Ex-Spitalschef wegen Betrugs angeklagt: 700.000 Euro Schaden
LINZ. Primar soll Privatpatienten-Honorare nicht an Ärztekollegen ausbezahlt haben.
Nach monatelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen den früheren ärztlichen Leiter des Linzer Unfallkrankenhauses, Albert Kröpfl, erhoben. Die Anklagebehörde wirft dem Unfallchirurgen – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – gewerbsmäßigen schweren Betrug vor. Die angeklagte Schadenssumme beträgt rund 700.000 Euro.
Bei den Vorwürfen geht es um Honorare von Privatpatienten, die der Mediziner von Versicherungen kassierte. Er soll sie nicht in vereinbarter Höhe an seine Ärztekollegen ausbezahlt, sondern in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Kröpfl daher unrechtmäßige Bereicherung vor. "Der Angeklagte soll die Opfer über die Höhe der Anteile getäuscht haben, indem er falsche Abrechnungen vorlegte", sagt Philip Christl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz.
Als Geschädigte werden in der Anklageschrift fünf Ärzte namentlich angeführt. Es gebe auch eine Reihe weiterer, nicht namentlich genannter Geschädigter, die aber nicht ermittelt werden konnten. Denn im Ermittlungsverfahren entschied das Oberlandesgericht Linz, dass die Anklagebehörde nicht alle beim Notar des Angeklagten sichergestellten Unterlagen verwerten dürfe. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mediziner ein bis zehn Jahre Haft.
Wie berichtet kamen die finanziellen Unregelmäßigkeiten bei einer internen Überprüfung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die das UKH betreibt, ans Tageslicht. Der ärztliche Leiter wurde im Oktober 2013 fristlos entlassen. Gegen die Entlassung strengte Kröpfl einen arbeitsgerichtlichen Prozess an. Schließlich wurde nach einem Angebot des Mediziners an seinen früheren Arbeitgeber die Entlassung in eine einvernehmliche Kündigung umgewandelt. "Für uns war die Sache damit abgeschlossen. Das strafrechtliche Verfahren kann und will ich nicht kommentieren", sagt Ewald Prugger, der Leiter der AUVA-Landesstelle Linz. Offen ist noch ein zivilgerichtliches Schadenersatzverfahren, das die mutmaßlich geschädigten Ärzte gegen den Ex-Chef angestrengt haben.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten, der Salzburger Strafverteidiger Leopold Hirsch, wollte keine Stellungnahme abgeben. Nur so viel: "In der Hauptverhandlung wird die Unschuld meines Mandanten zu beweisen sein." Einem Einspruch gegen die Anklage wurde vom Oberlandesgericht nicht stattgegeben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. (staro)
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.... haben sie auch schon bemerkt? seit wir uns eine Uniklinik leisten hackt's an manchen stellen, und was haben wir Patienten davon nichts?, man streitet über den Namen der Klinik, gute Ärtzte verlassen das Haus!
Bagatelle, so was kann man doch schon mal vergessen,
die paar €
Der
Ar
me musste ja sich etwas dazu verdienen
Über Schummeleien bei den Abrechnungen wurde länger spekuliert. Bin gespannt, was der Richter dazu sagt.
Aus diesem Blickwinkel war die "Fristlose" wohl eine mutige und richtige Entscheidung.