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"Das hätte tödlich ausgehen können": Jäger wegen Drahtseil-Falle verurteilt

Von Dieter Seitl, 04. Juli 2018, 00:04 Uhr
"Das hätte tödlich ausgehen können": Jäger wegen Drahtseil-Falle verurteilt
Mountainbiker waren einem Jäger im Innviertel ein Dorn im Auge: Auf einem Waldweg spannte er auf Kopfhöhe eine Drahtseil zwischen zwei Bäumen. (Symbolbild) Bild: Colourbox

NEUKIRCHEN/RIED. Radlerin entging nur knapp schwerer Verletzung, Angeklagter erhielt bedingte Haftstrafe.

Es ist ein Urteil, das laut Staatsanwaltschaft Signalwirkung haben soll: Zur "Abwehr" von Moped- und Radfahrern hatte ein Jäger aus Neukirchen an der Enknach (Bezirk Braunau) auf seinem Forstweg in rund 1,70 Metern Höhe einen ein Millimeter dicken Draht gespannt. Nur durch Zufall wurde eine Mountainbikerin darauf aufmerksam und hielt gerade noch rechtzeitig an.

"Das hätte auch tödlich ausgehen können", warf Staatsanwalt Alois Ebner dem 47-jährigen Angeklagten vor, der sich gestern vor dem Landesgericht Ried wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten musste. Nach 40-minütiger Verhandlung wurde er zu sechs Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt.

"Größter Fehler meines Lebens"

Der zuvor Unbescholtene, der nach dem Vorfall vom 6. Mai seine Jagd- und Waffenbesitzkarte abgeben musste, beteuerte seine Reue. "Es war der größte Fehler in meinem Leben." Er habe nur an die Hege und Pflege des Wildes gedacht, nicht aber an die möglichen Folgen. Gleichzeitig betonte der 47-Jährige vehement, dass es sich um seinen Privatweg handelt. Er habe Mopedfahrer und Mountainbiker "identifizieren" wollen, die das Wild verscheuchen.

Dazu habe er eine Wildkamera angebracht und vor und hinter dem auf Kopfhöhe gespannten Drahtseil jeweils einen Ast auf den Forstweg gelegt, um in Kombination mit dem Seil zum Abbremsen zu "animieren". Das habe er gemacht, um von Moped- und Radfahrern "scharfe" statt "verschwommener" Aufnahmen zu erhalten.

Der Angeklagte habe schwere Verletzungen in Kauf genommen, sagte Staatsanwalt Alois Ebner. Andernfalls hätte er auch gut sichtbar absperren können, zum Beispiel mit einem Gitter.

Glück hatte jedenfalls jene Mountainbikerin, die kurz vor dem in Kopfhöhe gespannten Drahtseil anhielt. "Wegen des Astes. Dann habe ich 30 Zentimeter vor mir das Seil gesehen. Andere wären vielleicht ohne anzuhalten weitergefahren."

Die junge Frau meldete den Vorfall der Polizei, auf Anraten der verständigten Jägerschaft habe sich der Angeklagte "selbst gestellt". Er bereue jedenfalls zutiefst, sagte der angeklagte Innviertler. "Für mich wird sich das Leben ändern. Die Jagd war meine große Leidenschaft. Jetzt muss ich damit aufhören."

Das Gerichtsverfahren in Ried soll mit der gestrigen Verurteilung abschreckend wirken, sagte Staatsanwalt Alois Ebner. "Ich hoffe, dass durch dieses Verfahren die Sensibilität steigt, so etwas nicht zu tun." Das Urteil ist rechtskräftig. Richterin Claudia Lechner sagte zum Angeklagten: "Sie haben die Jägerschaft in Verruf gebracht."

Radfahren im Wald ist grundsätzlich verboten

Jedermann hat das Recht, einen Wald zu Erholungszwecken zu betreten und dort etwa Wanderungen zu unternehmen. So steht es im Forstgesetz des Bundes. Das Rad- und Autofahren im Wald, auch auf Forststraßen und Wegen, ist aber grundsätzlich nur mit Zustimmung des Waldeigentümers erlaubt. Bei unbefugtem Fahren ist mit Besitzstörungsklagen und auch Verwaltungsstrafen zu rechnen, die in gravierenden Fällen bis zu 720 Euro betragen können. Waldbesitzer können Forststrecken freigeben, allerdings stellen sich bei Unfällen schwierige Haftungsfragen.

