Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Angeblicher "Stalker" vor Gericht freigesprochen

11. Februar 2017, 00:04 Uhr

WELS. Opfer hatte sich von ihm jahrelang verfolgt gefühlt.

Seit zwölf Jahren fühlte sich eine Frau aus dem Großraum Wels von einem ungebetenen "Galan" verfolgt. Der Mann soll es aus unbekannten Gründen auf sie abgesehen haben, immer wieder war sie seinen Belästigungen ausgesetzt. Weil die Verfolgungen nicht aufhörten, erstattete das Opfer schließlich Anzeige.

Gestern kam es im Landesgericht Wels zum Prozess. Mit unerwartetem Ausgang: Der mittlerweile 44-jährige Mühlviertler wurde freigesprochen. Denn die Richterin sah den Tatbestand der "beharrlichen Verfolgung" in diesem Fall nicht erfüllt, weil der Angeklagte zwischen seinen Aktivitäten immer wieder längere Pausen eingelegt habe. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.

Wüste Beschimpfungen

Laut Anklage soll der Mühlviertler der Frau immer wieder aufgelauert, sie beschimpft und sie mit dem Auto verfolgt haben. Erst 2014 wagte sie bei der Polizei eine Anzeige "gegen Unbekannt" zu erstatten. Gestellt werden konnte der Verdächtige aber erst im Sommer des Vorjahres. Er hatte der 42-Jährigen Ende August auf einem Radweg in Mondsee aufgelauert. Plötzlich stellte er sich ihr in den Weg, zwang sie zum Anhalten und begann sie wüst zu beschimpfen.

Die geschockte Frau fuhr zurück in die Frühstückspension, in der sie schon seit Jahren in den Sommermonaten als Aushilfskraft arbeitete. Dort stellte sie fest, dass sich der Unbekannte tags zuvor eingemietet hatte. Das brachte den Durchbruch. Die Beamten legten sich am folgenden Tag entlang des Radweges auf die Lauer. Wenig später konnten sie den Verdächtigen stellen. Er zeigte sich aber weder bei den Vernehmungen noch beim gestrigen Prozess geständig.

Falls der Freispruch Rechtskraft erlangt, könnte die Frau auf dem Zivilrechtsweg gegen ihn vorgehen: durch Unterlassungsklage. (kri)

mehr aus Oberösterreich

Fünf Hektar: Kritik an Betriebserweiterungen in Edt bei Lambach

Ein erbitterter Erbschaftsstreit um eine millionenschwere Landwirtschaft

Urfahraner Markt: Alter Bierpreis, neue Attraktion

14 Monate Spanien um 79.982 Euro für Problemkind aus Oberösterreich

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen