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500 Euro Strafe für Mountainbiker, der im Nationalpark Kalkalpen fuhr

Von René Laglstorfer, 01. Juni 2018, 14:48 Uhr
500 Euro Strafe für Radeln auf einer Forststraße
Dietmar Gruber kämpft für die freie Ausübung seines Hobbys.

SCHLIERBACH/ST. PANKRAZ. Ein Mountainbiker, der auf einer Forststraße im Nationalpark Kalkalpen unterwegs war und dafür 500 Euro Strafe aufgebrummt bekommen hat, ist mit einer Beschwerde dagegen beim Oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

"Jetzt hat es mich einmal erwischt. Früher oder später wird es jeden einmal treffen", sagt Dietmar Gruber. Gestern erhielt der Schlierbacher Mountainbiker ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Linz zugestellt: Seine Beschwerde gegen die von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems verfügte Geldstrafe in Höhe von 500 Euro wegen des "unbefugten Befahrens einer Forststraße mit dem Mountainbike" wurde abgewiesen. "Die Situation ist unerträglich. 800.000 Mountainbiker in Österreich sind doch keine Verbrecher!", sagt der Rad-Aktivist des Vereins "Upmove".

150.000 Euro Gerichtskosten

Der Vorfall, der die Geldstrafe auslöste, passierte am 8. Dezember 2016: Gruber radelte mit acht Freunden vom Bahnhof Hinterstoder auf der Lackerboden-Forststraße zur Teufelskirche in der Gemeinde St. Pankraz. Der Nationalpark Kalkalpen, der das im Eigentum der Bundesforste stehende Gebiet verwaltet, habe ihn angezeigt. "Das Forstgesetz aus dem Jahr 1975, das das Radeln auf Forststraßen ohne Zustimmung der Eigentümer untersagt, entspricht in keinster Weise mehr der gelebten Realität", argumentierte Gruber vor Gericht. Es sei nicht einzusehen, warum Wandern und Skifahren im Wald erlaubt, aber Radfahren verboten ist. Deshalb verstoße das Verbot gegen den Gleichheitssatz und sei verfassungswidrig.

Das Landesverwaltungsgericht stützt sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 1992, der damals keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sah und das Forstgesetz bestätigte. Kommende Woche will Gruber den VfGH anrufen. "Ich werde alles tun, was möglich ist – wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof."

150.000 Euro hat der Mountainbike-Aktivist schon für seinen Kampf ausgegeben. Hinzu kommt nun die 500-Euro-Geldstrafe, weil eine Revision gegen das Urteil nicht mehr zulässig ist.

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135  Kommentare
135  Kommentare
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ersterkarli (4.670 Kommentare)
am 03.06.2018 09:04

Schade dass die OÖN nicht mal ein passendes Foto sucht, oder nicht suchen will. Das Foto zeigt einen Radler auf einem Wandersteig!
Natürlich werden da wieder einige eher gegen die Moutainbiker wettern als wenn ein dem Thema entsprechendes Foto verwendet würde. Ist das Absicht um die Stimmung zu beinflussen?

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.06.2018 12:04

In den Medien ist alles Absicht grinsen

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 03.06.2018 08:11

Das sind vielleicht komische Ansichten:
Weil Waderer den Wald betreten dürfen,
sollen Radler fahren müssen?
Zum Wochenende könnten manche Wege explizit freigegeben werden. Außer Jägern werden hier die meisten zustimmen können.
Und die Folge: Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof vonwegen Gleichheitsgrundsatz.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 03.06.2018 08:12

Absehbare

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.06.2018 12:05

Nein, Stadtleute sollen in ihren Hasenställen bleiben!

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 02.06.2018 17:54

echte sportler kennen grenzen und wissen wie wo und wann sie ihre leidenschaft ausleben können
sicherlich sind sie jetzt wieder der traurige mittelpunkt in ihrer spezlrunde
glänzende augen süfisantes lächeln
... den hab ichs gezeigt!
solche leute verursachen hautausschlag

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markusde (1.912 Kommentare)
am 02.06.2018 23:04

Ja - und die Grenze ist schon bei einem gut ausgebauten Forstweg überschritten? Mamma mia...und ich dachte mir, all die wilden Fahrer die durch Jungwälder querfeldein pflügen sind die Bösen.

