Ehefrau 60-mal vergewaltigt: Bedingte Strafe für Täter
INNVIERTEL. Rund 60 Mal soll ein Ägypter von März bis Oktober 2014 seine Ehefrau in einem Haus im Innviertel vergewaltigt haben. Das milde Urteil – zwei Jahre bedingte Haft – ist nicht rechtskräftig.
Beim zweiten Prozesstag legte der Beschuldigte am Mittwoch Vormittag ein überraschendes Geständnis ab. „Ich muss mich beim Gericht entschuldigen. Ich habe geglaubt, dass meine Handlungen nicht strafbar sind. Jetzt bin ich zur Ansicht gekommen, dass es doch so ist“, sagt der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses, der damit eine Wende nahm. Bei der ersten Verhandlung im Herbst gab der 36-jährige Ägypter lediglich zu, seine Frau einmal geschlagen zu haben. Jetzt legt er ein umfassendes Geständnis ab. Immer wieder beteuert er, nicht gewusst zu haben, dass die Übergriffe in Österreich strafbar sein – der Angeklagte lebt seit elf Jahren in Österreich. „
Kann es sein, dass Sie ihre Frau rund 60 Mal vergewaltigt haben?“, will der vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Josef Lautner, vom Angeklagten wissen: „Ja, das kann sein.“ Auch dass er dabei mit roher Gewalt vorgegangen ist, gibt er zu. So soll er seine Frau immer wieder geschlagen haben, mit einem Glas nach ihr geworfen und ihr einen Polster ins Gesicht gedrückt haben. Schon beim ersten Verhandlungstag wurde der bisher unbescholtene 36-Jährige von mehreren Zeugen, auch seinem persönlichen Umfeld, schwer belastet.
Keine Zeit, die Gesetze kennenzulernen
2011 heiratete der Beschuldigte in Ägypten seine Frau, die auch seine Cousine ist – beide sind Christen der Koptischen Kirche. 2014 kam schließlich auch die Frau ins Innviertel nach. „Hätte ich gewusst, dass es strafbar ist, dann hätte ich das nicht gemacht. Ich hatte leider keine Zeit, die Gesetze dieses Landes genau kennenzulernen“, wiederholt der 36-Jährige, dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt werden, einmal mehr. Jetzt bereue er diese Taten allerdings zutiefst, auch eine Scheidung würde er akzeptieren. „Das hat sich aber schon einmal ganz anders angehört“, sagt Claudia Schossleitner, die Anwältin des Opfers. Schossleitner fordert ein Teilschmerzensgeld von 5000 Euro. Die junge Frau lebt mittlerweile an einem geheimen Ort und hat keinen Kontakt mehr zu ihrem ehemaligen Peiniger. „Ich kann mich nur einmal mehr wiederholen: Es tut mir leid und ich bereue, was ich getan habe“, sagt der 36-Jährige ehe sich das Schöffengericht zur Beratung zurückzieht.
Staatsanwältin meldet umgehend Berufung gegen Urteil an
Nach 20 Minuten verkündet Richter Lautner das milde Urteil: Zwei Jahre bedingte Haft. Der Strafrahmen lag bei ein bis zehn Jahren.
„Ihre Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis ist mildernd. Hätten Sie heute weiter alles bestritten, dann wäre die Strafe viel höher ausgefallen“, so Lautner. Unter den Umständen spreche nichts gegen eine bedingte Strafe. „Der Angeklagte ist zur Einsicht gekommen und weiß was Sache ist“, so Lautner. Der Angeklagte, der sich nicht in Untersuchungshaft befand, nimmt das Urteil an und verlässt als freier Mann den Gerichtssaal. Der Staatsanwältin Ernestine Heger ist das Urteil allerdings viel zu mild, Sie meldet umgehend Berufung gegen das Urteil an.