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Ehepaar soll nach 46 Jahren sein Haus abreißen

Von Hannes Fehringer, 26. November 2016, 00:05 Uhr
"Das bringt uns fast um": Ehepaar soll nach 46 Jahren sein Haus abreißen
Abgeblitzt: Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde des Ehepaars Kreilinger gegen den Abbruch nicht statt. Bild: (feh)

MINING. Weil das Haus, in dem sie seit fast einem halben Jahrhundert wohnen, 80 Zentimeter zu nahe am Nachbargrundstück steht, erhielten Anton Kreilinger (75) und seine Ehefrau Berta (71) einen Abbruchbescheid. Die OÖNachrichten haben mit dem Innviertler Ehepaar gesprochen.

Anton Kreilinger (75) und seine Ehefrau Berta (71) verstehen die Welt nicht mehr. "Das waren alles nur Lippenbekenntnisse, dass man uns helfen will", sagen die Pensionisten aus Mining (Bezirk Braunau) verbittert. Das Landesverwaltungsgericht teilte gestern in einem Urteil mit, dass die Beschwerde des Ehepaares Kreilinger gegen den Abriss ihres Eigenheims abzuweisen ist. Die Kreilingers wehren sich dagegen, dass ihr Haus nach 46 Jahren niedergewalzt werden soll - nachrichten.at berichtete.

Dem Abrissbescheid der Gemeinde vorausgegangen war ein Nachbarschaftsstreit. Mit einer neu zugezogenen Anrainerin waren sich die Kreilingers wegen einer Hecke in die Haare geraten. Im Zug des Streits bemängelte die Nachbarin, dass das Haus des Ehepaares Kreilinger statt "ca. 2,80 Meter", wie bei der Errichtung in den 60er Jahren protokolliert, nur zwei Meter von der Grundgrenze entfernt steht.

Mit einer Aufsichtsbeschwerde beim Land Oberösterreich brachte die Frau den Mininger Bürgermeister Günter Hasiweder (VP) und die Gemeinde unter Zugzwang. Um keinen Amtsmissbrauch zu begehen, wurde im Gemeindeamt ein Abbruchbescheid für den "Schwarzbau" durch die Instanzen gewunken.

Anton und Berta Kreilinger sind deshalb so verbittert, weil sie vor 46 Jahren ihr Häuschen nicht mutwillig an die Grundgrenze gerückt hatten. Vor dem Landesverwaltungsgericht bestätigte ein Zeuge, dass das Ehepaar einst aus Gutmütigkeit sein Haus näher an das Nachbargrundstück gebaut hatte. Denn dadurch wurde der Straßenmeisterei der Bau eines Gehsteiges ermöglicht. "Das spielte bei Gericht keine Rolle", schüttelt Anton Kreilinger enttäuscht den Kopf.

Kein Kriterium für das Landesverwaltungsgericht war auch, dass die Gemeinde bei Behördenakten die Lage des Hauses nie beanstandet und auch die Benutzung stets bewilligt hatte. Dass hätte nichts am Mangel geändert, dass für das Haus keine den Fakten entsprechende Baubewilligung existiere, heißt es im Urteil.

Frist von acht Monaten

Bürgermeister Günter Hasiweder sagte gestern, dass mit dem Spruch des Landesverwaltungsgerichtes noch nicht die Bagger auffahren. Die Frist für den Vollzug ist acht Monate. Wenn die Kreilingers eine Mauer ihrer Garage versetzten, könne er per "Ausnahmegenehmigung das Wohnhaus retten", meint Hasiweder. Anton Kreilinger wiederum sagt, entsprechende Abänderungspläne seien auf Geheiß des Gemeindebundes abgeschmettert worden.

Der Pensionist will weiterkämpfen und beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde einlegen. Für Rechtsanwalt Alexander Lison lebt die Hoffnung, weil es seiner Auffassung 1968 "gar keine klaren Mindestabstände gegeben hat". Für Anton Kreilinger hört das Betrübnis nicht auf: "Was ich hier mit den Nerven mitmache, wünsche ich keinem Menschen."

