Betrugsprozess: Anwalt hält Richter für befangen
LINZ. Verhandlung gegen ehemaligen Primar des Unfallkrankenhauses wurde wieder vertagt.
Laut Anklage soll der renommierte Chirurg Albert Kröpfl, der ehemalige Leiter des Linzer Unfallkrankenhauses der AUVA, seine nachgeordneten Ärztekollegen um 700.000 Euro betrogen haben. Das Geld stammte aus Honoraren der Sonderklassepatienten. Laut Staatsanwaltschaft hielt sich der Angeklagte nicht an den vereinbarten Verteilungsschlüssel und steckte die Honoraranteile der Kollegen in die eigene Tasche. Der Beschuldigte erschien gestern nicht vor Gericht, ließ sich mit einer ärztlichen Bestätigung entschuldigen: "fieberhafter Infekt".
"So einen grippalen Infekt sollte ein gestandener Mediziner schon aushalten", rügte der Richter. Worauf dem Strafverteidiger des Spitzenmediziners der Kragen platzte: "Eine Ungeheuerlichkeit. Ich lehne den Vorsitzenden wegen Befangenheit ab." Schon zuvor hatte der Verteidiger kritisiert, der Richter habe in den Zeugenbefragungen erkennen lassen, wem er mehr Glauben schenke. Doch der Antrag, den Vorsitzenden wegen Befangenheit und Parteilichkeit abzulehnen, wurde vom Senat abgewiesen. Zusätzliche Spannungen brachte der Vorschlag des Richters, die Verhandlung auf den 24. Dezember zu vertagen. Da sich die Begeisterung der Beteiligten in Grenzen hielt, fiel die Wahl auf den 23. Dezember.
"Wirtschaftliche Betrachtung"
Nach wie vor liegen Beweisanträge der Verteidigung auf dem Tisch. Der Anwalt des Chirurgen will die Arbeitszeitaufzeichnungen der UKH-Ärzte beschaffen lassen, um zu beweisen, dass den nachgeordneten Kollegen rechtlich gar keine Anteile an den Patientenhonoraren zugestanden seien. Vielmehr seien die laut Anklage zu geringen Zahlungen "freiwillige Zuwendungen" bzw. "Geschenke" des Chefs an seine Kollegen gewesen. Daher könne der Angeklagte auch keinen Kollegen um fix vereinbarte Anteile betrogen haben. Denn diese Anteile aus den Behandlungen von privatversicherten Sonderklassepatienten wären den Oberärzten nur zugestanden, wenn sie diese Patienten außerhalb der Dienstzeit behandelt hätten, argumentiert der Verteidiger. So würden es die internen AUVA-Vorschriften vorsehen. Die Staatsanwältin widersprach dieser Ansicht. Bei der Beurteilung der Betrugsfrage gehe es nicht um interne Vorschriften, sondern um eine "wirtschaftliche Betrachtungsweise". Auch ein Drogendealer könne seinen "Kunden" betrügen, auch wenn das Rechtsgeschäft über das Suchtgift rechtswidrig sei. Ob die Arbeitszeitaufzeichnungen auszuheben sind, soll in der nächsten Verhandlung entschieden werden.
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Wie hat doch einmal ein Primar gesagt?
Ich hab auch lang warten müssen bis ich an den Futtertrog kam.
Alles geklärt, oder????
Geldgier hat die Berufsgruppe der Ärzte schon länger erfasst ....
ein Grund mehr, diese Pfusch-Verrechnung endlich gesetzlich zu verbieten.
Es wird durch Krankenhauspersonal in Krankenhausräumlichkeiten eine Dienstleistung erbracht, und der leitende Angestellte verrechnet auf eigene Rechnung - so etwas kann und darf es in einem entwickelten demokratischen Rechtsstaat nicht geben!
Es ist gut und richtig, dass solche Fälle ans Licht geholt werden, um zu zeigen, wie abartig einige wenige Ärzte mit dem ihnen entgegengebrachten Vertrauen umgehen.
Gegen Bakschisch in ausreichendem Umfang erhält man eine Behandlung an den Wartelisten vorbei, die nicht nur eindeutig gesetzwidrig ist, sondern auch ein Armutszeugnis für den Charakter der betreffenden Ärzte