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amha (11.322 Kommentare)
am 03.06.2018 07:33

Du weißt wie ich, dass "wir wilden Fahrer" weder durch Jungwälder fahren, noch so wild sind, wie die Couchpotatoes u s darzustellen versuchen. zwinkern

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amha (11.322 Kommentare)
am 02.06.2018 16:35

Wäre doch so einfach, wenn man das allgemeine Betretungsrecht zweck Erholung auf Mountainbiker und Tourengeher erweitern würde.

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Ottokarr (1.722 Kommentare)
am 02.06.2018 16:11

Es muss unterschieden werden -1 Forststrasse ( mit Wegerhaltungsbeitrag-Bauzuschuss )frei befahrpaar ( außer Waldarbeiten mit Anmeldung )- 2 Forststrasse ( mit Bauzuschuss ) frei befahrpaar außerhalb der Arbeitszeit (auf eigene Gefahr ) -Waldarbeiten 3 Trakorweg ( Eigenerhaltung vom Besitzer ) Wald - Privatbesitz ( Fahren verboten )

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Joob (1.350 Kommentare)
am 02.06.2018 16:17

Eine Straße ist nur dann frei befahrbar, wenn sie öffentlich ist !!
Für alle anderen muss es eine Zustimmung geben! - Wieder wegen der Haftung !!

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markusde (1.912 Kommentare)
am 02.06.2018 23:05

Pfeif auf die Haftung - das macht doch alles keinen Sinn. Zu sagen „meins!!!“ nur weil ich’s darf ist mal wieder typisch österreichisch. Kein normal fahrender Radfahrer richtet auf einer ForstSTRASSE irgendetwas an - außer das Ego des Besitzers eventuell anzukratzen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.06.2018 22:50

@Ottokarr

German is not your favorite language, isn't it?

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sagenhaft (2.082 Kommentare)
am 03.06.2018 06:39

du wirst doch nicht ernsthaft glauben dass sich die Radfahrer an irgendwas halten. ich wurde gestern von einem Radrennfahrer angeschrien als ich den Zebrastreifen ueberqueren wollte weil er bremsen musste. Die Radfahrer sehen die ganze Welt als ihr Sportgeraet weil der Gesetzgeber zu lange untaetig war

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Joob (1.350 Kommentare)
am 02.06.2018 16:09

Radfahrer haben auf nicht genehmigten Strecken nichts zu suchen !!
Wo kommen wir da hin, wenn die wie wild kreuz und quer durch die Wälder fahren!! Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Wanderer und den Forstarbeitern.
Es gibt genug öffentliche Straßen!
Möchte wissen, was er sagen würde, wenn ich in seinem Garten mich bewegen würde?

Und das ärgste ist die Haftung durch die Grundeigentümer!!

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 02.06.2018 17:57

kenne einen beliebten wald und wiesenweg für radfahrer
weiß ganz genau wo sie ihre verpflegung kaufen!

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meinsenfdazu (76 Kommentare)
am 02.06.2018 19:27

Enteignet die Grundeigentümer. Ohne ständige Haftungssorgen lebt es sich viel besser. zwinkern

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JaJaSoIsEs (123 Kommentare)
am 02.06.2018 15:38

Ist dem fad, dass man 150.000,- euronen für Gerichtskosten ausgibt, anstatt 500,- Strafe zu zahlen???? Leute gibts....

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sagenhaft (2.082 Kommentare)
am 03.06.2018 06:41

ja, weil die Radfahrer meinen sie koennen rechtens (!) tun was sie wollen

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rips (613 Kommentare)
am 02.06.2018 11:06

Jeder, der hier den Radfahrer am liebsten am Scheiterhaufen brennen sehen will, hat vmtl noch nie den Nationalpark besucht. Es gibt nur ganz wenige Routen, die befahrbar sind. Dank Unwettern müssen auf den manchmal einzigen offenen Routen Forstarbeiten wegen maroder Baumstruktur erledigt werden. Und dann hat man als Bike nach der halben oder 3/4 Strecke einer Route eine grad wenige Meter vorher ausgeschilderte Sperre, die einen vor mehrere Probleme stellt:

Weicht man auf eine ansich gesperrte Forststraße aus?
Fährt man die Route zurück und kommt dann aus dem erlaubten Zeitfenster (dzt 9-19 Uhr) raus?
Schafft man konditionell oder vom E-Bike-Akku eine andere Route?
Schiebt man durch die Sperre und setzt sich und die Arbeiter einer Gefahr aus?

