Fotografierverbot in Freibad traf auch eine Ex-Spitzensportlerin

20.Mai 2017

Wie gestern berichtet, wird in einigen Bädern in Deutschland das Fotografierverbot rigoros durchgesetzt, weil die Bilder ungewollt im Internet landen könnten. Auch in Österreich ist dieses Verbot ein Thema, wie Steinegger nun erlebte. Die Ex-Sportlerin, die mehr als 100 Staatsmeistertitel gewann und bei Olympischen Spielen startete, wollte einen Sprung vom Zehn-Meter-Turm, und zwar von sich selbst, filmen lassen. Weil im Parkbad beim Eingang auf das Fotografierverbot hingewiesen wird, fragte sie nach, ob trotzdem die Aufnahmen mit ihrem Handy gemacht werden dürfen. Die Antwort war freundlich, eine Erlaubnis gab es nicht. Steinegger nahm es mit Humor, gegenüber den OÖN hieß es aus dem Parkbad: "In solchen Fällen muss man sich mit dem Bademeister absprechen."

Die Rechtslage

Der Hintergrund ist durchaus ernst: Die Vorstellung, dass Bilder von Kindern aus dem Freibad gar im pädophilen Kreisen landen könnten, ist für Eltern ein Horrorszenario, das aber nicht ausgeschlossen werden kann. In Deutschland haben nicht zuletzt deswegen zahlreiche Badeanstalten das rigorose Fotoverbot eingeführt. In Österreich gilt das Recht auf das eigene Foto, wer jemanden trotzdem ablichtet, muss die Erlaubnis bei dem Betreffenden einholen. (viel)