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190  Kommentare
190  Kommentare
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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 16.12.2016 15:36

Baubehördenverfahren sind manchmal die Hölle.

Bei diesem Fall ersten Fall beim Schauplatz Gericht, wird offenbar durch die dreißigjährige Benützung eine andere Entscheidung getroffen, als man in Mining vor hat.

http://tvthek.orf.at/profile/Am-Schauplatz-Gericht/13886290/Am-Schauplatz-Gericht-Die-Hoelle-auf-Erden/13899170

Der zweite Fall in Regau, der hat es offensichtlich faustdick hinter den unendlichen Ordnern.

Ob der Gemeinderat über die Inhalte bei Abstimmungen immer Bescheid gewusst hat, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und bürgernahe Lösung schaut anders aus.

Warum die Frau Dr. Amtsleiterin der Gemeinde nicht Stellung nimmt in Linz und vielleicht inhaltlich erklären kann, warum man 5 Änderungspläne einfach nicht durchgehen lässt, das wäre interessant.

Am besten ansehen und sich eine eigene Meinung bilden, von den Fähigkeiten von Behörden wenig zur Lösung von Bauproblemen beizutragen.

Der Ball liegt in Linz, hilfreich beratende endlich Lösungen zu finden.

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oblio (24.740 Kommentare)
am 27.11.2016 20:18

Wenn die seinerzeitigen >Bauvorschriften<
eingehalten wurden, dann müsste das doch
rechtens sein?!
Ansonsten müsste man alle Altbauten, welche
noch nach damals geltenden >Bauvorschriften<
errichtet wurden, abreißen und schleifen
lassen!

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 16.12.2016 15:50

Irrsinn - aber auch die Möglichkeit alles so zu formen, wie es der, der am längeren Hebel sitzt, oder das dickere Brieftascherl hat gerne haben will. Die Gemeinderäte müssen entscheiden und dann stellt sich heraus, das sich die Gerichte und Instanzen bis ganz hinauf nicht einmal einig sind.
Um den vielen Irrsinn zu beenden, natürlich auch ein großer Verlust für alle damit Befassten muss man sich wirklich was einfallen lassen.

Und bei allen Grundstücksumwidmungen gehören alle Papiere und Argumente auf den Tisch. Der Freunderlwirtschaft von Netzwerken gehört endlich ein Vollpfosten vorgeschoben.

Manche haben wirklich scheinbar ein Handerl zur Geldvermehrung, besonders wenn sie an der Quelle sitzen.

Bei anderen wird ewig alles mögliche bekämpft, kleinste Abweichungen bestraft, Gebäude wenn kleiner nicht abgenommen, Änderungspläne ignoriert zur Abnahme, usw...

Unter dem Teppich der Amtsverschwiegenheit wissen auch Gemeindräte oft gar nicht für was sie ihr Handerl heben..

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( Kommentare)
am 27.11.2016 17:00

Alle vortreten, die hier noch nicht gelöscht wurden.

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herst (12.748 Kommentare)
am 27.11.2016 15:03

Würde man alle Bauten,privat und öffentlich, der letzten 50-100 Jahre überprüfen,müsste vermutlich halb O.Ö.abgerissen werden.

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Resitant (20 Kommentare)
am 27.11.2016 15:06

stimmt - uns würde das auch hart treffen.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 27.11.2016 15:14

Wenn es derart grobe und fahrlässig entstandene Mängel wie in Artikel sind, wäre es jedenfalls gerechtfertigt.

Die Ehrlichen sind in Österreich sowieso die Dummen, und jene, die sich absichtlich und im vollen Wissen vor einer Genehmigung drücken und hoffen, die zuständige Behörde würde ein Auge zudrücken, sollten in die Pflicht genommen werden.

Gegen Schwarzbauten soll rigoros vorgegangen werden. Nicht immer ist ein Abriss nötig, aber eine ordentliche Baugenehmigung bis hin zu Benützungsbewilligung sollte selbstverständlich sein.

Mitleid ist nicht angebracht, wenn einige glauben, sich nicht an die Vorschriften halten zu müssen.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 27.11.2016 16:38

Derm alleswissenden Superheld dürfte verborgen geblieben sein, dass es die "Benützungsbewilligung" schon seit Jahren nicht mehr gibt.