Von den rund 16.000 Kilometern Forststraßen sind derzeit in Oberösterreich rund 3000 Kilometer für Rad- und Mountainbike-Fahrer freigegeben. Der 450 Kilometer lange Rundkurs „Trans-Nationalpark“ verbindet beispielsweise das Gesäuse mit dem Nationalpark Kalkalpen.

 

 

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50  Kommentare
50  Kommentare
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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 15:27

ein Vergleich mit einer Verwaltungsstrafe bei geringfügigen Bauabweichungen, in halber Ziegelbreite bei einem Gebäude von 20 m Länge macht mich sicher, das hier gemein übertrieben wurde. dieser Bescheid, den auch ein wirklich guter Anwalt als etwas kommentiert hat, das er noch nie in dieser Formulierung und Härte gesehen hat,
wurde vor vielen Jahren im Bezirk Vöcklabruck ausgestellt.
Übrigens nicht die erste bei unzähligen anonymen Anzeigen aus teilweise nachgewiesenermaßen dem selben Eck.
Für die Amts-Handelnden gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

da hat der "Jäger" dann im Verhältnis ein Geschenk bekommen.

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( Kommentare)
am 04.07.2018 14:09

..."Für mich wird sich das Leben ändern. Die Jagd war meine große Leidenschaft. Jetzt muss ich damit aufhören."...

Er meinte wohl die Jagd auf MTB'ler.

Ob er's wohl aushält?

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 15:09

wäre eh besser, wenn er Mäuse jagt, vom geistigen Horizont her hätte er so mehr Überblick bei seiner leidenschaftlichen Tätigkeit.

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weiden1 (384 Kommentare)
am 04.07.2018 13:54

Dass die Aktion des Jägers nicht gescheit war, ist wohl unbestritten. Unbestritten ist aber auch, dass die Damen und Herren Radsportler zum Teil alles tun, um sich unbeliebt zu machen. Sei es auf der Straße, wo sie zu dritt oder viert nebeneinander fahren und den Verkehr mutwillig behindern, sei es im Gelände auf fremdem Eigentum, das sie einfach vereinnahmen, weil sie glauben, auch hier die Narrenfreiheit zu besitzen. Da kann einem schon der Kragen platzen.

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amha (11.322 Kommentare)
am 04.07.2018 14:22

Interessant! Ebenfalls Drahtseilfantasien?

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aeck (2.060 Kommentare)
am 04.07.2018 14:25

Zu dritt oder zu viert. Sag mal, ist dir diese Lügerei nicht zu peinlich?
Pass lieber auf, dass dich deshalb keiner erschießt. Laut deiner Argumentation wäre das übrigens ok, weil bei sovielen Lügen kann einem schon der Kragen platzen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 15:17

der hat nicht gewusst, als er unlängst am Attersee die Absperrung übersehen hatte, das da der Radtag stattfindet und weil er dann eine ausgefasst hat, ist er stinksauer auf die Radfahrer, die die ganze Fahrbahn benützen.

Leute gibt´s, da bin ich froh, wenn mich ein derartiger Experte, womöglich noch ein Jäger nach einer feuchtfröhlichen Einkehr, mit einem Kuhfänger nicht einfach wegräumt.

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weiden1 (384 Kommentare)
am 04.07.2018 22:27

Gelogen ? Sie scheinen mir auch einer dieser Pedalritter zu sein, denen der Sauerstoffmangel im Gehirn zu schaffen macht. Fahren Sie am Wochenende halt einmal mit dem Auto und schauen Sie sich die Radler an.

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amha (11.322 Kommentare)
am 04.07.2018 13:17

Herr Rat fährt wohl nich Rad, er geht wohl lieber auf die Pirsch! Ich war mal eine Woche lang mit einem Richter des OLG in den Bergen unterwegs; seither beäuge ich diese Spezies mit Argwohn.

