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Ex-Zöglinge verklagten Stift Kremsmünster: Klage abgewiesen

Von nachrichten.at, 24. Mai 2013, 11:10 Uhr
Stift Kremsmünster Bild: APA

KREMSMÜNSTER. Im Zivilprozess zweier ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Benediktinerstift Kremsmünster hat das Landesgericht Steyr die Klage abgewiesen. Die Ex-Zöglinge hatten Abt Ambros Ebhart vorgeworfen, er habe im Jänner 2012 gemachte Zusagen nicht erfüllt.

Die Opfer forderten unter anderem eine Entschuldigung samt Schuldeingeständnis der Mitwisserschaft des Stifts, die Errichtung eines Mahnmals oder Gedenktafel am Stiftsgelände und die Einrichtung eines Opferfonds. Sie verlangten weiters die wissenschaftliche Aufarbeitung der einstigen sexuellen und gewalttätigen Übergriffe. Die Ex-Zöglinge warfen dem Abt Wortbruch vor. Bei einer Aussprache vor einem Jahr, für die das Stift zwei professionelle Mediatoren bereitstellte, habe man sich ihrer Meinung nach im Grundsatz geeinigt. Abt Ambros Ebhart wies die Einigung: „Es gab definitiv keine fixe Zusagen von mir“, sagte er beim Prozesstermin im März am Steyrer Landesgericht.

Wie das Landesgericht am Freitag bekannt gab, wurde die Klage der ehemaligen Zöglinge abgewiesen. Als Ergebnis bleibe übrig, "dass vom Abt der Beklagten Ambros Eberhart Zusagen in der Form, wie sie diese Kläger verstanden haben wollen, nicht verbindlich abgegeben wurden", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Klage war die erste in der Angelegenheit, ein zweites Zivilverfahren ist noch anhängig. In diesem geht es aber nicht um die Aufarbeitung, sondern um Schadenersatz für erlittenes Leid. Der Strafprozess gegen den hauptverdächtigen Ex-Pater in der Kremsmünsterer Missbrauchsaffäre dürfte noch heuer in Steyr über die Bühne gehen. Die Anklage ist bereits fertig, aber noch nicht rechtskräftig.

 

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