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17 Buben missbraucht: Acht Jahre Haft für Serien-Sextäter

22. November 2016, 00:04 Uhr
17 Buben missbraucht: Acht Jahre Haft für Mühlviertler Serien-Sextäter
Der Angeklagte verbarg zu Prozessbeginn mit einem Aktenordner sein Gesicht vor den Kameraleuten. Bild: Harald Dostal

LINZ. 15 Buben im Alter zwischen neun und 16 Jahren hat ein 31-jähriger Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Freistadt sexuell missbraucht. Er köderte seine minderjährigen Opfer über Facebook und drehte Kinderpornos.

In zwei weiteren Fällen wurde der Mann gestern auch wegen versuchten Missbrauchs schuldig gesprochen. Der Angeklagte, der sich seit Februar in U-Haft befindet, bekam eine Haftstrafe von acht Jahren. Außerdem verfügte der Schöffensenat unter dem Vorsitz der Richterin Ursula Eichler die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Fünf Jahre lang trieb der Täter im Mühlviertel und in Linz sein Unwesen. Über Facebook suchte er gezielt Kontakte zu Buben und jugendlichen Burschen, um sich mit ihnen zu treffen. Dabei bot er den Kindern teilweise auch Geld an. Doch auch die Kinder in seiner Nachbarschaft fielen dem Mann zum Opfer. Der Fall des Serien-Kinderschänders flog im Vorjahr auf, als ein Elternpaar Anzeige erstattete. Der Mann habe den elfjährigen Sohn missbraucht und dessen neunjährigem Bruder einen Pornofilm gezeigt, lautete der Vorwurf.

Die Kripo ging damals mit einem Foto vom Beschuldigten an die Medien. Daraufhin wurden immer mehr Missbrauchsfälle bekannt. Die Ermittler beschlagnahmten schließlich den Computer des Mühlviertlers, auf dem sich mehr als 5000 Dateien mit kinderpornografischen Darstellungen fanden. In mehreren Fällen hatte der Mann Filme von den Missbrauchshandlungen mit den Buben angefertigt. In einem Fall hatte er ein Kind auch überredet, ihm Nacktaufnahmen von sich zur Verfügung zu stellen.

60 Übergriffe erduldet

Laut Anklage musste eines der Opfer mindestens 60 sexuelle Übergriffe erdulden. In zwei Fällen wurde der 31-Jährige auch wegen Vergewaltigung verurteilt. In einem Fall verabreichte er seinem Opfer K.o.-Tropfen, um es gefügig zu machen. Diese Tat wurde vom Gericht schließlich als Schändung gewertet. Der Angeklagte war vor Gericht großteils geständig und nahm das Urteil an.

Die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner, die den Mann begutachtet hatte, sprach sich gestern dafür aus, zusätzlich zur Gefängnisstrafe auch die Einweisung in eine Anstalt zu verfügen. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Täter ohne Therapien wieder vergleichbare Taten begehen werde. Um die Intimspähre der Beteiligten zu wahren, fand der Prozess über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (staro)

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