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StefanieSuper (5.124 Kommentare)
am 04.07.2018 11:10

Was war wohl die Ursache all diesem unglücklichen und dummen Handeln. Freche Motorcrossfahrer, die meinen die Welt gehört ihnen und so wie die witzigen Mountainbiker, die meinen, der Wald gehört ihnen und wenn sie schreien aus der Bahn - müssen alle Wanderer auf die Seite springen, damit ihre Knochen heil bleiben. Der Wald wird eben nun nicht mehr von Wanderer und Schwammerlsucher allein genutzt sondern es drängen eben auch andere - die sich an nichts halten wollen - in den Wald. Daher wird es Zeit, die Nutzung des Waldes so zu regeln, dass man in "Notwehr" nicht zu solchen dummen Gedanken kommt. Von den richtigen Waldbewohner den Tieren ist ja nie die Rede. Diese Kreaturen müssen ja alles hinnehmen, Wanderer, die aber nicht so schnell laufen können, Radfahrer, die am Weg bleiben können auch noch akzeptiert werden. Montainbiker, die zu nahe ans Nest, Futterstelle oder in ihren Intimbereich kommen, verstören das Wild nachgehend. Dabei sind die dort zu Hause. Motorcross geht gar nicht!

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ersterkarli (4.669 Kommentare)
am 04.07.2018 11:15

Schau, dass du mal in die frische Luft kommst!

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hanswurst1 (141 Kommentare)
am 04.07.2018 11:39

Alles Blödsinn! Die meisten Radfahrer sind gesittet, bremsen ab, wenn sie Wanderer sehen, kein Problem! Sie sind auch nicht "lauter" als Wandergruppen, die vielleicht lauthals "grölen", "lachen" usw. und somit das Wild tatsächlich stören! Wenn Bewusstsein für Rücksichtnahme "nebeneinander" und "miteinander", wie ja auch auf Radwegen in der Stadt verwirklicht und nicht "Hass" gegen Biker geschürt wird, wird in Zukunft mehr erreicht werden können. Ein Bikerfeind meinte einmal, Radfahrer würden "Wege zerstören". Ich habe Wege gesehen, wo der Bauer mit seinem Traktor 40 cm tiefe Spuren in den Weg gesetzt hat! Das nennt man Zerstörung eines Waldweges, von dem jedoch wirklich die Rede sein kann, aber nicht von einer Reifenspur eines Bikers! Miteinander nicht Gegeneinander - bei meinen Biketouren gab es nur mit den Leuten Problemen, die Vorurteile hatten!

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Proking (2.653 Kommentare)
am 04.07.2018 14:07

Ich hätte den Bauer geklagt, wenn er nicht seinen eigenen Waldweg für Sie wieder befahrbar gemacht hat.

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( Kommentare)
am 04.07.2018 16:28

Radfahrer sind groß. Werden von Wild anders wahrgenommen als ein Mensch. Außerdem: Wenns verboten ist lässt sich schwer argumentieren, dass man es trotzdem tut, weil es nach eigener Einschätzung eigetlich nicht verboten sein sollte.

A propos: Hat die Dame auch ihre Strafe bekommen, die, die die Strafsache angezeigt hat?

Wenn nicht: wär glatter Amtsmissbrauch.

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amha (11.322 Kommentare)
am 04.07.2018 16:57

Lieber Reini, du magst zwar Fachmann bei den Schulterhöhen diverser Säugetiere sein, doch solltest du nicht über juristische Belange referieren, denn da kommst ziemlich peinlich rüber. Besitzstörung ist Zivilrechtssache, dein substanzloses Gefasel vom Amtsmissbrauch also definitiv Nonsens!

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DJagerin (202 Kommentare)
am 05.07.2018 07:17

Die Traktorspur wird daher kommen, dass der Bauer SEINEN Wald bewirtschaftet und den Weg auch wieder herrichtet!!! Es ist und bleibt Privatbesitz und wenn man sich mit der Haftungsfrage beschäftigt hat, versteht man warum die Waldbesitzer den Wald nicht für Radfahrer öffnen!

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aeck (2.060 Kommentare)
am 04.07.2018 11:52

Die Ursache dürfte wohl eher ein Gottkomplex oder Hirnschaden des Jägers gewesen sein.

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kakr (447 Kommentare)
am 04.07.2018 11:58

Ich stelle mir gerade einen Mountainbiker vor, der in einen Intimbereich kommt! Das hat schon was.

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Proking (2.653 Kommentare)
am 04.07.2018 14:00

Ja, einfach unbemerkt den Sattel entfernen.

