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Disko-Gast schwer verletzt: Viereinhalb Jahre Haft 

Von Alfons Krieglsteiner, 20. September 2017, 14:10 Uhr
AUT, Landesgericht Linz
Bild: (Harald Dostal)

Weil er einen unbeteiligten Gast in einer Linzer Disko schwer verletzt hatte, wurde ein 28-jähriger Linzer heute am Landesgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte, der der LASK-Hooliganszene zugerechnet wird, nahm das Urteil an.

Der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Bäcker-Lehrling war am 23. April gegen 3 Uhr früh in der Disko „A1“ zunächst mit einem anderen Gast in Streit geraten. Der nach wie vor unbekannte Kontrahent soll ihm im Zuge des Streits zwei Ohrfeigen verpasst haben, die der Angeklagte laut Zeugen reglos über sich ergehen ließ. Anschließend ging der Unbekannte davon.

Kurz darauf kam dem Angeklagten der völlig unbeteiligte Eric B. entgegen. In diesem Moment griff der Täter nach einem leeren Bierglas, zerschlug es im Gesicht des 21-Jährigen und fügte ihm dabei schwere Schnittverletzungen zu. Eric B. musste im UKH operiert werden, war drei Wochen im Krankenstand und trug tiefe Narben davon. 

Nach seiner Verhaftung soll der 28-Jährige auch auf der Polizeiwache Landhaus randaliert und bei einem Fluchtversuch einen Beamten attackiert haben. Der Vorwurf lautete deshalb auf absichtlich schwere Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Bei der Verhandlung zeigte der Angeklagte Reue und entschuldigte sich bei seinem Opfer, das diese Entschuldigung annahm. Laut seiner Verteidigerin wird sich der Täter einer Anti-Aggressionstherapie unterziehen und versuchen, sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Zusätzlich zu der heute verhängten Haftstrafe muss er auch noch drei Monate „nachsitzen“, die ihm auf Bewährung erlassen worden waren.

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8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
oneo (19.368 Kommentare)
am 20.09.2017 19:31

Neben der Haft wird er auch noch 30 000 Schmerzensgeld bezahlen müssen. Dieser Prozess folgt aber erst.

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emanone (362 Kommentare)
am 21.09.2017 04:28

Gut so

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( Kommentare)
am 20.09.2017 17:37

TheShedEnd,
kürzlich wurde ein Landschaftsgärtnerlehling mit 47 Jahren hier vorgestellt. Er konnte den bisher erlernten Beruf nicht mehr ausüben und began mit 46 Jahren wieder einen neuen Beruf zu lernen. Der ist auch nicht im 30ten Lehjahr.

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TheShedEnd (882 Kommentare)
am 20.09.2017 17:19

Ein 28- jähriger Lehrling?
Ist der jetzt im 14. Lehrjahr, oder einfach nur unfähig eine Lehre abzuschließen?

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 21.09.2017 14:00

Shed
Konrad Lorenz sagte: Leben ist Lernen.
Über das Konkrete schrieben schon andere.

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derbaer (1.015 Kommentare)
am 20.09.2017 15:38

Endlich mal ein "hiesiger" Verbrecher!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 20.09.2017 16:42

A net gscheider 👎🏻

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famos (1.060 Kommentare)
am 20.09.2017 14:49

Der wird nimmer gscheiter

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