Nun darf jeder für sich entscheiden, was für einen Radfahrer die bessere Entscheidung ist.

Allgemein sehe ich übrigens keine Probleme zwischen Wanderern und Bikern, Deppen gibts in jeder Gruppe. Ein Aufeinander-Hetzen bringt nichts als Frust.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 02.06.2018 13:43

Die Problemstellung, die du hier aufwirfst, und die für alle Wälder und alle Waldbenützer (nicht nur Mountainbiker) relevant ist, ist eigentlich leicht geklärt:

Eine allfällige Verwaltungsübertretung und die Traurigkeit von ein paar Tieren, weil der Wald innerhalb der Zeitsperre benutzt wird, ist verkraftbar gegenüber dem Verletzungs- wenn nicht Todesrisiko aufgrund eventuell aktiver Forstarbeiten.

Anders würde ich es sehen, wenn ich mit den Forstarbeitern vor Betreten so Kontakt aufnehmen kann, dass für alle eindeutig klar ist und sichergestellt werden kann, dass ich gefahrlos durchkomme; ist aber in der Regel sehr unrealistisch und erschwert wohl die Forstarbeiten unbillig.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.06.2018 10:09

"Jetzt hat es mich einmal erwischt. Früher oder später wird es jeden einmal treffen"

Nein Herr Gruber. Es kann nur solche treffen, welche mit Vorsatz alles Ignorieren und völlige Uneinsichtigkeit zeigen. Gerade im südlichen Oberösterreich gibt es ein sehr umfangreiches Angebot legaler Fahrmöglichkeiten, es ist niemand - außer er stellt sich selber in den Mittelpunkt und respektiert nichts außer der eigenen Meinung - gezwungen, beliebig durch den Nationalpark zu fahren.

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123spanring (47 Kommentare)
am 02.06.2018 09:57

Das ist wieder einmal ein kleiner wichtig Macher und verzogener Mitmensch.
Es gibt so viele Möglichkeiten und Angebote das so ein auftreten eine Frechheit ist.Er soll mal nachdenken wenn jeder Wanderer oder Berufstätige wie Forstarbeiter, Förster oder Jäger der sich gefährdet sieht so einen Gerichtstourismus betreiben würde müsste jede Anrainergemeinde von einen Nationalpark wieder ein Gericht bestellen.

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 02.06.2018 17:59

bei so uneinsichtiger fahrweise gehört der führerschein gleich mal mit eingezogen.
fährt er mit dem auto auch so rücksichtslos

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dachbodenhexe (5.659 Kommentare)
am 02.06.2018 09:04

Ich fahre zwar selbst nicht mit dem Mountainbike bin jedoch viel auf Forststrassen und Bergwegen unterwegs.

Immer wenn ein Mountainbiker bei mir bergab vorbeirast hoffe ich daß er seine Abfahrt im Griff hat und rechtzeitig den Wanderern ausweichen kann. Bis jetzt habe ich keine schlechte Erfahrung gemacht.

Ich bin jedoch nicht grundsätzlich gegen das Fahrradfahren im Wald und finde die Strafe von € 500.- weit übertrieben.

Derzeit habe ich den Eindruck, daß die Fahrardfahrer aufs Korn genommen werden.

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il-capone (10.369 Kommentare)
am 02.06.2018 08:30

Didi & Konsorten wollen eben, dass das Stadion bis in die entlegensten Winkeln befahrbar ist.
Irgendwie muss man die zviel Freizeit doch totschlagen ...

Möglicherweise fahrens zuerst mit den stinkenden Diesln dorthin ...

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aeck (2.060 Kommentare)
am 02.06.2018 11:24

Mit den stinkenden Diesel sind doch die Fortbewegungsfaulen Freizeitwanderer, am bestwn noch rauf mit der Seilbahn.

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Informant (144 Kommentare)
am 02.06.2018 14:24

Nein il-capone, die mit den "stinkenden Diesln " das sind die BERECHTIGTEN!! Und derer gibt es unter den "Nationalparkern" und deren Bekannten und Freunden usw. jede Menge!
Dieselabgase sind im NP ausdrücklich erlaubt, es geht schließlich um die Erhaltung der Natur/Umwelt.
Unvorstellbar man würde jemandem zumuten mit dem Fahrrad z. B. zur Wasserprobeentnahmestelle zu fahren.