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Stressfort (72 Kommentare)
am 04.07.2018 11:04

Ein halbes Jahr bedingt bekommt man als Autofahrer schon wenn man einen Unfall mit Verletztem verschuldet. Das unverständlich milde Urteil hat keineswegs die Heimtücke berücksichtigt, wie sie eben beim Fallenstellen vorliegt.

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hanswurst1 (141 Kommentare)
am 04.07.2018 11:40

Ein "Mordanschlag" da bin ich Ihrer Meinung - zu geringe Strafe - oder ab mit ihm in die Psychiatrie! Jedenfalls zur Kontrolle!

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 04.07.2018 11:42

der jäger hat eine bedingte zusätzlich. es liegt an ihm, sich die zeit zu herzen zu nehmen.

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higgs (1.253 Kommentare)
am 05.07.2018 07:56

es ist niemand zu schaden gekommen.
um ihren vergleich mit dem autofahren zu bemühen, wäre das eher eine strafe für gefährdendes fahren. also überholen bei überholverbot, rot über die ampel, 50 in 30iger zone.

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.07.2018 10:51

Die "Sache mit dem Wald" ist hier im Mühlviertel auch anderweitig relevant.

Ich fahre gern mit dem Auto auf einen Berg hoch hinauf zum Funken, weil dort die Ausbreitungsbedingungen rundum viel besser sind als am Hang 300m drunter.

Dafür habe ich mir die mündliche Erlaubnis vom Förster geholt aber das hat nicht viel genutzt, denn die Forststraßen sind ungeeignet für einen normalen PKW. Da kommen derart tiefe Querrillen vor, die zwar ein Radfahrer umfahren bzw. umschieben kann, ein PKW-Autofahrer aber nicht.

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ersterkarli (4.669 Kommentare)
am 04.07.2018 12:15

Danke für den packenden Bericht aus dem Mühlviertel!

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margaritina (60 Kommentare)
am 04.07.2018 10:10

Die Jägerschaft IST bereits zutiefst im Verruf. Nur rigorose hohe GeldStrafen, sofortiger und lebenslanger Entzug des Jagd- bzw Waffenscheines/ passes bei Verstössen, , entsprechend adaptiertte Ausbildung etc würden eine Veränderung bewirken. Solange jemand lächerliche Strafen - ich denke da an die Luchse in der Tiefkühltruhe - aus der Portokassa bezahlen kann lacht wahrscheinlich die ganze Jägerschaft über unsere Gesetze 🙈

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 10:48

die Frage wäre, wie lange der Jäger seine Jagdkarte und seinen Waffenschein abgeben muss und welche objektiven Kriterien es gibt, damit er die vielleicht wieder erhält.
aber wie so Vieles dürfte es sich da eher um persönliche Kriterien gehen, nach denen das zugeteilt wird.

wie so Vieles ist in Österreich halt dann auch eine Frage, wer mit wem gut kann, oder wer wenn kennt, .......

bis hin bis zu Verwaltungsgerichtshofurteilen, die da auch extrem schnell daherkommen können, wenn zufällig wieder die Prominenz vor Ort war......

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 09:28

übrigens, sollte man wenn man von Haftung spricht, einmal offen sagen, was gewesen wäre, wenn dabei ein Mensch gestorben wäre.

dann ergibt sich der WErt und hier wäre es sehr schön, wenn man über solche Themen gut recherchiert einmal Klartext schreibt.

man kennt ja die Toten auf der Straße und so grauslich es klingt, sind die für die Versicherung der finanziell günstigste Fall.

es ist eben ein Unterschied, ob man in einem Flugzeug sitzt oder in einem Fahrzeug.

Auch hier haben wir meiner Erfahrung, lesen darüber tut man in Medien ja so gut wie nichts, genauso wie man nie erfährt, was neben dem Strafrecht zivilrechtlich zu leisten ist, wenn ich da auch Politiker hernehme, Aufklärungsbedarf und Schieflagen im Gesetz auszumerzen.

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hanswurst1 (141 Kommentare)
am 04.07.2018 11:43

Richtig, die OÖN haben z.B. auch noch nie berichtet, welche Strafen die "Hanffamilien" ausgefasst haben! Das würde mich interessieren! Die Berichte der Oma und ihrer Kinder, die im Wohnzimmer Hanf anbauen sind ja immer spektakulär. Cobraeinsatz, Drogenbeschlagnahmung, usw. Aber: "Welche Strafen fasste die Oma und ihr Sohn vor dem hohen Gericht aus! Davon wurde noch nie berichtet! Mich würde das einmal interessieren! Reine Sensationspresse das Ganze!!!

