
am 24.11.2017 10:57

Wenn der Chef (mich kündigt und) nach Hause schickt von einer Baustelle dann hat er einen geeigneten Transport zu organisieren, was er mit dem Zug - Angebot gemacht hat. Der (Ex)Mitarbeiter kann nicht einfach sich einen Firmenwagen nehmen und damit machen was er will, das ist und bleibt in dem Fall glatter Diebstahl.
Das man in diesem Fall dann eine Ortungssoftware aktiviert ist rechtlich kein Problem.

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.11.2017 12:25

Was die Software heute schon so alles kann grinsen

Für den Diebstahl eben ist sie genau richtig, aber ein paar Gramm Hardware müssen dafür auch wo eingebaut sein.

Leider wissen die Profidiebe, wo die Hardware eingebaut ist und wie sie ruiniert werden kann.

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glingo (4.926 Kommentare)
am 24.11.2017 14:19

Chef sein auto der dar doch wissen wo sein auto ist!

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