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tofu (6.973 Kommentare)
am 27.11.2016 17:16

Euch trifft es doch hart, net wahr?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 27.11.2016 15:14

Blödsinn.

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( Kommentare)
am 27.11.2016 13:50

Gibt es kein ersessenes Recht, nach 46 Jahren? Und nichts verjährt?
Jedenfalls mutet die seltsame unangebrachte Härte gegen die alten Leute grausam an, die seinerseits bestimmt nichts Böses im Sinn hatten.
Man besehe sich die jetzigen Neubauten, deren Bewohner sich beinahe die Hand reichen können aus ihren gegenüberliegenden Fenstern. So und so.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 27.11.2016 13:56

Seltsames Rechtsempfinden! Ersessenes Unrecht, wäre wenigstens nicht ganz so falsch.

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( Kommentare)
am 27.11.2016 14:04

Und das Rechtsempfinden, wo kein Kläger da kein Richter, das wär a bessere Sach?
Was alles an Verbotenen stehen bleiben darf? Den kleinen Leut wirds angelastet, die großen Klötze im Grünland sind wurscht, so geschehen irgendwo in Grieskirchen, wo Leute auf einem Widmungsfehler wohnen...
und s`wird halt der Einzelfall sein.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 27.11.2016 15:13

Seltsame Replik! Weshalb decken Sie mich mit Fragen ein, bin ich der Herold?

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( Kommentare)
am 27.11.2016 13:30

Daß die Bürgermeister Baubehörde 1. Instanz sind,
war immer schon das Problem für willkürliches Bauen.

WAS aber hat die Erbauer dieser Pawalatschn veranlaßt,
den vorgeschriebenen Abstand zur Nachbargrundgrenze
mit 3 m nicht einzuhalten ? Meiner Meinung nach kann das
nur in Absprache mit der Baubehörde erfolgt sein.
Was soll das Gerede von einer Straße,
von der man weiter zurück gerückt sei?
Da wäre der Abstand ohnehin 4 m gewesen;
oder betrifft das e nicht dieselbe Grundgrenze?
Und wer hat diesen Rechtsbruch genehmigt und kollaudiert
(K. war damals für die behördliche Benützungsbewilligung
noch zwingend vorgeschrieben;
heute haftet dafür der Bauführer)??
Also- Amtshaftungsklage ins Auge fassen !

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 27.11.2016 11:14

Wie dem gestrigen TV-Interview mit dem zuständigen Bürgermeister zu entnehmen war, dürften beide Streitparteien ziemliche Sturschädel sein. Wenn man auf dem kürzeren Ast sitzt, sollten Kompromissvorschläge nicht abgelehnt werden.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 27.11.2016 13:57

Vor allem ist es gar nicht klug, vom kürzeren Ast aus zu stänkern.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 27.11.2016 09:30

Niederösterreich hat ja auch einen "schönen" pol Nachbarschaftsstreit, der unglaubliche Behörden Metastasen wachsen lies.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150121_OTS0066/am-schauplatz-gericht-ueber-ein-dorf-im-Ausnahmezustand

Es wäre 2016 längst an der Zeit, von Theoretikern, die dann auch nur für ein Puzzle zuständig sind,
auf moderne Behördenbehandlung gegenüber Bürgern überzugehen.

Und wer an Widmungen denkt, der kann sich erst vorstellen, wie das in Einzelfällen läuft.

Und Gemeinderäten ist manchmal nicht klar, wir ahnungslos Sie in der schwierigen Gesetzes Materie sind.

In Randegg meinten die dann, sie wären ein Opfer einer unausgewogenen Berichterstattung des ORF.

Dazu gibt es ja gute You Tub Videos.

Real schätze ich die Lage aber so ein, das Alle die mit komplizierten Zuständigkeiten verdienen, natürlich nichts ändern werden, und schon gar nicht die Macht der Gemeinde.

Und so heißt es aufpassen, auch wenn man ein Haus kauft.