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aeck (2.060 Kommentare)
am 04.07.2018 09:24

Mit einem Ast und einem nicht sichtbarem Draht zum Abbremsen motivieren wollen. Der hält wohl wirklich alle für deppert, oder?

Und die Strafe ist lächerlich. Fahr mit 0,8 Promille mit dem Rad über die Wiese nach Hause und du zahlst genausoviel...

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 09:36

es hat zu recht einen Gestörten erwischt, wie er einem Anderen seine "Macht" zeigen will oder das Recht selber in die Hand nimmt.

ich kenne einen solchen Typen der sehr angesehen ist und im Hintergrund agiert und die Macht seiner politischen Netzwerke ausspielt, der dabei eben versucht mit juristischen Fallenstellen zu punkten, und der auch bei extremen Lügen erwischt wurde, die aber keine Konsequenzen haben.

er ist halt intelligenter und würde halt nicht so dumm sein, etwas zu machen, was strafrechtlich relevant ist und einen Menschen töten könnte.
ein bisserl einsperren jedenfalls hätte dem Typen nicht geschadet, außer es stehen praktische Gründe dagegen.
aber nur der Jagdschein weg, das ist zu wenig Begründung, vielleicht war da eh mehr im Gerichtssaal und es wurde nicht geschrieben.

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hanswurst1 (141 Kommentare)
am 04.07.2018 11:46

In jedem Fall eine Zeit einsperren, Leben standen auf dem Spiel! Für das Sprengen von 3 Bankomaten hat der Täter wie wir wissen 8 Jahre bekommen! Die Verwechslung einer Infusion, woran ein Sechzigjähriger im Krankenhaus gestorben ist, grob fahrlässige Tötung - so der Richter. Der Krankenbetreuer hat für seine Tat 5000 Euro bezahlen müssen, so der Richter! Mhm...interessante Relationen im Strafausmaß!

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( Kommentare)
am 04.07.2018 14:19

Irgendwann habe ich einmal gelesen, es solle bei Jägern einen Ehrenkodex geben: "Man jage waidgerecht!"

Es scheint, dass es so etwas im konkreten Falle aber nur für Tiere gäbe und nicht für Menschen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 09:14

die Haftungsstrafen Blödheiten von weltfremd agierenden Juristen mit weißer Perücke und Flöhe darunter, kann man für vieles gut gebrauchen, nur nicht für die Praxis.

und was das auch den Gemeinden aufbürdet und welche Dienstleistungs Chancen nicht genutzt werden können, das geht in die hunderte Millionen Euro pro Jahr.

Übrigens sind viele Radfahrwege, auch solche die bekannt sind, mitunter derart in schlechtem Zustand, das man sie dann nicht genau bezeichnet, vielfache Fahrverbote die man dann noch vorfindet, auch wenn man sich erirrt tun das IRRE dazu bei, Radfahrer zu verkrämen.

Fehlt nur noch, das da und dort ein scharfer Hund die Leute erschreckt.

Was für Juristen und Papiertiger gut, ist fürs Leben manchmal total daneben, gerade auch was die Haftung betrifft.

Genauso dumm wie die ganze Flüchtlingsdiskussion, die einfach von vielen Theoretiker und Wichtigmachern oder Menschlichkeitsunterstellern, nur Mist macht und dann die Hardline ans Ruder lässt.....so deppert auch hier!!

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 09:21

sollte Unmenschlichkeitsunterstellern heißen - bei der Flüchtlingsfrage, wenn Leute diskutieren, die die Dimension und das Paradies hier nicht richtig einschätzen, was da an Kriegs und Armutswanderungen sowieso nie möglich ist. aber Lehrlinge abschieben, das können die Freiheitlichen auch gut argumentieren, aber Störenfriede schafft man nicht zurück zubringen.

Juristen sind eben gerade bei Haftung nicht realistisch und so können sich Richter auch vielfach nur auf mitunter Komiker von Gutachtern verlassen, die vielfach jammern wenig zu verdienen und dann halt gerne mit der Masseproduktion punkten.

Die Haftungsfrage ist immer ein Vorwand, auch für Versicherungen nicht zu zahlen und auszusteigen.

