Betrüger in Türkei noch auf freiem Fuß
LINZ. Nach umfangreichen Ermittlungen und einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Interpol ist es oberösterreichischen Betrugsermittlern gelungen, eine türkische Telefonbetrüger-Bande auszuforschen.
Die sechs Männer im Alter von 25 bis 43 Jahren meldeten sich per Telefon bei drei Oberösterreicherinnen, deren Vornamen auf ein fortgeschrittenes Alter schließen ließen - nachrichten.at berichtete.
Die Opfer hätten bei einem "türkischen Gewinnspiel" einen Geldpreis gewonnen. Doch um den Gewinn auszahlen zu können, sei vorher eine Überweisung wegen "Bearbeitungsgebühren", "Steuern", "Versicherungen" und dergleichen fällig. Bei einem angeblichen Gewinn von 30.000 Euro verlangten die Betrüger per Banküberweisung oder über Western Union "Gebühren" von 500 Euro, sagen Chefinspektor Walter Rothländer vom Landeskriminalamt und sein Kollege Oberst Hubert Bogner vom Stadtpolizeikommando Linz. Bei einem "Millionengewinn" waren dann schon bis zu 49.000 Euro fällig. Sie kamen mit der Lüge, dass die türkische Finanz Gewinnsteuern verlange, der "Gewinner" aber mit einer Zahlung ein "Finanzstrafverfahren" verhindern könne.
Eine Linzerin (54) geriet besonders dramatisch in die Betrugsspirale. Sie trägt den Großteil des 390.000-Euro-Schadens, der der Bande zugerechnet wird. "Sie hat sogar noch überwiesen, als der Fall schon angezeigt war und ihr die Beamten klar gesagt haben, dass sie Betrügern aufsitzt", sagen die Ermittler. Die Frau nahm in der verzweifelten Hoffnung auf einen Gewinn sogar Bankkredite auf und pumpte ihr Umfeld um Geld an. Doch ob die Opfer je Schadenersatz erhalten bzw. ob sich die Türken je vor einem Gericht im Inland verantworten werden müssen, ist fraglich. Die Täter sollen ihre Aktionen von der Türkei aus begangen haben. Sie befinden sich in ihrer Heimat und sind dort auf freiem Fuß. Eine Auslieferung gilt als unwahrscheinlich, weil kaum ein Staat eigene Bürger an ein fremdes Land ausliefert. Unlängst verweigerte etwa Österreich die Auslieferung eines Wiener Studenten nach Berlin, der dort einen Mord begangen haben soll.
Prozess in der Türkei?
"Wir erwarten den Bericht der Polizei. Dann können wir entscheiden, welche Rechtshilfeersuchen wir stellen", sagt der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. Man könne die türkischen Behörden ersuchen, in der Türkei ein Strafverfahren gegen die Verdächtigen einzuleiten. Auch ein EU-Haftbefehl sei möglich. Ein solcher würde aber nur schlagend werden, sollten die Täter die Türkei verlassen und in einem EU-Staat aufgegriffen werden. (staro)
anderseits.