Drogenkonsumenten nur zum Arzt, nicht mehr zum Staatsanwalt
WIEN/LINZ. Der Entwurf für ein neues "Strafgesetzbuch 2015", der sich zurzeit in der parlamentarischen Begutachtungsphase befindet, sieht weitreichende Schritte in Richtung Entkriminalisierung von Drogenkonsum vor.
Die Vorschläge von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) orientieren sich dabei an dem seit Jahren gelebten Prinzip "Therapie statt Strafe".
Der Plan: Befindet sich der Besitz von Suchtmitteln unterhalb der sogenannten "Grenzmenge" und ist auch klar, dass die Drogen nur für den Eigenkonsum und nicht zum Dealen bestimmt sind, soll der erwischte Konsument künftig gar nicht mehr bei der Kripo und der Staatsanwaltschaft angezeigt und ein offizielles Strafverfahren eingeleitet werden. Stattdessen soll nur noch eine Meldung an die Gesundheitsbehörde (Amtsärzte bei Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate) erfolgen. Erst wenn sich der Drogenkonsument dort nicht kooperativ verhält, soll der Fall an die Justiz weitergeleitet werden.
Schon bisher mussten die Drogenkonsumenten keine Strafe befürchten, wenn die sichergestellten Suchtmittel nur für den Eigenkonsum bestimmt waren. Unter der SPÖ-Justizministerin Maria Berger wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um solche Fälle unter bestimmten Auflagen (regelmäßige Urinkontrollen etc.) zwingend einzustellen. Dass nun die Justiz gar nicht mehr befasst sein soll, diene auch der Entlastung der Staatsanwaltschaften, sagt Katharina Holzinger, die Sprecherin von Minister Brandstetter. Jährlich sind es mehr als 13.000 solcher Fälle bundesweit, die von der Polizei angezeigt und von der Anklagebehörde postwendend eingestellt werden.
"Schon jetzt gibt es im Schulbereich und beim Bundesheer die gesetzliche Vorgabe, dass Schuldirektoren oder Vorgesetzte die Drogenkonsumenten nicht bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen, sondern sie nur bei der Gesundheitsbehörde melden dürfen", sagt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. Dieses Prinzip soll nun nicht nur für Schüler und Soldaten, sondern für alle, die erwischt werden, gelten. Die Folgen: keine Vorstrafe und keine Einträge ins Straf- und Suchtmittelregister. Der "erzieherische" Effekt soll durch den Kontakt mit den Amtsärzten erzielt werden. Stellt der Amtsarzt aber keine Suchterkrankung fest, weil etwa mit Drogen bloß experimentiert wurde, soll es künftig keine weiteren Folgen mehr geben.
Straffreiheit auch bei Heroin
Die "Grenzmenge" macht den Unterschied zwischen Konsum und Handel aus. Sie beträgt beispielsweise bei Cannabis 20 Gramm, bei Heroin drei Gramm. Eine Differenzierung zwischen einzelnen Drogen nehme der Entwurf nicht vor, sagt Birklbauer. Auch wer mit Heroin für den Eigenbedarf erwischt werde, müsse künftig nur noch mit Amtsarztuntersuchungen und nicht mehr mit einem Strafverfahren rechnen.
ist absolut falsch und ein falsches Signal. Es ist ein Schritt zur Entkriminalisierung harte Drogen. Ausserdem bilden KonsumentInnen solcher harter Drogen die Voraussetzung für Drogenhändler und vice versa. Ein Zusammenhang der auf beiden Seiten unterbrochen gehört. Wenn man die RauschgiftkonsumentInnen von harten Drogen eingebuchtet hat, dann hatten sie wenigstens die Möglichkeit eines zwangsweisen Entzuges. Ich halte diesen Justizminister namens B. für eine glatte Fehlbesetzung. Bei den Gewaltverbrechen hat er zwar angeblich eine Verschärfung des Strafrahmens vor - was richtig ist - aber gleichzeitig beabsichtigt er, die Strafen für Vermögensdelikte abzusenken - auch vollkommen falsch. Und die Krone ist wohl die Absicht, bei Straftaten, die mit maximal 5 Jahren Strafe bedroht sind - und das sind viele und auch schon schwere - die Möglichkeit einer Diversion vorzusehen - also von einer Verurteilung und Gefängnisstrafe abzusehen. Das ist doch ein glatter Hohn.
. .. möge unseren feinen Herrn Justizminiter treffen.
Ich bin sicher all jene die schon mit drogenvernebelten Autolenkern zu tun hatten werden ihm recht geben.
Diese ÖVP ist auf einem politischen Selbstmordtrip, höchste Zeit für Neuwahlen - am besten bis gestern.
denn er wird bald ein Dankesbrief aus Mexiko bekommen