Papierkasperl in vielen Bereichen müssen halt auch verköstigt werden, und das manchmal auf Kosten der Falschen, aber Papier ist geduldig, diesen Spruch meiner Großmutter habe ich ganz stark in Erinnerung,

die hatte die Erfahrung wie es auch in der vornehmen Gesellschaft abgeht....

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foxxx (726 Kommentare)
am 04.07.2018 09:13

Der Jäger "Mr et mors quam vita" darf ja auch auf jedes Haustier schießen welches sich 300m vom Zuhause entfernt. Das steht ja auch im Gesetz. Am Land entfernt sich so ziemlich jede Katze mehr als 300 m von zuhause. Ich finde das der Gesetzgeber dieser Spezies etwas zu viel Handlungsspielraum zugewiesen hat. Kranke Rechtslage!

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( Kommentare)
am 04.07.2018 10:13

Wenn du schon Lügen verbreitest, solltest du dich vorher rechtskundig machen.

Haustiere schiessen darf nur der Jagdausübungsberechtigte oder der zuständige Jagdschutzbeauftragte.

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foxxx (726 Kommentare)
am 04.07.2018 11:32

ja eben der Jagdausübungsberechtigte.....der Jäger halt, so what, lachhaft!!!!!

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( Kommentare)
am 04.07.2018 11:39

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht so viel Unsinn schreiben.

Nicht jeder Jäger ist Jagdausübungsberechtigter.

Erst informieren, dann kommentieren.

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hanswurst1 (141 Kommentare)
am 04.07.2018 11:49

Er könnte ja "fälschlich glauben", das er das ist!?...und schießen! Dann sagt er, er hat seine Papiere "verloren" - das geht alles! - vor Gericht, kein Problem!

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( Kommentare)
am 04.07.2018 11:52

Noch einer, der keine Ahnung hat, aber viel heisse Luft raus bläst.

Der Jagdausübungsberechtigte sowie der/die Jagdschutzbeauftragten sind bei der Behörde eingetragen, somit ist das ganz klar geregelt und nachvollziehbar.

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hanswurst1 (141 Kommentare)
am 04.07.2018 11:48

Wenn er mich mit einem Haustier verwechselt, z.B. einem "Esel" schießt er auf mich. Der Todesfall kostet ihm höchstens 500 Euro, bei grob fahrlässiger Tötung wegen Verwechslung! Man bedenke das einmal!

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.07.2018 15:08

eine leichte kaum sichtbare Watschen gegen irgendeinen Korrupten in der Öffentlichkeit ist wesentlich teurer.

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hetztdiegleiter (335 Kommentare)
am 04.07.2018 08:55

Filmtipp zum Thema: "The Counselor"

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 04.07.2018 08:07

DieSignalwirkung des Urteils ist, es passiert dir nicht viel, ausser eine kleine Geldstrafe, die Bedingte ist eigentlich ein Freispruch! und nicht sechs Monate Haft!

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Biobauer (6.031 Kommentare)
am 04.07.2018 08:13

hepusepp, ich Verurteile die dumme Tat des Jägers auf schärfste, es ist in Österreich verboten Selbstjustiz zu üben.

Was genau ist der Radfahrerin passiert die eine Besitzstörung begangen hat?
Auch diese Signalwirkung ist genauso schlecht.

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foxxx (726 Kommentare)
am 04.07.2018 09:16

Ist der Jäger nun der Waldbesitzer oder der Revierpächter?

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aeck (2.060 Kommentare)
am 04.07.2018 09:18

Die Radfahrerin hat ihre Strafe bekommen.

Dass Sie aber das unerlaubte Fahren auf einem Waldweg mit einem Mordversuch gleichsetzen, das macht mir Sorgen!

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mitdabei (1.697 Kommentare)
am 04.07.2018 00:21

Ich denke mit Schaudern zurück, wie in unserer Siedlung eine Familie zum Ballspielen über die Siedlungsstraße eine Schnur gespannt hat. Diese blieb auch nach dem Spielen gespannt und unser Sohn fuhr auf seinem Fahrrad dagegen. Er hat es überlebt. Die Familie hat es nie der Mühe wert befunden, sich zu entschuldigen. "Schicksal"?

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honkey (13.596 Kommentare)
am 04.07.2018 08:00

Deppen gibt es leider zu hauf auf der Welt!

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