Elf Jahre Haft für den versuchten Mord an der Ex-Frau
LINZ. Elf Jahre Haft (nicht rechtskräftig) wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau, Freispruch zum Vorwurf des versuchten Mordes an den drei gemeinsamen Kindern und von der versuchten Brandstiftung:
So lautete gestern Abend das Urteil über einen 45-jährigen Angeklagten im Landesgericht Linz.
Der Mechaniker hatte 32.000 Euro Unterhaltsschulden. Deswegen habe er sich am 3. Juli 2014 um drei Uhr früh wie ein Einbrecher vermummt und sei in das Haus der Ex-Frau (42) eingedrungen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Seine Absicht sei gewesen, die Frau und die Kinder (zehn, 13 und 19 Jahre alt) zu betäuben, mit einem Messer zu erstechen und Feuer zu legen. Da der Angeklagte keinen Äther besorgen konnte, habe er Nagellackentferner mit Aceton verwendet. "Der Mordplan war patschert. Aber auch ein patscherter Mordversuch ist ein Mordversuch", sagte die Staatsanwältin.
Strafloser Rücktritt vom Versuch?
"Was immer er für einen Plan, eine Idee oder einen Traum hatte: Er hatte das über Bord geworfen", plädierte hingegen der Verteidiger auf einen straflosen Rücktritt vom Versuch. Denn als der Angeklagte über die Terrassentür in die Wohnung eingestiegen sei, habe er das Messer und das Benzin draußen in einem Sackerl liegengelassen. "Hätte er seine Familie ausrotten wollen, hätte er jedenfalls das Messer mit ins Haus genommen", sagte der Anwalt. Dass der 45-Jährige im Haus seine Ex-Frau gewürgt habe, stelle ein Körperverletzungsdelikt dar. Die 42-Jährige erlitt durch den Angriff eine leichte Schürfwunde. Die Kinder blieben unversehrt. Zumindest physisch. Psychisch leiden sie stark an den Folgen der tragischen Nacht.
"Ich wollte niemanden verletzen", beteuerte der Mordangeklagte, der das letzte Wort hatte. Die Laienrichter nahmen ihm das aber nicht ab.
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