Übrigens würden die meisten Radfahrer sicherlich gerne in der eigenen Umgebung fahren, aber da sind wir schon wieder beim Verbots-Problem.

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StefanieSuper (5.157 Kommentare)
am 02.06.2018 08:17

Mit dem Kopf durch die Wand!
Da können ja nur Beulen bleiben!

Ich bin ja sehr froh, dass wir Gesetze haben, die nicht jeden Egoismus erlauben. Ich denke nur an meine Wanderung in Gmunden Grünberg zum Laudachsee, wo wir von 3 Montainerbiker regelrecht verfolgt wurden, die meinten wenn sie uns anschreien, dann werden wir uns sofort in Luft auflösen. Das geht aber nicht - selbst wenn wir das wollten. Es gibt zwar gekennzeichnete Radwege - aber ein echter Mounti kümmert sich einfach nicht darum. Sie könnten ja vom Tal hinaufradeln - als echte Sportler - das tun sie aber nicht, denn das ist ihnen zu beschwerlich. Daher benützen sie die Bahn und rasen dann ohne Rücksicht auf Verluste talabwärts. Sport ist das nicht sondern nur Rowdytum.
Es tut gut zu lesen, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Auch wenn diese Radfahrer ja meist auch nach einem Unfall das Weite suchen und Fahrerflucht begehen. Man sollte seine Reitgerte immer parat haben.

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powerslave (1.082 Kommentare)
am 02.06.2018 09:47

Ohne jetzt (wenn es sich denn wirklich so zugetragen hat) das Verhalten der MTBer gutheissen zu wollen: aber die Forststraße vom Grünberg zum Laudachsee ist eine AUSGEWIESENE MTB - Strecke.

https://gruenberg.info/de/wandern-aktivitaeten/sportlich-aktiv/radln-am-gruenberg/#&gid=6798&pid=1

Davon abgesehen wird der Grünberg dezidiert als "Biker - Berg" beworben. Ich bin dort sehr oft mit dem MTB unterwegs (ich fahre ohne E und ohne Seilbahn) und denke es funktioniert dort recht gut. Langsamer werden, grüßen, und alles ist gut. Ausnahmen (= Idioten auf beiden Seiten, z.B. Wanderer die die gesamte Breite der Forststraße in Anspruch nehmen) gibt es natürlich überall.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 02.06.2018 14:14

Zu kurz gedacht! Ohne bestraft zu werden, kann er das Gesetz vor einem öffentlichen Gerichtshof nicht ausheben. Insofern ist die Begründung des LVwG sehr bedenklich, und ich würde sehr gerne den Namen des Richters erfahren.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 02.06.2018 14:15

aushebeln

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Informant (144 Kommentare)
am 02.06.2018 14:39

Hallo StefanieSuper!
Was Sie erlebt haben tut mir leid. Allerdings sollten Sie wegen diesem Vorfall nicht alle Radfahrer in einen Topf werfen. Zumindest in meinem Bekanntenkreis halten sich alle an die Fair-Play-Regeln. Ich selbst fahre seit Mitte der 1980er Jahre (ja, vergangenes Jahrhundert!), überwiegend mit dem MTB, und hatte bisher mit Wanderern nie Probleme.
Da Sie Ihre Reitgerte erwähnten nehme ich an Sie sind Reiterin. Ich denke wir sollten uns besser zusammentun beim der Forderung zur generellen Öffnung der österreichischen Forststraßen, da es soweit mir bekannt, auch bei Reitern immer wieder zu Aussperrungen, Zurückweisungen u. ä. kommt.

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sagenhaft (2.082 Kommentare)
am 03.06.2018 06:47

Ich bin fuer eine doppekte Vorgehensweise. Oeffnung der Forststrassen und rigoroses Abstrafen der Radfahrrowdies. Dabei sollten 500 Euro die Untergrenze sein. Auch auf den normalen Strassen weil es sich mangels Nummernschildern ja um anonymes Rowdietum handelt.

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wopra (736 Kommentare)
am 02.06.2018 07:41

Sitzen im LVG schon Die G’scheitesten oder gibt’s noch eine Instanz ?
Hoffentlich !!!
(Verhältnis Strafe für‘s im Wald fahren/ Rauchen im Auto neben Kindern €50,-)
Geht’s eh‘ noch liebe Richter !???

