Extremismus-Vortrag: Staatsanwalt sieht keinen Anlass zu ermitteln

Von nachrichten.at/apa   15.März 2017

Es gebe keinen "hinreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten", erklärte der Sprecher Philip Christl am Mittwoch.

Gleichzeitig verwies er auf die Anzeigenpflicht der Behörden. Sollte etwa die Schule, das Bundesoberstufenrealgymnasium Honauer Straße, oder der Landesschulrat den Verdacht einer Straftat haben, sprich der Politiker dem Lehrer gedroht haben, sei dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Generell verfolge man aber die Entwicklung in der Causa, so Christl. Denn "nichts ist in Stein gemeißelt".