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Betrunkener raste in den Gegenverkehr: Haftstrafe

Von nachrichten.at/staro, 02. März 2015, 15:21 Uhr
Vier Monate unbedingt für Alkolenker
Vier Monate unbedingt für Alkolenker Bild: fotokerschi.at (fotokerschi.at)

LINZ. Weil er im November 2014 im Vollrausch einen Verkehrsunfall mit zwei Schwerverletzten verursacht hatte, droht einem Pensionisten (71) aus dem Mühlviertel nun ein Aufenthalt im Gefängnis.

Gestern erhielt der Mann zwölf Monate Haft, acht davon bedingt auf Bewährung, vier Monate unbedingt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der Autofahrer bei seiner Fahrt 2,39 Promille Alkohol im Blut. Er fuhr, wie ein Handyvideo zeigte, auf der B3 in Traun in Schlangenlinien und geriet auf die Gegenfahrbahn. Mehrere Autos konnten noch ausweichen. Doch dann prallte der 71-Jährige gegen einen Audi A4. Fahrer und Beifahrerin erlitten schwere Verletzungen, auch der Pensionist wurde bei dem Unfall erheblich verletzt.

Der Angeklagte nahm die volle Schuld auf sich. Er sagte aber, sich nicht mehr erinnern zu können, wie er in sein Auto eingestiegen sei. Er habe nach der Beaufsichtigung seiner Enkelkinder einen Christkindlmarkt besucht. „Ich kann mich nur erinnern, dass ich drei Achterl und einen Punsch getrunken habe.“

Das Bemerkenswerte an dem relativ strengen Urteil: Der Beschuldigte hatte keine Vorstrafen und war auch bisher bei der Führerscheinbehörde nicht als Alkolenker vorgemerkt. Richter Rainer Nimmervoll wertete dies, ebenso wie die erheblichen Eigenverletzungen des 71-Jährigen als Milderungsgründe. Der Richter sprach aber vier Monate unbedingt aus, um ein Zeichen zu setzen, dass Trunkenheit am Steuer kein Kavaliersdelikt ist. Bisher mussten Alkolenker vor allem bei tödlichen Unfällen mit „scharfen“ Haftstrafen rechnen. Ob dieses Urteil im Instanzenzug „halten“ wird, wird das Berufungsverfahren zeigen.

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16  Kommentare
16  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
BlackJack1978 (96 Kommentare)
am 02.03.2015 23:55

Wer betrunken fährt,.beheht einen Mordversuch. So sollte es auch.gewertet werden. Wo sind wir eigentlich, dass ein Verbrechen, welches alkoholisiert begangen wird milder bestraft wird, als wenn ich dabei nüchtern wäre.
Ich glaube nicht, dass der Fahrer gezwungen wurde zu saufen.

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keinZuckerschlecken (800 Kommentare)
am 02.03.2015 20:55

als Milderungsgrund?????
Wie Schwachsinnig wird unsere Gesellschaft noch traurig

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 02.03.2015 19:34

fährt jederzeit mit Alk! (laut Aslan)

Doch dabei fahren diese unverantwortlichen Zeitgenossen fast immer mit einem AUTO!

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am 02.03.2015 17:21

Das Bemerkenswerte an dem relativ strengen Urteil: Der Beschuldigte hatte keine Vorstrafen und war auch bisher bei der Führerscheinbehörde nicht als Alkolenker vorgemerkt.
_______________________________________________________________________

Besser hätte man das Wort r e l a t i v nicht verwenden können! 10 Jahre wären aber in den USA für so was locker drin! Wer mit 2.3 Promille fährt, fährt jeder Zeit mit Alk!

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 02.03.2015 17:39

wenn du nur mit einer richtig üppigen Haftstrafe (oder gar der Todesstrafe) zufrieden bist, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als in die USA auszuwandern!

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.03.2015 17:42

voll süß dein Zitat grinsen

aber du hast nichts zu melden in Österreich !

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( Kommentare)
am 02.03.2015 18:07

Wenn Du wüstest!

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.03.2015 18:10

jetzt wird"s Spannend !

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( Kommentare)
am 02.03.2015 18:14

Na ja...Dir Arbeit oder Verantwortung erklären? Da bringe ich doch vorher einem Affen Algebra bei!

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.03.2015 19:07

ich habe es geahnt du hast nichts zu melden bei Menschen !

viel Spass im Zoo bei den Affen grinsen

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am 02.03.2015 19:13

wohnst du da? Glaub mir solchen wie dir bin ich sicher keine Erklärung schuldig noch muss ich hier was beweisen. grinsen Man sieht aber an deinen Postings was mit dir los ist bzw. war! zwinkern

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( Kommentare)
am 02.03.2015 18:07

es sind immer die Selben die am ärgsten Jammern wenn ihnen ein Leid geschehen ist!
Studier doch einfach mal das hier:
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/unfaelle/strassenverkehrsunfaelle/069551.html

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 02.03.2015 16:37

und NICHT auch (als zusätzliche Abschreckung) von den tatsächlich entstandenen Kosten (Versicherungsregress, Verwaltungsstrafe) berichtet?

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giftzwerg (379 Kommentare)
am 02.03.2015 16:34

Blödsinn, die B3 führt nicht durch Traun. Wenn ich mich recht erinnere war der Unfall bei Grein.

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( Kommentare)
am 02.03.2015 22:39

aber die Redakteure von de O.Ö.N san meiner Meinung nach zu sehr mit Hofberichterstattung beschäftigt.
Da kann es vor lauter Eifer scho moi passieren das die B3 ins Linzer Umland (Traun)varutscht.Beide Orte hinten mit "n"

warum wundert mich des ned ??

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lancer (3.688 Kommentare)
am 02.03.2015 16:04

....3 Viertel und 3 Punsch. Sonst kommt man nicht auf über 2.3 Promille.

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