Freibadfotos im Internet – Braucht auch Oberösterreich ein Fotografierverbot?

19.Mai 2017

Der Sommer ist endlich da. Die Betreiber der Freibäder freuen sich über volle Liegewiesen. Der erste schöne Badetag des Jahres: eine perfekte Gelegenheit für ein schönes Fotos im Freibad. Zigtausende Schnappschüsse in Bikini und Badehose sind wohl alleine gestern in oberösterreichischen Freibädern entstanden. Ganz unproblematisch sind diese Bilder aber nicht. Vor allem dann, wenn Unbeteiligte mit fotografiert worden sind.

Regel: Fotografieren verboten

Eine bislang eher unbeachtete Regel in Freibädern wird nun – zumindest in vielen Badeanstalten unserer deutschen Nachbarn – rigoros durchgesetzt. Sie lautet: Fotografieren verboten.

Es ist wohl für jeden eine unangenehme Vorstellung, dass seine Badefotos oder gar die seiner Kinder für jedermann einsehbar ohne Zustimmung im Internet landen. Die Rechtslage in Österreich ist klar. Es gilt das Recht auf das eigene Bild. Eine Foto darf nicht veröffentlicht werden, wenn es die Person in einer nachteiligen Situation darstellt. Noch strenger sind die Regeln beim Fotografieren von Minderjährigen.

Die Vorstellung, dass Fotos ihrer Kinder aus dem Freibad gar in pädophilen Kreisen landen könnten, ist für Eltern ein Horrorszenario, das aber nicht ausgeschlossen werden kann. In Deutschland haben nicht zuletzt deswegen zahlreiche Freibäder nun ein rigoroses Fotoverbot eingeführt. Dort gilt: Entweder wird das Kameraobjektiv des Smartphones mit einem speziellen Aufkleber verdeckt oder das Telefon muss in der Tasche bleiben. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen.

 


In den Bädern der Linz AG, die jedes Jahr von rund einer Million Gäste besucht werden, ist eine solch rigorose Regelung derzeit noch kein Thema. "In unserer Bäderordnung ist ohnehin festgeschrieben, dass es strengstens verboten ist, andere Badegäste ohne deren Einwilligung zu fotografieren", sagt Linz AG Sprecherin Susanne Gillhofer. Wenn ein Badegast sich belästigt fühlt, weil er vermutet, fotografiert zu werden, sollte er sich an die Badeaufsicht wenden, empfiehlt die Linz AG. Erhärtet sich der Verdacht, wird die Polizei hinzugerufen. Ein generelles Verbot wie in Deutschland hat auch Nachteile, argumentiert die Linz AG: "Wir sollten auch daran denken, dass zum Beispiel viele Eltern ihre Kinder gerne fotografieren möchten, wenn sie zum ersten Mal alleine schwimmen können." Das wäre dann aber nicht mehr möglich. (hip)