Der Krampus schläft nicht.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 27.11.2016 09:06

Aus der Sicht der Erben wäre eine Entmündigung bzw. Sachwalterschaft anzudenken.

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il-capone (10.334 Kommentare)
am 27.11.2016 08:31

Erzkatholische versus Liberale....

Wie in diesem Forum bei Polit-Themen --> was in mein Hirnkastl ned reinpasst, muss bekämpft werden.

Den ORF-Rapport hab ich noch immer im Kopf.

Würd mich nicht wundern, wenn die Kläger Hoferwähler sind ... zwinkern

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( Kommentare)
am 27.11.2016 09:30

...würd mich nicht wundern,
wenn Sie nicht wahlberechtigt wären.

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il-capone (10.334 Kommentare)
am 27.11.2016 16:07

Kann man Smilie's lesen ?

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( Kommentare)
am 27.11.2016 18:53

Sie können auch
die Winterkirschen lesen.

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Smokieforever (57 Kommentare)
am 27.11.2016 10:31

Eingefleischte sozis! Habe in der näh meine Lehre gemacht und kenne diesen Clan

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( Kommentare)
am 27.11.2016 11:08

na geh, Sie können doch den Vorpostler
nicht Lügen strafen,
wo er sich doch den 11 Meter gegen die FPÖ
schon so gut aufgelegt hätte.
Da wird es wohl dieses Mal
nur bei einer Hetze bleiben müssen.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 27.11.2016 14:07

Das habe ich mir beim Anblick des Anzugs dieses Herren auch gedacht.
Der sieht sehr heimattreu aus.

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tofu (6.973 Kommentare)
am 27.11.2016 17:47

Tja so oberflächlich und zugleich so gebildet. Wie geht das zusammen...

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Resitant (20 Kommentare)
am 27.11.2016 15:09

mich auch nicht

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 27.11.2016 07:51

Eine typische Österreichische Geschichte! Ein Haus wird gebaut, das mit den Abständen zum Nachbarn wird nicht so ernst genommen, es wird gebaut wie es einen passt und die Baubehörde kontrolliert nicht. Nach Jahrzehnten kommt man auf den Missstand drauf und nun ist das jammern groß! Wenn mit dem versetzen einer Mauer oder ein teilabriss der Garage die 2,80m herstellt, warum ist das Ehepaar nur so stur und lenkt nicht ein?? Mostschädel halt!! Gespräche mit der Nachbarin ohne justament Standpunkte wären besser gewesen.

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franz001 (68 Kommentare)
am 27.11.2016 08:05

Also der Bericht war auch schon mal im Fernsehen - Weiß jetzt nicht auf welchem Sender!
Aber wenn ich meinem Nachbarn Klage androhe, weil seine Hecke zu hoch sein soll - Nämlich die Hecke im Nordbereich des Hauses der Betroffenen - nämlich auf der Seite mit den 2,80 Meter, dann darf ich mich nicht wundern, wenn sich mein Nachbar wehrt.
!!!! Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen !!!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 27.11.2016 08:18

100 % Zustimmung.

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il-capone (10.334 Kommentare)
am 27.11.2016 08:21

Das war im ORF II

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glingo (4.941 Kommentare)
am 27.11.2016 11:19

Genau so ist es
Den Fehler selber machen dann noch zu den Medien gehen ist das letzte

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Resitant (20 Kommentare)
am 27.11.2016 15:05

Wieso nötige ich meinen alten Nachbarn eine 3 m hohe Hecke auf - die muß geschnitten werden - bei dieser Höhe ein Wahnsinn. Ich habe mein Esszimmer auch Richtung Norden. Wenn da noch eine 3 m dunkelgrüne Wand stände -- da muss man den ganzen Tag das Licht aufdrehen.
Der ganze Streit geht nur darum, weil eine Dame hüllenlos baden will. Was wollen den die alten Leutln machen, Kosten für die Anwälte, Hausabriss - mit 74 + 71 baut man sich kein Haus mehr.
Zusammensetzen - reden - verstehen - einen Kompromiss schliessen!