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higgs (1.253 Kommentare)
am 02.06.2018 07:48

wenn jemand bewusst immer wieder neben kindern raucht und einen prozess provoziert um das rauchverbot im auto neben kindern zu kippen. dazu noch völlig uneinsichtig ist und die rechtliche LAge immer wieder bewusst missachtet - der wird auch dort entsprechend bestraft werden.

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Informant (144 Kommentare)
am 02.06.2018 14:47

Hier ging es aber um die Verhältnismäßigkeit der Strafe!

Und vielleicht geht es auch noch um mögliche Interessenskonflikte, wenn z. B. der Richter ein Mitglied der jagenden Zunft wäre.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 02.06.2018 14:19

Man erkennt an diesem Beispiel wie die Elite sich selbst gegenüber den Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen beschützt.

Deshalb ist immer gut, wenn Gerichtsverfahren öffentlich sind und es mehrere Instanzen gibt, sodass auf niedriger Entscheidungsebene nicht zuviel Schindluder getrieben werden kann.

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 01.06.2018 23:12

War klar, aber die deppaten Holzlastwagen haben die Narrenfreiheit!

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leser63 (130 Kommentare)
am 02.06.2018 00:32

Die Narrenfreiheit wird eher von den Bikern ausgenutzt. Die Holzlaster verrichten ihre Arbeit und verbringen nicht ihre Freizeit dort. Die Hirnrissigkeit ihres Kommentare sagt eigentlich alles aus, was man davon halten kann.

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il-capone (10.369 Kommentare)
am 02.06.2018 08:33

Und du fährst wo auch auf einem Lok-Verschubgelände kreuz u. quer?

Besachwaltern ... o. FS Entzug ...

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DJagerin (202 Kommentare)
am 02.06.2018 10:21

Dümmer geht's echt nimmer@?!? Die fahren nicht per Spass da - die arbeiten!

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Lamberg (12 Kommentare)
am 02.06.2018 10:23

Sie wissen aber schon das die Forsstraßen genau für diese gebaut werden und nicht für irgendwelche Freizeitsportler

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ersterkarli (4.670 Kommentare)
am 02.06.2018 10:38

Also alle raus! Auch das Wandererpack mit den schweren Schuhen die alles zertrampeln!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 02.06.2018 14:22

Aha. Dann mach ich aus dem Wald eine Ansammlung aus Forststraßen wie so oft, und niemand dürfte sie mehr benützen?

Bis zur Regierung Kreisky war das ja so, daß die Gstopften und nicht zuletzt gewesene Adelige den "Pöbel" aus ihrem Teil der Welt ausgeschlossen haben.

Wenn wer sein Eigentum an Grund und Boden auf diese Weise missbraucht, gehört es ihm entzogen und fertig.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.06.2018 22:52

Forstratraßen sind Privatstraßen. Selber zu errichten und instand zu halten.

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danielsteiner (483 Kommentare)
am 01.06.2018 22:27

Das oberösterreichische Forstgesetz hinkt der Realität nach. Die oberösterreichische Landespolitik, die dies nicht erkennt, ebenso. Die Tourismuswirtschaft der Länder Salzburg und Bayern wird das freuen, die heimische eher weniger.

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bartgeier (1.033 Kommentare)
am 01.06.2018 22:31

Es gibt kein oberösterreichisches Forstgesetz!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 01.06.2018 23:40

Welchen Platz, bartgeier, siehst du für dich zwischen oö. Landespolitik und Tourismuswirtschaft vor dem Hintergrund der entsprechenden Bereiche in Salzburg und Bayern?

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 01.06.2018 22:10

Einiges wäre hier aufklärungsbedürfig:

- Wieso so immens hohe Prozeßkosten, obwohl bloß erst das LVwG angerufen wurde?
- Warum so eine hohe Strafe?
- Konkrete Umstände der Übertretung?

Ansonsten ist das doch alles nicht überhaupt nicht glaubwürdig.

Warum hat man als Foto ein Bild von der Befahrung eines Wanderweges im alpinen Geländes eingestellt? Auf einer Forststraße fahren Geländeautos und Sattelzüge zur Holzbringung, dort kann ein Fahrrad nichts zerstören - bei der sensiblen Grasnabe im Hochgebirge durchaus, und ehrlich gesagt hat ein Radfahrer dort überhaupt nichts verloren.

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