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Alkolenker tötete Vater von drei Kindern - Zwölf Monate Haft

Von Thomas Streif, 08. November 2017, 00:04 Uhr
Alkolenker tötete Vater von drei Kindern "Ich bringe das nicht aus meinem Kopf"
Christoph Nussbaumer

OSTERMIETHING/RIED. Urteil nach Unfall in Ostermiething: Zwölf Monate Haft, vier davon unbedingt.

"Können Sie sich an den Unfall erinnern?", will Richterin Claudia Lechner vom 42-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Braunau wissen. "Nur daran, dass es gekracht hat", antwortet der Innviertler, der sich gestern vor dem Landesgericht Ried wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung verantworten musste.

1,74 Promille Alkohol hatte der Mann am Abend des 5. Juli 2017 im Blut. Trotzdem setzte er sich in sein Fahrzeug, um sich nach einem telefonischen Streit mit seiner Freundin persönlich auszureden. "Es war eine sehr blöde Idee", sagte der Angeklagte.

Motorradfahrer getötet

Kurze Zeit später kam es in Ostermiething im Bezirk Braunau zum folgenschweren Unfall. Der schwer betrunkene Innviertler geriet mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und krachte ins Motorrad des beliebten Lehrers Christoph Nussbaumer (49) aus Ostermiething, dessen Familie gestern den Prozess in der zweiten Reihe des Schwurgerichtssaals mitverfolgt. Nussbaumer hinterlässt drei Kinder.

Seit 2002 ohne Führerschein

Dass der Angeklagte seit 2002 wegen damaliger Drogenprobleme keinen Führerschein mehr besitzt, kommt erschwerend dazu, die OÖNachrichten haben berichtet. Durchschnittlich dreimal pro Woche sei er trotzdem meist mit seinem Auto unterwegs gewesen. Um "Erledigungen zu machen, einkaufen zu gehen oder Grünschnitt wegzubringen", wie der Beschuldigte einräumt. Seit dem Unfall habe er aber kein Fahrzeug mehr gelenkt.

"Ich bin jetzt noch geschockt, es tut mir alles so leid", sagt er zu Richterin Lechner. "Ich hätte mir nie gedacht, dass so etwas passiert. Man soll nicht rauschig mit dem Auto fahren", so die zu späte Einsicht des Beschuldigten.

Er könne sich mittlerweile gut in die Situation der hinterbliebenen Familie versetzen. "Meine Freundin hatte einen Unfall mit einem Alkoholisierten, seither ist sie arbeitsunfähig."

Die Zweifel des Verteidigers, der ein grobes Vergehen in Frage stellt, kann Staatsanwältin Petra Stranzinger nicht nachvollziehen. "Für mich ist der Tatbestand einer grob fahrlässigen Tötung zweifelsohne erfüllt."

Das letzte Wort hat der Angeklagte: "Es tut mir so leid, der Christoph hat drei Kinder gehabt, er ist aus meiner Gemeinde, ich bringe das alles nicht aus meinem Kopf."

Eine Fußfessel?

Der Beschuldigte wird zu zwölf Monaten Haft verurteilt, vier Monate werden unbedingt verhängt. Darüber, ob der Innviertler ein Kandidat für eine Fußfessel ist, entscheidet die Justizanstalt Ried. Da der Angeklagte allerdings derzeit keiner geregelten Arbeit nachgeht, dürften die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sein.

Die Verteidigung erbittet Bedenkzeit, die Anklägerin gibt keine Erklärung ab, der Spruch der Richterin ist daher noch nicht rechtskräftig.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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MelanieB (2 Kommentare)
am 29.11.2017 13:32

Solche Urteile machen sprachlos. Solch ein Kerl gehört für längere Zeit weggesperrt. Verstehe auch nicht, weshalb die Bewohner ihn nicht schon vorher zur Anzeige gebracht haben und er unbehelligt in der Gegend rumfahren konnte.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 08.11.2017 16:57

Jemand fährt mit dem Auto, obwohl man ihm den Führerschein genommen hat, und das regelmässig. Dann ist er stockbesoffen und verursacht einen tödlichen Unfall, und er meint lapidar, das wäre eine "sehr blöde Idee" gewesen.

4 Monate einsitzen, dafür, dass der Typ einen Menschen umgebracht hat, einer Familie den Vater? Womöglich kriegt er eine Fussfessel? Das ist doch ganz nahe am Totschlag.

Der Verteidiger bestreitet sogar die grobe Fahrlässigkeit.

Man mag es gar nicht glauben......

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 08.11.2017 14:39

Wer sich ohne Führerschein und schwer betrunken an das Steuer eines PKWs setzt der nimmt den Tod anderer billigend in Kauf.

Auch wenn das Urteil aus Deutschland, bei dem ein oder zwei Raser wegen Mordes verurteilt wurden schon wieder etwas übertrieben wirkt so sind 12 Monate, 4 davon unbedingt ein Witz.
Ich hoffe er bekommt in einem Zivilprozess noch ordentlich eine mit. Bei drei Kindern wird das richtig teuer.

Ich gehe aber davon aus dass, wie meistens, nichts zu holen sein wird da er ja nicht einmal einer regelmäßigen Arbeit nachgeht. Bleibt zu hoffen dass die KFZ-Haftpflicht einspringt, was bei grob fahrlässigem Handeln fraglich ist.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 08.11.2017 10:04

Als angesoffener kannst anscheinend ruhig zum MÖRDER werden
und dafür bekommt man dieses Urteil:

"Der Beschuldigte wird zu zwölf Monaten Haft verurteilt, vier Monate werden unbedingt verhängt."...

weshalb von 12 Monaten geschrieben wird verstehe ich NICHT, da ja NUR 4 Monate unbedingt rauskommt. traurig

Resümee: 1 TOTER = 4 Monate ARREST - soviel ist für ein Menschenleben Strafe zu verbüßen!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.11.2017 10:14

einfachWels jamei

ich schliesse mich da an ...
mir kam eine grosse Wut hoch als ich es gestern vernommen habe . traurig
es bestätigt meiner These des sehr LASCHEN Umgang mit Täter bei der Ö Justiz ...UNFASSBAR ! traurig

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einfachWels (344 Kommentare)
am 08.11.2017 07:29

Wie kann man da noch an ein Rechtssystem glauben? 12 Monate!
Keinen Führerschein! Betrunken! und es stirbt noch ein Familienvater bei diesem Unfall. Dann bekommt er lächerliche
12 Monate und es wird von einer Fußfessel gesprochen?
Was soll das bitte!!!!!!!
Noch fahrlässiger geht es bitte nicht mehr!!
Unser Rechtssystem ist ein Wahnsinn. Mir reicht schon wenn ich lese: Anzeige auf freiem Fuße! Ist auch der Hammer und jetzt 12 Monate für den Tod eines Menschen!

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