Fall Julia Kührer: Sitzt ein Unschuldiger im Gefängnis?

08.Mai 2017

KORNEUBURG. Fünf Jahre lang war die damals 16-jährige Schülerin Julia Kührer aus Pulkau im niederösterreichischen Waldviertel spurlos verschwunden. Zahlreiche Suchaktionen verliefen erfolglos. Bis im Juni 2011 wie durch Zufall zwei Passanten beim Ballspielen mit dem Hund in einem Erdkeller die sterblichen Überreste des Mädchens entdeckten.

Daraufhin galt der Grundbesitzer Michael K. (55) als der für den Tod der Schülerin Verantwortliche, obwohl die Todesursache bis heute unklar ist. Der Videothekenbesitzer, der auch unter Verdacht stand, die Pulkauer Dorfjugend mit Drogen beliefert zu haben, wurde im Jahr 2013 wegen Mordes verurteilt. Seine 20-jährige Haftstrafe sitzt der Mann in der Justizanstalt Stein ab.

Doch nun steht der Fall vor einem Wendepunkt. Der neue Verteidiger des 55-Jährigen, der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz, hat am Freitag bei Gericht in Korneuburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens eingebracht und will damit einen zweiten Prozess erreichen.

„Es war kein Mord, sondern es kristallisiert sich aufgrund mehrerer neuer Zeugen heraus, dass es ein Drogenunfall war und die Leiche im Keller meines Mandanten abgelegt wurde“, sagt Blaschitz im Gespräch mit den OÖN.

Julias Bruder bot Hilfe an

Sogar ein Bruder der verstorbenen Jugendlichen ist von der Unschuld des Videotheken-Besitzers überzeugt. „Er hat meinem Mandanten einen Brief geschrieben, dass auch er einen neuen Zeugen kennt, der den Fall in einem neuen Licht erscheinen lässt“, sagt der Anwalt. Ein weiteres Mal befragen lassen will der Verteidiger auch den damaligen Ex-Freund von Julia, von dem sich das Mädchen noch kurz vor ihrem Verschwinden getrennt hatte. „Es gibt Zeugen, die aus seinem Mund gehört haben wollen, dass es ein Drogenunfall war.“

Der Ex-Freund soll die Leiche in den Keller von Michael K. gebracht haben. Ersterer sei der Sohn einflussreicher Großgrundbesitzer. Ein Teil der Ermittler habe „alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen“, ist der Anwalt überzeugt.

Am Landesgericht Korneuburg ist nun ein Drei-Richter-Senat zuständig, die Causa zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Eine Entscheidung, ob der Prozess neu aufgerollt wird, wird dann schriftlich ergehen. (staro)

Wolfgang Blaschitz, Verteidiger