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tofu (6.973 Kommentare)
am 27.11.2016 17:15

Dann muss ich mir eine entsprechend große ranch kaufen. Aber irgendwann kommt auch die Nachbarschaft

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 27.11.2016 04:24

Das Ehepaar soll sich doch endlich einen Anwalt nehmen!

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( Kommentare)
am 27.11.2016 06:55

Bei solchen Sachen besteht von Haus sic! aus Anwaltspflicht. Vermutlich meinst du ‚einen anderen Anwalt`

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 27.11.2016 11:21

Wo ist das niedergeschrieben mit der Anwaltspflicht. Ich kann mir das nicht vorstellen.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 27.11.2016 14:00

Quatsch sondergleichen! Am Landesverwaltungsgericht in Ruflich besteht vielleicht Anwaltspflicht; nicht jedoch an jenem des Landes OÖ.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 27.11.2016 14:00

Rufling

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( Kommentare)
am 26.11.2016 23:24

...die überwiegende schuld in dieser streitsache hat meiner meinung nach zweifellos die oberste bauinstanz (bürgermeister, gemeinderat) !!! ...hätten diese herrschaften schon damals beim bauansuchen bzw baubewilligung gesetzeskonform gehandelt, so gäbe es solche probleme nicht !!! ...aber, man will ja seine wähler nicht verärgern bzw rückt man von der (parteipolitischen) "freunderlwirtschaft" keinen mm ab !!!

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strasi (4.410 Kommentare)
am 26.11.2016 22:21

Ja wenn man die Berichte und Kommentare so liest, fragt man sich
schon wer diesen Nachbarstreit eigentlich ausgelöst hat.
Eine besondere Frechheit der Kreilingers war wohl die Nachbarin
nackt zu fotografieren und der Zeitung zu übergeben.
Die Reaktion einen Sichtschutz durch eine Hecke herzustellen
wird dadurch allzu verständlich.
Wilhelm Tell, " es kann der Frömmste nicht in Ruhe leben, wenn es
dem "bösen" Nachbarn nicht gefällt", lässt grüßen.

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strasi (4.410 Kommentare)
am 26.11.2016 21:56

Ist in diesem Zusammenhang auch geprüft worden, diese
Familie für diesen "Schwarzbau" das Eigentumsrecht nicht ersessen
hat, zumal damals das Haus von der Baubehörde (Bürgermeister)
kollaudiert wurde. Wenn das damals wissentlich oder nicht,
auch vom Nachbarn akzeptiert wurde und die neue Besitzerin
die Liegenschaft so erworben hat, ja wo liegt hier dann das
Problem?????

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zivi111 (600 Kommentare)
am 26.11.2016 19:23

Fakt ist, dass das Haus nicht konsensgemäß errichtet wurde. Die Bewohner sollen froh sein, dass sie ihren Schwarzbau nicht schon vor 40 Jahren abreißen mussten!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 26.11.2016 20:11

Genau das ist eben nicht "Fakt".
Denn 1968 gab es keine Mindestabstände und die ca. 2,8m waren halt im Plan eingetragen.
DAMALS wars völlig egal, egal ist es den neuen Besitzern des Nachbarhauses nicht, in deren Plan eben der Abstand von 2,8m drinnensteht.
Der seit 48 egal war....

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 26.11.2016 20:16

Lesen Sie's nochmals, vielleicht klappt's dann.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 26.11.2016 21:37

Ist nach 46 Jahren ohnehin schon abgewohnt und in einer netten Wohnung stehen sie morgens nicht im Stau, wenn sie zum Bäcker wollen.

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Resitant (20 Kommentare)
am 27.11.2016 15:15

vor 40 jahren - da wären die leute noch jung genug gewesen, sich ein neus haus zu bauen. Jetzt am sog. Lebensabend noch einmal neu anfangen - UNMÖGLICH

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tofu (6.973 Kommentare)
am 27.11.2016 17:18

Warum sprechen Sie von sich in der dritten Person?

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 26.11.2016 18:24

...und weiter gehts zum VwGH dann vielleicht zum EUGH und dann? Die Rechtsverdreher reiben sich schon die Hände,bald werden die Gebühren höher als der Wert des Hauses sein und dann....

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