Alkolenker beging Fahrerflucht mit Verletztem
WELS. Schwer verletzt wurde ein Beifahrer zwischen Wels und Lambach, als der Fahrer mit dem Pkw gegen einen Baum fuhr. Der Unfalllenker fuhr weiter und alarmierte erst später die Rettung.
Ein 27-Jähriger aus Gunskirchen kam gegen zwei Uhr von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Dabei erlitt sein 32-jähriger Beifahrer aus Meggenhofen erhebliche Verletzungen. Der 27-Jährige setzt mit dem stark beschädigten Pkw die Fahrt fort und flüchtete Richtung Edt bei Lambach. Nach einigen Minuten Fahrt wurden die Schmerzen des Beifahrers immer stärker, sodass der Gunskirchner schließlich anhielt und die Rettungskräfte verständigte.
Der 32-Jährige wurde von der Feuerwehr Gunskirchen aus dem Pkw geborgen und nach derErstversorgung durch den Notarzt ins Klinikum Wels gebracht.
Unfallstelle unbekannt
Der Unfalllenker verweigerte einen Alkotest und besitzt keine gültige Lenkberechtigung. Aufgrund der Alkoholisierung konnte er keine zweckdienlichen Angaben zur Unfallstelle machen. Die genaue Unfallstelle konnte bislang nicht gefunden werden.
„Meinungsfreiheit für die Kritik an den Verantwortlichen in den Behörden“
Doch war ich immer der Anschauung es gibt Gesetze worin grob fahrlässige Handlungen mit Haft bestraft werden.
Dieser Lenker hat ein Menschenleben gefährdet. Grob Fahrlässig schon allein deswegen, da er keine Lenkerberechtigung besaß und erschwerend da betrunken (dass darf keine Ausrede sein) – Unterlassung der sofortigen Hilfeleistung usw. . Wo bleibt nun die Rechtsprechung.
Woche für Woche liest man in den Medien davon. Und? Nun ja, er kriegt eine Geldstrafe usw.; diese wird er nicht Zahlen können.
Folge er fährt weiter besoffen und gefährdet und gefährdet – Sysifus lässt grüßen.
Folge er fährt weiter besoffen und gefährdet und gefährdet
Da wird ihm wohl der Pensionist aus dem Bezirk VB der schon 4x erwischt wurde,ein Vorbild sein...