„Das sind schwere Verbrechen gegen die Schwächsten der Gesellschaft“
RIED. Sieben Jahre Haft lautet das Urteil des Landesgerichts Ried gegen einen 37-jährigen Innviertler, der unter anderem seine Stieftochter immer wieder schwer sexuell missbraucht hat.
Wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde am Mittwochnachmittag im Landesgericht Ried ein 37-jähriger Innviertler zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil des Schöffengerichts ist nicht rechtskräftig.
Wie berichtet, hat sich der Angeklagte immer wieder an seiner minderjährigen Stieftochter vergangen. Bei den ersten Übergriffen war das Mädchen erst zehn Jahre alt. Auch an seiner minderjährigen Nichte hat sich der 37-Jährige laut Anklage vergangen. Zudem berührte er mehrere Freundinnen seiner Stieftochter unsittlich.
Der Verteidiger forderte zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Diesem kam das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Andreas Rumplmayr zum Teil nach. Die Plädoyers waren öffentlich, bei der Befragung des Angeklagten, der seit November in Untersuchungshaft sitzt, mussten die Zuhörer den Saal für rund eine halbe Stunde verlassen.
„Dem Angeklagten fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein. Er hat gewusst, dass die sexuellen Kontakte zu den Mädchen strafbar sind. Er hat die Taten aber begangen, weil seine Gattin seit fünf Jahren das Bett nicht mehr mit ihm teilt“, sagte Staatsanwältin Petra Stranzinger. Diese Meinung teilte der Verteidiger nicht. „Mein Mandant ist voll geständig. Er befindet sich bereits in Therapie, er ist sich über seine Taten sehr wohl bewusst und übernimmt die volle Verantwortung dafür.“
Staatsanwältin: "Da fehlen mir die Worte"
Im Schlussplädoyer legte Staatsanwältin Stranzinger noch einmal nach: „Ein Opfer war neun Jahre, ein anderes zehn Jahre alt. Der Angeklagte gibt alles so wieder, als wäre es das normalste auf der Welt. Da fehlen mir ganz einfach die Worte.“
„Ich beantrage ein mildes Urteilt. Vielleicht kann ein Teil der Strafe bedingt nachgesehen werden“, so der Verteidiger. Das wiederum quittierte Anklägerin Stranzinger mit einem Kopfschütteln.
"Verbrechen gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft"
Nach kurzer Beratung gab das Schöffengericht das Urteil bekannt: Sieben Jahre unbedingte Haft. „Das sind schwerste Verbrechen gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft. Kinder mit neun oder zehn Jahren können nicht einschätzen, ob so etwas richtig oder falsch ist. Daher ist hier mit einer harten Strafe vorzugehen“, sagte Andreas Rumplmayr, Vorsitz des Schöffengerichts bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte nahm den Richterspruch regungslos zur Kenntnis. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin meldete Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richter Andreas Rumplmayr