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Brandanschläge in Heeres-Kasernen: Angeklagter leugnet

Von (staro), 27. November 2014, 00:04 Uhr
Brandanschläge in Heeres-Kasernen Angeklagter Unteroffizier leugnet Taten
Der Prozess gegen den angeklagten Unteroffizier wurde vertagt. Bild: APA/RUBRA

WELS. Ist der unscheinbare Familienvater und Bundesheerbedienstete (50) aus dem Bezirk Grieskirchen der gefürchtete Brandleger, der zwischen 2007 und 2012 in den Kasernen in Wels und Hörsching zahlreiche Heeres-Fahrzeuge anzündete und 300.000 Schaden Euro verursachte?

So soll der Angeklagte laut Staatsanwalt die Brandstiftungen und schweren Sachbeschädigungen aus Frust über die lange diskutierte Bundesheer-Reform 2010 begangen haben. Auf Bekennerschreiben, die an den Tatorten entdeckt wurden, standen Parolen wie "2010, so nicht" oder auch "2010 ist nicht vorbei". Auf einem weiteren Plakat war zu lesen: "GM Raff (Generalmajor Kurt Raffetseder, Oberösterreichs Militärkommandant, Anm.), gib es auf! Sonst hört es nie auf, pass auf!" Der Ankläger wertete dies als Drohung.

Der Angeklagte widersprach heftig: "Ich war nie benachteiligt durch eine Reform, ich hab’ doch immer Vorteile gehabt." Beweise für seine Schuld liegen nicht vor, dafür jede Menge Indizien. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bloß Grillanzünder in der Garage gefunden. Ein grafologischer Gutachter hält es für wahrscheinlich, dass es sich bei den Bekennerschreiben um die Handschrift des 50-Jährigen handelt. Bilder einer Überwachungskamera auf dem Areal des Fliegerhorstes Vogler in Hörsching zeigen einen verdächtigen Mann, der wenige Tage vor dem Anschlag vom 5. Mai 2012, bei dem zwölf Kfz teils völlig ausbrannten, den Tatort offenbar auskundschaftete. Laut einem fotogrammetrischen Sachverständigen hat diese Person in etwa die Größe und Statur des Angeklagten und ist so wie der 50-Jährige ein Brillenträger. Er habe doch erst Ende Mai 2012, also nach dem Anschlag, schriftlich erfahren, dass er den von ihm angestrebten höheren Posten nicht bekommen werde, sagte der Beschuldigte. Davor einen Anschlag zu verüben, sei doch unlogisch. Dem widersprach Raffetseder: schon zwei Tage vor dem Anschlag sei jedem Interessierten bekannt gewesen, dass ein anderer Kollege den vom Beschuldigten anvisierten Job bekommen habe. Zudem meinen viele Kameraden, denen das Überwachungsvideo gezeigt wurde, dass es sich um den Angeklagten handeln müsse.

Außerdem wurde die DNA des Angeklagten auf Bekennerbriefen nach einem Anschlag vom Mai 1990 gefunden. Diese Tat ist zwar verjährt, der DNA-Treffer aber dennoch belastend. Auch andere Soldaten hätten seine vorfrankierten Briefumschläge verwenden können, konterte der Angeklagte. Zur Einholung neuer Gutachten wurde der Prozess vertagt. 

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