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Feuer gelegt, um Versicherung zu prellen

01. März 2017, 00:04 Uhr
Feuer gelegt, um Versicherung zu prellen
Großer Feuerwehreinsatz im Zentrum von Grieskirchen Bild: Matthias Lauber

WELS/GRIESKIRCHEN. Der Brand in einem dreigeschossigen Gebäude mit Geschäften und Wohnungen mitten im Zentrum von Grieskirchen im Sommer des Vorjahres wurde absichtlich gelegt. Davon ist die Staatsanwaltschaft Wels überzeugt.

Gestern musste sich der mutmaßliche Zündler wegen Brandstiftung und Versicherungsmissbrauchs vor Gericht in Wels verantworten.

Der 50-Jährige behauptete aber: "Ich war’s nicht." Doch die Indizien waren erdrückend. Offiziell war zwar seine Ehefrau die Mieterin der im Erdgeschoss gelegenen Videothek, wo der Brand ausgebrochen war. Doch tatsächlich galt der Ehemann als "Chef" des Ladens. Angesichts der Online-Konkurrenz wie zum Beispiel Netflix oder Amazon Prime lief das Geschäft mit dem Verleih von Filmen schlecht. Laut Anklage war der Chef verschuldet, die Einkommenssituation gering.

Familie mit Kindern in Gefahr

Deswegen soll er in der Nacht des 19. Juni heimlich den Laden aufgesucht und unter der Verkaufstheke Benzin vergossen und in Brand gesetzt haben. Unter der Theke befanden sich auch Sprühdosen und Lösungsmittel.

Eine weitere Brandstelle entdeckten die Ermittler im Stiegenhaus. Das Feuer griff auch auf einen Frisiersalon über. Im ganzen Haus breitete sich dichter Rauch aus, sodass die Bewohner in den oberen Geschossen ihre Wohnungen nicht mehr verlassen konnten. Die Feuerwehr musste einen Mieter via Drehleiter aus dem Fenster im ersten Stock bergen. Auch eine Familie mit drei Kindern wurde von der Feuerwehr gerettet.

Dass der Brandstifter einen Schlüssel zum Haus hatte, vermuteten die Kriminalisten. Denn es wurden keine Einbruchspuren gefunden. Der Angeklagte gab zu, in der Nacht noch im Geschäft gewesen zu sein. Er sei aber nur dorthin gefahren, um ein gekipptes Fenster zu schließen und sich seine Geldbörse zu holen, die er liegengelassen habe. Das Gericht sprach den Mann wegen Brandstiftung schuldig. Der angeklagte Versicherungsbetrug wurde fallengelassen. Geld von der Versicherung bekam der 50-Jährige ohnehin nicht.

Das Urteil, zehn Monate unbedingte Haft, ist nicht rechtskräftig.

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1  Kommentar
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jamei (25.489 Kommentare)
am 01.03.2017 11:28

Das Urteil, zehn Monate unbedingte Haft, ist nicht rechtskräftig..........für einen VERBRECHER der Menschenleben gefährdete - Kopfschüttel traurig

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